LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/996 27.09.2012 Datum des Originals: 19.09.2012/Ausgegeben: 04.10.2012 (02.10.2012) Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 329 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/613 Evaluation der freiwilligen Flexibilisierung der Altersgrenze bei Landesbeamten – Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zum Erhalt der Fachkompetenz, zur Erfüllung individueller Bedürfnisse und für eine sinnvolle Personalbewirtschaftung? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 329 mit Schreiben vom 19. September 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin , der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Justizminister , dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz , der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung, der Ministerin für Familie , Kinder, Jugend, Kultur und Sport, der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Änderung des Beamtengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBG) im Jahr 2009 hat die schwarz-gelbe Landesregierung den Grundstein für eine flexiblere Gestaltung der Lebensarbeitszeit von Beamten gelegt. Beamte haben demnach die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch die Altersgrenze um bis zu drei Jahre über die Regelaltersgrenze hinaus zu verschieben, sofern dem keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Viele gewichtige Gründe sprechen für eine solche flexible Handhabung bei der Altersgrenze unserer Landesbeamten. Ein individuell gestaltbares Pensionseintrittsalter trägt der demographischen Entwicklung Rechnung. Ein heute durchschnittlich 67-jähriger verfügt über eine deutliche bessere gesundheitliche Konstitution als frühere Generationen von Pensionären. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/996 2 Die individuelle Entscheidungsfreiheit eines Beamten wird gestärkt, wenn dieser sein Pensionsalter stärker selbst bestimmen kann, statt einer starken Einschränkung der Lebensplanung durch starre Altersgrenzen zu unterliegen. Für ein besseres Wissensmanagement kann ferner die Weitergabe von Fachwissen an nachfolgende Positionsinhaber unter geringerem Zeitdruck geschehen. Zudem kann das variable Pensionseintrittsalter in Zeiten des Fachkräftemangels in den davon betroffenen Bereichen als ein flexibles Instrument zur Überbrückung von Personalengpässen eingesetzt werden. Nicht zuletzt können durch eine freiwillig gewählte längere Lebensarbeitszeit von Beamten Ausgaben für Pensionszahlungen in beachtlichem Umfang reduziert werden. Beamte, die ihren maximalen Ruhegehaltssatz von über 70% erreicht haben und ab der Pensionierung nicht mehr mit ihrer Arbeitskraft zur Verfügung stehen, können auf diese Weise – natürlich dann bei vollen Bezügen – ihre Arbeitsleistung weiter voll erbringen. Obwohl Beamte im hohen Dienstalter auch entsprechend ihrer Qualifikation und Erfahrung besser entlohnt werden als dienstjüngere Kollegen, könnten verstärkt laufende Ausgaben für erst später notwendige Neueinstellungen eingespart und parallel Pensionsausgaben reduziert werden. Bedingt durch die Altersstruktur der Landesbeamten Nordrhein-Westfalens wird in den kommenden Jahren voraussichtlich ein starkes Wachstum der Pensionsaufwendungen stattfinden . Das Forschungszentrum Generationenverträge hat in einer aktuellen Studie aus dem Jahr 2011 dargestellt, dass bei einem unterstellt moderaten jährlichen Wachstum der Ruhegehälter von 2 % die Pensionsausgaben im Jahr 2020 rund 6,5 Mrd. Euro und im Jahr 2035 nahezu 9 Mrd. Euro betragen werden. Auch vor diesem Hintergrund ist