LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9923 05.10.2015 Datum des Originals: 05.10.2015/Ausgegeben: 08.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3864 vom 7. September 2015 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/9717 Unterschreibt Ministerpräsidentin Kraft digital? Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 3864 mit Schreiben vom 5. Oktober 2015 für die Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gemäß der Vereinbarung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung leitet die Landesregierung dem Landtag eine Vielzahl von Dokumenten und Informationen zu. Die Gesetzesentwürfe werden, so setze ich voraus, weder von Hand noch mittels herkömmlicher Schreibmaschinen geschrieben, sondern mithilfe von internetfähigen Computern . Die Gesetzesentwürfe sind von der Ministerpräsidentin zu unterzeichnen und dem Parlament zuzuleiten. Regelmäßig erreichen uns Gesetzesentwürfe, die offensichtlich in Papierform an den Landtag gesandt und in einem umständlichen Verfahren einscannt und erneut digitalisiert werden, allerdings einhergehend mit einem Verlust der Barrierefreiheit des Dokumentes . 1. Wie viele Gesetzesentwürfe hat die Landesregierung dem Landtag medienbruchfrei übermittelt? 2. Wie viele Gesetzesentwürfe hat Frau Ministerpräsidentin Kraft bisher mithilfe ihres Neuen Personalausweises digital unterschrieben? Die Landesregierung hat bisher keine Gesetzentwürfe medienbruchfrei übermittelt, da diese gemäß der Verfassung und der Staatspraxis dem Landtag in Papierform und handschriftlich unterschrieben zuzuleiten sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9923 2 3. Wie viele Seiten Papier hat die Landesregierung dem Landtag seit Beginn der Legislaturperiode zugesandt? 4. Welche Kosten entstehen durch das Papierverfahren jährlich? (Personal- und Sachkosten) 5. Wie beurteilt die Landesregierung das von ihr gewählte Vorgehen unter der Berücksichtigung der Kosten und der fehlenden Barrierefreiheit der eingescannten Dokumente? Die Modalitäten der Übersendung von Papieren von der Landesregierung an den Landtag entsprechen den zwischen Staatskanzlei und Landtag bzw. Landtagsverwaltung getroffenen Absprachen. Es handelt sich demnach (auch) um Landtagsinterna. Diese werden nicht in Antworten auf Kleine Anfragen, sondern im Ältestenrat behandelt. Es wird insoweit auf den Parlamentsbrauch verwiesen, den die Landesregierung beachtet. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/9923