LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9925 05.10.2015 Datum des Originals: 05.10.2015/Ausgegeben: 08.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3842 vom 2. September 2015 der Abgeordneten Thomas Nückel, Angele Freimuth und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/9684 Wie ist die Antragslage bei den Maßnahmen des Landesprogramms „Mittelstand .Innovativ“? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 3842 mit Schreiben vom 5. Oktober 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantworte. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Unter der Federführung des FDP-Wissenschaftsministers Prof. Dr. Andreas Pinkwart hat das Land 2008 das technologieoffene Landesprogramm „Mittelstand.innovativ!“ gestartet, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung innovativer Produkte und Herstellungsverfahren zu unterstützen. „Mittelstand.innovativ!“ umfasst dabei die Fördermaßnahmen „Innovationsgutschein“, „Innovationsassistent“ und „Innovationsdarlehen“. Der „Innovationsgutschein“ fungiert dabei als Eintrittskarte für KMU zu den Forschungslaboren von Hochschulen und Instituten. Mit einem Innovationsgutschein können Unternehmen 50 bzw. 80 (bei kleinen Unternehmen) Prozent der Kosten für externe Beratungs-, Forschungs - und Entwicklungsleistungen erstattet werden. Die Innovationsgutscheine gelten in Fachkreisen dabei als außerordentliche Erfolgsgeschichte. Zentraler Ansprechpartner für Anträge war die Innovationsallianz e.V., die sich aber am 28. Oktober 2014 selbst aufgelöst hat. Auf der Homepage der Innovationsallianz, dessen Pflege zum 1. April 2015 eingestellt wurde, findet sich jedoch noch der Hinweis, dass sämtliche zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Jahres 2015 für den Innovationsgutschein ausgegeben worden sind. Mit dem „Innovationsassistent“ können KMU, die bislang keine Akademiker beschäftigt haben , für die Beschäftigung eines Akademikers einen Zuschuss von bis 22.500 Euro pro Jahr erhalten. Unternehmen, die maximal fünf Akademiker beschäftigen, können noch mit bis zu LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9925 2 15.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Die rot-grüne Landesregierung hatte dieses ebenfalls erfolgreiche Programm in Frage gestellt und zwischenzeitlich keine Fördergelder zur Verfügung gestellt. Die Förderrunde 2015 erscheint hingegen abermals als voller Erfolg. Wie dem Projektträger, dem Forschungszentrum Jülich, zu entnehmen ist, war bereits am 18. Juni 2015 das komplette Förderbudget für 2015 ausgeschöpft. Der Innovationsassistent ist bei KMU offensichtlich weiterhin sehr gefragt, das Budget hat jedoch für nur 28 bewilligte Anträge ausgereicht. Mit dem „Innovationsdarlehen“ können KMU zinsgünstige Kredite für Investitionsvorhaben, welche die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm , die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren oder die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren zum Ziel haben, beantragen . Zur Überprüfung der Wirksamkeit und Auskömmlichkeit von „Mittelstand.innovativ!“ muss die Landesregierung darlegen können, wie viele Mittel sie für die Maßnahmen des Förderprogramms in den letzten zwei Jahren zur Verfügung gestellt hat, wie viele dieser Mittel abgerufen wurden und wie viele Anträge nicht bewilligt werden konnten. Angesichts der großen Akzeptanz der Förderprogramme des Landesprogramms „Mittelstand .innovativ!“ stellt sich ferner die Frage, inwieweit die zu bearbeitenden Anträge auch entsprechend zügig zum Abschluss gebracht werden konnten. Gerade für junge Unternehmen spielt der Faktor Zeit eine erhebliche Rolle, der über das Gelingen oder Scheitern einer Unternehmung entscheiden kann. 1. Wie viele Fördermittel standen für die Maßnahmen des Förderprogramms „Mittelstand .innovativ!“ in den letzten beiden Jahren zur Verfügung (bitte für den „Innovationsgutschein“, den „Innovationsassistenten“ und für das „Innovationsdarlehen “ jeweils für die Jahre 2014 und 2015 aufschlüsseln)? Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. 2. Wie viele Förderanträge wurden im Zuge der Maßnahmen des Förderprogramms „Mittelstand.innovativ!“ in den letzten beiden Jahren bewilligt (bitte für den „Innovationsgutschein “, den „Innovationsassistenten“ und für das „Innovationsdarlehen “ inklusive der Höhe der bewilligten Fördersummen jeweils für die Jahre 2014 und 2015 aufschlüsseln)? Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. 3. Wie viele Förderanträge wurden im Zuge der Maßnahmen des Förderprogramms „Mittelstand.innovativ!“ in den letzten beiden Jahren abgelehnt (bitte für den „Innovationsgutschein“, den „Innovationsassistenten“ und für das „Innovationsdarlehen “ inklusive der Höhe der beantragten Fördersummen und der Ablehnungsgründe jeweils für die Jahre 2014 und 2015 aufschlüsseln)? Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9925 3 4. Wie lange dauerte die Bearbeitung der Förderanträge im Zuge der Maßnahmen des Förderprogramms „Mittelstand.innovativ!“ in den letzten beiden Jahren (bitte für den „Innovationsgutschein“, den „Innovationsassistenten“ und für das „Innovationsdarlehen“ die durchschnittliche Bearbeitungsdauer, die kürzeste Bearbeitungsdauer und die längste Bearbeitungsdauer sowohl für genehmigte, abgelehnte oder noch offene Anträge jeweils für die Jahre 2014 und 2015 aufschlüsseln )? Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. 5. Welche Institution führt nach Auflösung der Innovationsallianz die zentrale Bearbeitung der Anträge auf Innovationsgutscheine durch? Bis Ende des Jahres unterstützt die InnovationsAllianz i.L. die Bearbeitung von Innovationsgutscheinen . Die Entscheidung, wer danach die zentrale Bearbeitung durchführt, ist derzeit noch nicht getroffen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/9925