es elementar wichtig, freiwillige und sinnvolle Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung über eine Verringerung der Pensionsaufwendungen zu nutzen, um schnellstmöglich einen ausgeglichenen Landeshaushalt zu erreichen und so die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse einhalten zu können. Eine nachhaltige Konsolidierung muss insbesondere bei den stetig steigenden Ausgaben des Landes ansetzen, denn das Land hat erkennbar kein Einnahmeproblem. Mit §32 LBG bietet sich hierfür ein ausgezeichnetes Instrument, das zugleich den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen entspricht . Es gibt also ein Instrument zur Haushaltskonsolidierung, das vollkommen sozialverträglich bei den Personalausgaben ansetzt und zudem die Entscheidungsfreiheit von Beamten bei der Lebensplanung erhöht, der demographischen Entwicklung Rechnung trägt und zudem Fachwissen effizienter nutzt und damit auch einem Fachkräftemangel entgegenwirkt, sofern dadurch nicht einfach zukünftig die nicht mehr benötigten kw-Stellen länger besetzt bleiben. Für das Parlament ist es daher von großem Interesse, eine Evaluation der bisherigen Erfahrungen seit der Ermöglichung einer verlängerten Altersgrenze zu erhalten und präzise von der Landesregierung dargelegt zu bekommen, wie sie mit diesem Instrument in der weiteren Entwicklung umzugehen gedenkt. Betroffene berichten derzeit viel zu häufig, dass eine freiwillig gewählte Option für eine längere Lebensarbeitszeit in der Praxis von den Behördenleitern zu restriktiv gehandhabt wird und daran Interessierte bei Antragsverfahren eher hingehalten werden oder ihnen die Inanspruchnahme erschwert wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/996 3 Vorbemerkung der Landesregierung Mit Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes NRW (LBG) zum 01.04.2009 ist in § 32 Absatz 1 LBG geregelt worden, dass der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag einer Beamtin oder eines Beamten um bis zu drei Jahre, jedoch nicht über das vollendete siebzigste Lebensjahr hinaus, hinausgeschoben werden kann, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen . Der Gesetzgeber hat den Eintritt in den Ruhestand flexibilisiert und dabei den persönlichen Interessen der Beamtinnen und Beamten, auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, ein hohes Gewicht gegenüber dienstlichen Belangen eingeräumt. Ausweislich der nachstehend aufgeführten Fallzahlen ist diese Möglichkeit jedoch nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen worden. 1. Wie viele der gestellten Anträge auf einen späteren Eintritt in den Ruhestand sind nach § 32 LBG seit der Neuregelung im Jahre 2009 bis heute jährlich differenziert nach Laufbahnen sowie den unterschiedlichen Ressorts absolut und prozentual positiv beschieden worden? Eine Statistik über die nach § 32 LBG gestellten Anträge wird nicht geführt. Die Ressorts haben aufgrund der Abfrage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage die folgenden Angaben gemacht: Anträge nach § 32 LBG von Beamtinnen und Beamten des einfachen und mittleren Dienstes Ressort Jahr Anträge positiv beschie- den/absolut positiv beschie- den/prozentual MPin 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 MSW 1) 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 FM 2009 3 3 100 2010 7 7 100 2011 4 4 100 2012 3 3 100 MWEIMH MBWSV 2) 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/996 4 Ressort Jahr Anträge positiv beschie- den/absolut positiv beschie- den/prozentual MIK 2009 1 1 100 2010 0 0 0 2011 2 1 50 2012 1 1 100 MAIS 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 