LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9940 07.10.2015 Datum des Originals: 07.10.2015/Ausgegeben: 12.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3859 vom 4. September 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/9711 Kleidungsordnung bei Registrierung von Flüchtlingen durch Polizeibeamte Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3859 mit Schreiben vom 7. Oktober 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Rheinische Post berichtet in ihrer Ausgabe vom 04.09.2015, dass 100 Bereitschaftspolizisten zur Registrierung von Asylsuchenden abgestellt werden. Der ursprüngliche Plan sah offenbar vor, dass die Polizisten in "angemessener ziviler Kleidung" und mit verdeckter Schusswaffe in den Asylunterkünften arbeiten sollen. Dies ist inzwischen nach Protesten aus den Reihen der Polizei zurückgenommen. Die Beamten können nun in ihrer Dienstuniform arbeiten. 1. Warum gab es den Plan, die Polizisten in Zivilkleidung arbeiten zu lassen? Bei dem Einsatz von Polizeivollzugsbeamten zur Registrierung von Asylbewerbern und Flüchtlingen waren sowohl Aspekte der Eigensicherung der eingesetzten Beamtinnen und Beamten, aber auch die mögliche Wirkung uniformierter und bewaffneter Polizeivollzugsbeamter auf traumatisierte Flüchtlinge zu berücksichtigen. Das Konzept des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) sah zunächst eine Dienstverrichtung in angemessener Zivilkleidung ohne Waffe vor. Nach Erörterung hat das Ministerium für Inneres und Kommunales entschieden, dass die eingesetzten Beamtinnen und Beamte in Uniform und mit Bewaffnung eingesetzt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9940 2 2. Wer hat diesen Plan entwickelt bzw. gestoppt? siehe Ausführungen zu Frage 1. 3. Wie lauten die genauen Anweisungen, Verhaltensregeln und Dienstvorschriften für die Bereitschaftspolizisten, die ihren Dienst bei der Registrierung in Notfallunterkünften verrichten? (Bitte im Wortlaut gänzlich wiedergeben.) Die grundlegenden Verfügungen des LZPD enthielten für die Kräfte der Bereitschaftspolizei nachfolgende Anordnungen: „Im Rahmen der Amtshilfe bitte ich, eine Entsendung von Kräften bzw. eine Zuweisung von FEM wie folgt zu veranlassen: Die Kreispolizeibehörden mit BP stellen: -6- Beamtinnen/Beamte je BPH (davon PP Köln und PP Wuppertal gem. unmittelbarer Absprache). Diese -6- Beamtinnen/Beamten bilden während der Registrierung ein Team. Sofern im Einzelfall eine Ersatzgestellung für ein Team erforderlich wird, stellt die Einheit grundsätzlich selbständig Ersatz. Für die Registrierung ist eine Schulung in IT-Systemen und anlässlich der konkreten Vorgangsbearbeitung erforderlich. Diese Schulung erfolgt am 01.09.2015 und am 02.09.2015 in Bielefeld. Die Örtlichkeit und Beginn der Schulung sind den Kräften bekannt. Nach der Registrierung erfolgt der Einsatz in Teams in verschiedenen Notunterkünften, zunächst ab dem 03.09.2015 bis einschließlich 07.09.2015 als weitere Praxisschulung. Die Registrierung erfolgt montags bis freitags im Tagesdienst im Rahmen der Vorgaben der nach der AZVOPol vorgesehenen täglichen Arbeitszeit (inklusiv An- und Abfahrt). Die BP Einheit stellt die Verlastung der Kräfte sicher. Ein Sammeltransport wird hiermit angeordnet. Weiterhin stellen die Einheiten eine Handy-Erreichbarkeit sicher. Für weitere Absprachen steht auch das Teildezernat 41.2 (KoSt-Kräfte) des LZPD zur Verfügung. Die BPA stellen für ihre jeweils zugeordneten BPH einen Ansprechpartner /-in bereit.“ „… Die Arbeitsplatzbeschreibungen innerhalb der Teams werden von der BR Arnsberg in Absprache mit den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) festgelegt. Am Freitag, dem 28.08.2015 werden die vorgesehenen Beamtinnen und Beamten der Bereitschaftspolizei namentlich der Bezirksregierung Arnsberg benannt, um die notwendigen Zulassungen in den IT-Systemen herstellen und die weiteren administrativen Maßnahmen ermöglichen zu können.“ Darüber hinaus sind die üblichen Vorgaben des Landesbeamtengesetzes und der einschlägigen Polizeidienstvorschriften zu beachten. 4. Schämt sich das Innenministerium für unsere Polizisten und ihre Uniform? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9940 3 5. Macht es nicht Sinn, Menschen aus Krisenländern eine bürgerfreundliche, objektive und rechtsstaatliche Polizei zu präsentieren? Durchaus. Das Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen legt großen Wert auf ein korrektes, höfliches und dem jeweiligen Anlass entsprechendes Verhalten der nordrheinwestfälischen Polizeibeamtinnen und -beamten.