LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9938 07.10.2015 Datum des Originals: 07.10.2015/Ausgegeben: 12.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3868 vom 10. September 2015 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/9730 Falscher Anruf unter dieser Nummer? – Was unternimmt der Innenminister gegen das Call ID Spoofing in Nordrhein-Westfalen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3868 mit Schreiben vom 7. Oktober 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut einer dpa- Meldung vom 10. September 2015 warnt die Polizei in Niedersachsen vor einer Betrugsmasche mit vorgetäuschten Telefonnummern. Unbekannte gaukeln ihren Opfern dabei am Telefon vor, Richter, Staatsanwälte oder Polizisten zu sein. Mit Hilfe von Computerprogrammen sorgen die Täter dafür, dass auf dem Telefondisplay der Angerufenen die Nummern der entsprechenden Ämter oder Behörden angezeigt werden. Bei dieser Betrugsmasche handelt es sich um das sogenannte Call ID Spoofing. Die Unbekannten versuchen unter Vorwänden, ihre Opfer zu Geldzahlungen oder Herausgabe von Kontodaten zu bewegen. In Niedersachsen wurde bereits ein 85-Jähriger Opfer des Call ID Spoofing und büßte knapp 30.000 € ein. Auch in NRW wurde in diesem Jahr ein Fall bekannt, bei dem ein Mann in Hamm die Notrufnummer der Polizei missbrauchte, eine unechte Polizeistreife bei einem Opfer vorbeifahren und Fachwissen eines Ermittlers vortäuschen ließ. Der Schwindel ist am Ende zwar aufgeflogen, jedoch floh der Täter mit seiner Beute. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9938 2 1. Welche Fälle des Call ID Spoofings sind der Landesregierung in NordrheinWestfalen bekannt bzw. wie viele Fälle gab es bisher? 2. Welche regionalen Schwerpunkte sind der Landesregierung im Zusammengang mit Call ID Spoofing-Fällen in Nordrhein-Westfalen bekannt? Call-ID-Spoofing bezeichnet eine kriminelle Tatbegehungsform, bei dem Anrufe unter einer vorgetäuschten Rufnummer erfolgen. Dadurch wird im Display des angerufenen Telefons eine fiktive Rufnummer angezeigt, um dem Opfer die Seriosität des Anrufers und seines Anliegens vorzutäuschen und damit die Begehung der Straftat zu erleichtern. Ziel ist zumeist, die Opfer durch Täuschung zur Überweisung oder Übergabe zum Teil erheblicher Geldbeträge zu veranlassen oder diese zur Übermittlung von persönlichen Daten zu bringen, um unberechtigt Abbuchungen oder Überweisungen zu Lasten des Opferkontos vorzunehmen. Dazu sind insbesondere folgende Tatbegehungsformen des Betrugs bekannt: Vermeintliche Gewinnbenachrichtigungen: Zur Auszahlung eines vermeintlichen Gewinns sollen die Geschädigten vorab Gebühren, überwiegend per Western Union, überweisen. Falsche Polizeibeamte: Die Anrufer geben sich als Polizeibeamte der lokalen Polizeibehörde oder des Bundeskriminalamts aus und kündigen die Abholung von Geld oder Schmuck durch einen vermeintlichen Kollegen wegen einer dem Opfer vorgeblich drohenden Straftat an. Microsoft-Trick: Ein vorgeblicher Microsoft-Bediensteter lässt sich wegen einer mutmaßlichen Gefährdung des Computers des Opfers darauf einen sog. Fernzugriff (Remote-Zugriff) einrichten. Um einen angeblichen Virus zu bekämpfen, bietet er ein Schutzprogramm zum Kauf an. Bei Ablehnung des Angebots durch das Opfer wird der PC über den Remote-Zugriff unbrauchbar gemacht. Erlangung von Cash-Codes: Ein vorgeblicher Service-Bediensteter eines Providers bittet zu Prüfzwecken um Übermittlung von Codes für Prepaid-Karten. Straftaten unter Verwendung von Call-ID-Spoofing werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht gesondert erfasst. Insofern können aus der PKS keine Erkenntnisse zu Brennpunkten abgeleitet werden. 3. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen das Call ID Spoofing, um zum Beispiel in der Bevölkerung für eine bessere Aufklärung und Sensibilität für dieses Thema zu sorgen? Zur Sensibilisierung der Bevölkerung wurden die Begehungsweisen des Call-ID-Spoofing und verhaltenspräventive Hinweise in öffentlich-rechtlichen Sendern, Printmedien und im Internet vorgestellt. Auf diesem Wege werden beispielsweise folgende kriminalpräventiven Inhalte und Informationen vermittelt: Gerichte, Behörden, Banken und die Polizei erwarten keine Geldzahlungen aufgrund eigener telefonischer Anfrage. Daher sollte nur auf schriftliche Aufforderung Geld überwiesen oder bezahlt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9938 3 Grundsätzlich sollten am Telefon Kontodaten oder Passwörter keinesfalls preisgegeben oder mit einem Anrufer abgeglichen werden. Behörden oder Banken fordern nicht zur Überweisung auf ein ausländisches Konto auf. Die Nummer auf dem Telefondisplay liefert lediglich einen Anhaltspunkt, wer Anrufer sein könnte. Sie ist keineswegs eine sichere Identifikationsmöglichkeit. Im Zweifelsfall sollte die Polizei verständigt werden. 4. Welche Maßnahmen ergreift das Cybercrime Kompetenzzentrum des LKA NRW konkret gegen das Phänomen des Call ID Spoofings? Das Cybercrime-Kompetenzzentrum berät und unterstützt die Kreispolizeibehörden bei der Planung und Durchführung strafprozessualer und präventiver Maßnahmen. Sofern es sich um herausragende Ermittlungsverfahren handelt, übernimmt das CybercrimeKompetenzzentrum diese. 5. Welche Fahndungserfolge kann die Polizei, vor dem Hintergrund möglicher Call ID Spoofing-Fälle in NRW, bereits aufzeigen und welche Täterstrukturen sind zu erkennen? Die bisherigen Ermittlungsverfahren zeigen, dass Straftäter aus dem In- und Ausland agieren. Vor allem Auslandstaten werden mit den Modi Operandi „Gewinnbenachrichtigung“ und „falsche Polizeibeamte“ begangen. Diese Anrufe erfolgen, soweit bekannt, insbesondere aus Callcentern.