JM 2009 4 3 75 2010 6 4 66 2011 13 7 54 2012 11 6 54 MKULNV 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 MIWF 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 MFKJKS 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 MGEPA 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 1) Für den Bereich des MSW liegen Fallzahlen nur für den Verwaltungsbereich vor. 2) Das MWEIMH und das MBWSV haben die Zahlen gemeinsam für das ehemalige MWEBWV gemeldet LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/996 5 Anträge nach § 32 LBG von Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes Ressort Jahr Anträge positiv beschie- den/absolut positiv beschie- den/prozentual MPin 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 MSW 1) 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 FM 2009 2 2 100 2010 8 8 100 2011 18 18 100 2012 9 9 100 MWEIMH MBWSV 2) 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 1 1 100 MIK 2009 68 65 96 2010 105 86 82 2011 127 108 85 2012 96 57 59 MAIS 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 JM 2009 9 7 63 2010 9 9 100 2011 5 4 80 2012 3) 7 3 43 MKULNV 2009 2 1 50 2010 1 0 0 2011 0 0 0 2012 1 1 100 MIWF 2009 0 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/996 6 Ressort Jahr Anträge positiv beschie- den/absolut positiv beschie- den/prozentual 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 MFKJKS 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 MGEPA 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 1) Für den Bereich des MSW liegen Fallzahlen nur für den Verwaltungsbereich vor. 2) Das MWEIMH und das MBWSV haben die Zahlen gemeinsam für das ehemalige MWEBWV gemeldet 3) Zwei Anträge sind noch nicht beschieden worden. Anträge nach § 32 LBG von Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes Ressort Jahr Anträge positiv beschie- den/absolut positiv beschie- den/prozentual MPin 2009 0 0 0 2010 1 0 0 2011 1 0 0 2012 0 0 0 MSW 1) 2009 4 4 100 2010 5 5 100 2011 5 5 100 2012 3 3 100 FM 2009 11 10 91 2010 6 6 100 2011 9 9 100 2012 7 7 100 MWEIMH MBWSV 2) 2009 0 0 0 2010 1 1 100 2011 2 2 100 2012 1 1 100 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/996 7 Ressort Jahr Anträge positiv beschie- den/absolut positiv beschie- den/prozentual MIK 2009 9 5 56 2010 11 11 100 2011 15 7 47 2012 4 3 75 MAIS 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 JM 2009 6 6 100 2010 8 8 100 2011 12 10 83 2012 3) 7 3 43 MKULNV 2009 2 1 50 2010 2 1 50 2011 1 1 100 2012 2 1 50 MIWF 2009 4 4 100 2010 2 2 100 2011 2 2 100 2012 2 2 100 MFKJKS 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 MGEPA 2009 0 0 0 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 1) Für den Bereich des MSW liegen Fallzahlen nur für den Verwaltungsbereich vor. 2) Das MWEIMH und das MBWSV haben die Zahlen gemeinsam für das ehemalige MWEBWV gemeldet 3) Ein Antrag ist noch nicht beschieden worden. Dem MSW liegt für den Schulbereich keine Statistik über die nach § 32 LBG gestellten Anträge vor. Mit Hilfe der Amtlichen Schuldaten kann jedoch festgestellt werden, wie viele Lehrkräfte zum jeweiligen Stichtag 15. Oktober bereits die für sie geltende Regelaltersgrenze überschritten hatten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/996 8 Jahr Anzahl der Lehrkräfte 2009 26 2010 69 2011 76 2. Bei absolut und prozentual wie vielen Landesbeamten der betroffenen Jahrgän- ge ist es damit seit 2009 bis heute jeweils jährlich differenziert nach Laufbahn sowie den einzelnen Ressorts einerseits zu einem nach hinten verschobenen Altersruhebeginn gegenüber den andererseits