LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9939 07.10.2015 Datum des Originals: 07.10.2015/Ausgegeben: 12.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3884 vom 15. September 2015 des Abgeordneten Peter Biesenbach CDU Drucksache 16/9756 „Toto und Harry“ erneut auf Büffelstreife und Alligatorjagd im Ausland? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3884 mit Schreiben vom 7. Oktober 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Fernsehsender „Kabel Eins“ strahlt seit dem 8. September 2015 neue Folgen der Serie „Toto und Harry im Ausland“ aus. Im Rahmen der ersten Staffel dieses Formats waren die beiden Bochumer Polizeihauptkommissare im vergangenen Jahr bereits in Florida/USA, Brasilien, Südafrika, Südkorea, Italien und der Türkei im Einsatz. Schon damals hatte die WAZ über interne Kritik an „Toto und Harry“ berichtet. Demnach soll das Polizeipräsidium Bochum „erhebliche Vorbehalte gegen die Medienpräsenz des Duos“ haben. „Toto und Harry“ würden bereits seit Jahren nicht mehr gemeinsam auf Streife gehen. In Dienstuniform dürften beide nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung auftreten (vgl dazu: http://www.derwesten.de/staedte/bochum/fuer-kultcops-im-ausland-ist-daheim-schluss-mitlustig -id9234419.html). 1. An welchem Einsatzort waren Toto und Harry im Rahmen der Dreharbeiten zu der Serie „Toto und Harry im Ausland“ bislang im Einsatz? (Bitte für alle bisher gedrehten Staffeln/Folgen einzeln auflisten.) Dem nachfolgenden Link ist zu entnehmen, welche Länder die beiden Beamten im Rahmen der Serie „Toto und Harry im Ausland“ besucht haben: http://www.kabeleins.de/tv/toto-harrydie -kult-cops-im-ausland/episoden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9939 2 2. Wie beurteilt die Landesregierung - insbesondere vor dem Hintergrund, dass Nordrhein-Westfalen die höchste Kriminalitätsbelastung und zugleich die schlechteste Aufklärungsquote aller bundesdeutschen Flächenländer aufweist -, dass nordrhein-westfälische Polizeihauptkommissare im Ausland in Bermudas mit gezückter Pistole auf Büffelstreife und Alligatorjagd gehen? Das Verhalten der Beamten während der in ihrer Freizeit (Erholungsurlaub/Abbau von Stunden) durchgeführten Tätigkeit kann durch die Landesregierung, sofern dienstliche Interessen nicht beeinträchtigt werden, nicht beurteilt werden. Bei den Dreharbeiten zu der TV-Serie handelt es sich um nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten im Sinne des § 9 Nebentätigkeitsverordnung (NtV) im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit. Gemäß § 10 NtV haben Beamten nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 Landesbeamtengesetz NRW (LBG) ihren Dienstvorgesetzten schriftlich anzuzeigen. Dies ist in allen Fällen durch die beiden Beamten geschehen. 3. Inwieweit teilt die Landesregierung die Vorbehalte des Polizeipräsidiums Bochum gegen die Medienpräsenz des Duos „Toto und Harry“? Der Landesregierung sind keine Vorbehalte des Polizeipräsidiums Bochum bekannt. 4. Inwieweit trifft es zu, dass „Toto und Harry“ in Nordrhein-Westfalen nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung in Dienstuniform auftreten dürfen? (Bitte Rechtsgrundlage und Gründe für diesen Genehmigungsvorbehalt angeben.) Nach § 51 Abs. 2 S. 1 LBG dürfen dienstliche Interessen durch nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten u.a. im künstlerischen Bereich nicht beeinträchtigt werden. Der Genehmigungsvorbehalt für das Tragen der Uniform bei Auftritten in NordrheinWestfalen stützt sich auf diese Regelung. Die Öffentlichkeit soll bei Auftritten von „Toto und Harry“ nicht den Eindruck gewinnen, diese würden als Amtsträger und während der Arbeitszeit tätig. 5. Wann waren „Toto und Harry“ zuletzt gemeinsam in Bochum auf Streife? Am 02.02.2013.