vorliegenden Fallzahlen einer vorzeitigen Arbeitsreduzierung im Alter (beispielsweise durch Altersteilzeit, Frühpensionierung infolge von Dienstunfähigkeit etc.) gekommen? Fallzahlen von Zurruhesetzungen aus dem in der Fragestellung genannten Grund liegen mir nicht nach Laufbahngruppen gesondert vor, da diese nicht getrennt erfasst werden. Weitere Informationen zur Zahl der Pensionierungen seit 1994 nach Gründen und Aufgabenbereichen ergeben sich aus dem 3. Versorgungsbericht des Landes NRW (Vorlage 15/1239 vom 13.02.2012). Auf Seite 42 (Anlage) wird das Pensionierungsverhalten nach Beschäftigungsbereichen dargestellt. Von dem Instrument der Altersteilzeitbeschäftigung nach § 65 LBG wurde in dem in Frage stehenden Zeitraum nur im Schulbereich des MSW Gebrauch gemacht. Auch hier liegt dem MSW keine Statistik vor. Es lässt sich jedoch feststellen, wie viele verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer in den Jahren 2009 bis 2012 eine Altersteilzeit begonnen haben. Eine exakte Aufteilung nach den Laufbahngruppen des gehobenen Dienstes und des höheren Dienstes ist nicht möglich, da in der Stellendatei lediglich die Besoldungsgruppe, nicht aber die Laufbahngruppe erfasst ist. Insbesondere im Bereich der Gesamtschule lässt sich aus der Besoldungsgruppe aber nicht immer erkennen, ob die Lehrkraft dem gehobenen Dienst oder dem höheren Dienst angehört. Jahr beginnende Altersteilzeitverhältnisse 2009 3.358 2010 342 2011 1.597 2012 1.704 3. Welche genauen positiven und negativen Effekte sowie Einsparungen haben sich seit der Rechtsänderung 2009 jeweils jährlich differenziert nach Laufbahn und den unter-schiedlichen Ressorts durch die Möglichkeiten eines späteren Pensionsbeginns in der Praxis ergeben? Aufgrund der sehr geringen Inanspruchnahme der Möglichkeit des § 32 Absatz 1 LBG sind hierdurch hervorgerufene Effekte sowie Einsparungen nicht messbar und somit auch nicht darstellbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/996 9 4. Welche einzelnen Änderungen beabsichtigt die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode beim Umgang mit der Pensionsgrenze, wie beispielsweise eine stärkere Beschränkung individueller Flexibilisierungswünsche nach vorne wie nach hinten oder umgekehrt gerade eine weitere Ausdehnung der Möglichkeiten für Beamte, ihren Ruhestandsbeginn stärker selbst bestimmen zu können ? Die Landesregierung hat beschlossen, im Rahmen des Dienstrechtsanpassungsgesetzes das Hinausschieben der Altersgrenze einzugrenzen, indem der Antrag nur bewilligt wird, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. Anlässlich der nunmehr erfolgenden Verbändeanhörung (§ 94 LBG, § 84 Abs. 3 GGO) wurde der Gesetzentwurf parallel dazu den Fraktionen zur Verfügung gestellt (§ 84 Abs. 5 GGO, Abschnitt I Ziff. 1 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung ). Im Rahmen der anstehenden Modernisierung des Dienstrechts werden Flexibilisierungsmaßnahmen geprüft. 5. Welche unterschiedlichen sowie vergleichbaren Aussagen und Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu den zuvor gestellten Fragekomplexen vor, wenn anstelle der Pensionierung von Landesbeamten alternativ die Erfahrungen eines vorgezogenen bzw. späteren Altersruhebeginns von öffentlichen Angestellten betrachtet wird, die dienstrechtlich nicht über einen Beamtenstatus verfügen? Die öffentlich-rechtlichen und die privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen unterscheiden sich grundsätzlich. Insbesondere im Fall der Weiterbeschäftigung über den Zeitpunkt des Erreichens einer abschlagsfreien Regelaltersrente hinaus, die nach näherer Maßgabe des § 33 Abs. 5 TV-L auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes möglich ist, bestehen erhebliche Unterschiede bei der rechtlichen Ausgestaltung. Die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erfolgt nämlich auf der Grundlage eines neuen Arbeitsvertrages und setzt damit ein Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber voraus, ob eine Beschäftigung über die Altersgrenze hinaus erfolgt. 42 Quelle: LBV NRW, SAS Systeme / Jahresmeldungen endgültiger Stand Pensionierungsverhalten 2000 nach Beschäftigungsbereichen Beschäftigungs- Pensionierungen davon Pensionierungen wegen bereich insgesamt Dienstunfähigkeit Antragsaltersgrenze Regelaltersgrenze Sonstige Gründe absolut in v.H. absolut in v.H. absolut in v.H. absolut in v.H. Polizei 1.026 100 9,75 3 0,29 922 89,86 1 0,10 Justizvollzug 291 117 40,21 174 59,79 Schule 5.306 3.500 65,96 1.319 24,86 486 9,16 1 0,02 Hochschule 201 18 8,96 92 45,77 91 45,27 Finanzverwaltung 426 196 46,01 177 41,55 53 12,44 Sonstige 967 323 33,40 341 35,26 294 30,40 9 0,93 Summe 8.217 4.254 51,77 1.932 23,51 2.020 24,58 11 0,13 Pensionierungsverhalten 2002 nach Beschäftigungsbereichen Beschäftigungs- Pensionierungen davon Pensionierungen wegen bereich insgesamt Dienstunfähigkeit Antragsaltersgrenze Regelaltersgrenze Sonstige Gründe absolut in v.H. absolut in v.H. absolut in v.H. absolut in v.H. Polizei 872 80 9,17 789 90,48 3 0,34 Justizvollzug 181 66 36,46 112 61,88 3 1,66 Schule 3.807 1.651 43,37 1.276 33,52 874 22,96 6 0,16 Hochschule 296 13 4,39 54 18,24 229 77,36 Finanzverwaltung 294 103 35,03 126 42,86 64 21,77 1 0,34 Sonstige 727 196 26,96 266 36,59 261 35,90 4 0,55 Summe 6.177 2.109 34,14 1.722 27,88 2.329 37,70 17 0,28 Pensionierungsverhalten 2005 nach Beschäftigungsbereichen Beschäftigungs- Pensionierungen davon Pensionierungen wegen bereich insgesamt Dienstunfähigkeit Antragsaltersgrenze Regelaltersgrenze Sonstige Gründe absolut in v.H. absolut in v.H. absolut in v.H. absolut in v.H. Polizei 625 6 0,96 67 10,72 544 87,04 8 1,28 Justizvollzug 195 102 52,31 93 47,69 Schule 3.544 1.299 36,65 1.171 33,04 1.068 30,14 6 0,17 Hochschule 334 6 1,80 43 12,87 285 85,33 Finanzverwaltung 307 74 24,10 102 33,22 128 41,69 3 0,98 Sonstige 815 149 18,28 209 25,64 435 53,37 22 2,70 Summe 5.820 1.636 28,11 1.592 27,35 2.553 43,87 39 0,67 Pensionierungsverhalten 2006 nach Beschäftigungsbereichen Beschäftigungs- Pensionierungen davon Pensionierungen wegen bereich insgesamt Dienstunfähigkeit Antragsaltersgrenze Regelaltersgrenze Sonstige Gründe absolut in v.H. absolut in v.H. absolut in v.H. absolut in v.H. Polizei 683 70 10,25 5 0,73 603 88,29 5 0,73 Justizvollzug 91 70 76,92 7 7,69 13 14,29 1 1,10 Schule 4.368 1.163 26,63 1.378 31,55 1.822 41,71 5 0,11 Hochschule 364 11 3,02 39 10,71 314 86,26 Finanzverwaltung 327 89 27,22 118 36,09 120 36,70 Sonstige 880 161 18,30 247 28,07 468 53,18 4 0,45 Summe 6.713 1.564 23,30 1.794 26,72 3.340 49,75 15 0,22 Pensionierungsverhalten 2009 nach Beschäftigungsbereichen Beschäftigungs- Pensionierungen davon Pensionierungen wegen bereich insgesamt Dienstunfähigkeit Antragsaltersgrenze Anreize LPEM + sonstige Gründe absolut in v.H. absolut in v.H. absolut in v.H. absolut in v.H. Polizei 618 86 13,92 42 6,80 489 79,13 1 0,16 Justizvollzug 180 103 57,22 28 15,56 49 27,22 0 0,00 Schule 4.197 1.121 26,71 1.611 38,38 1.457 34,72 8 0,19 Hochschule 287 4 1,39 24 8,36 259 90,24 0 0,00 Finanzverwaltung 407 104 25,55 131 32,19 153 37,59 19 4,67 Sonstige 944 144 15,25 210 22,25 571 60,49 19 2,01 Summe 6.633 1.562 23,55 2.046 30,85 2.978 44,90 47 0,71 Regelaltersgrenze