LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9961 13.10.2015 Datum des Originals: 12.10.2015/Ausgegeben: 16.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3869 vom 9. September 2015 der Abgeordneten Margret Voßeler CDU Drucksache 16/9731 Weiterbau und Finanzierung der Ortsumgehung Kevelaer (L 486n) Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3869 mit Schreiben vom 12. Oktober 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Kevelaerer Südumgehung (OW 1) muss nach sechzig Jahren Wartezeit endlich fertiggestellt werden. Dazu muss das als “L 486 OU Kevelaer (Südumgehung) (B 9 - A 57)“ bezeichnete Landesstraßenprojekt in das Landesstraßenbauprogramm Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hatte dieses Projekt in der Fortschreibung der Priorisierungsliste für die Landesstraßen vom 17. Juli 2015 auf Grün gestellt, das heißt es wird nun vorrangig geplant. Dies hatte große Hoffnungen in der Bevölkerung ausgelöst. Der Rückschlag kam jedoch Ende August 2015, als die Landesregierung ihren Haushaltsentwurf für 2016 vorlegte. Die Aussichten auf Erfolg der „L 486 OU Kevelaer (Südumgehung) (B 9 - A 57)“ sind demnach ernüchternd. Nur 32 Millionen Euro werden für den Neubau von Landesstraßen im Jahr 2016 bereitgestellt. Dies ist ein historischer Tiefstand. Hinzu kommt die Tatsache, dass durch die Ausfinanzierung der im Landesstraßenbauprogramm 2015 enthaltenen Maßnahmen die voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel bereits auf Jahre gebunden sind. Die Ortsumgehung Kevelaer (L 486n) duldet jedoch keinen mehrjährigen Aufschub: Obwohl 2013 die Fahrbahnoberfläche der L 491 erneuert wurde, klagen Anwohner insbesondere entlang der Rheinstraße über Belastungen durch Verkehrsaufkommen und Verkehrslärm. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9961 2 Die Bedeutung der Stadt Kevelaer als Nordwest-Europas größter Wallfahrtsort mit jährlich rund einer Million Gläubigen bedarf der besonderen Berücksichtigung in der straßenbaulichen Schwerpunktsetzung des Landes. Der Lückenschluss ist für die verkehrliche Anbindung an den viertgrößten Flughafen Nordrhein-Westfalens, den Flughafen Niederrhein, sowie die Stärkung der Wirtschaftskraft der 29.000-Einwohner-Gemeinde am Niederrhein von entscheidender Bedeutung. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, dass dem Erhalt der Landestraßen Vorrang vor dem Neubau einzuräumen ist. Unser Land verfügt über ein sehr dichtes Straßennetz . Im Jahr 2015 stehen im Landeshaushalt erstmals 100 Mio. € für Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen zur Verfügung. Die Landesregierung ist bestrebt, durch weitere Verstärkung der Finanzmittel in diesem Bereich der Verschlechterung der Landesstraßensubstanz entgegen zu wirken. Zugleich wurden die Mittel für den Neu- und Ausbau der Landesstraßen zu Gunsten der Erhaltung verringert. Die Erforderlichkeit der Verstärkung der Finanzmittel für den Erhalt der Landesstraßen wird durch die jüngste Erhaltungsbedarfsprognose für die Landesstraßen durch den Landesbetrieb Straßenbau bestätigt (Vorlage 16/3125). 1. Wie hoch sind voraussichtlich die Baukosten für das Projekt „L 486 OU Kevelaer (Südumgehung) (B 9 - A 57)“? Die Baukosten betragen voraussichtlich 20,4 Mio. €. 2. Wann soll die „L 486 OU Kevelaer (Südumgehung) (B 9 - A 57) fertiggestellt sein und in Betrieb genommen werden? Nach Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses ist über eine Aufnahme in das Landesstraßenbauprogramm zu entscheiden. Hierzu ist das Benehmen mit dem Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr herzustellen. Die Realisierbarkeit ist außerdem abhängig von den verfügbaren Mitteln für den Landesstraßenbau, über die der Landtag im Rahmen der Verabschiedung des Landeshaushalts entscheidet. Vor diesem Hintergrund ist derzeit keine belastbare Aussage bezüglich einer Fertigstellung der Maßnahme möglich. 3. Wie ist der aktuelle Stand des Planfeststellungsverfahrens? Die Planfeststellungsbehörde rechnet mit einem Planfeststellungs-beschluss noch in diesem Jahr. 4. In welchen Jahren wurde die veranschlagte Summe von 32 Millionen Euro für Baumaßnahmen des Landesstraßen-ausbauplans im jeweiligen Haushaltsplan (Soll-Ansatz) unterschritten? (Bitte für die letzten 20 Jahre darstellen) Nie, vgl. die folgende Tabelle. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9961 3 Landesstraßenausbauplan Jahr Ansatz Mio. € 1995 92,0 1996 66,5 1997 76,7 1998 66,5 1999 52,4 2000 76,7 2001 76,7 2002 76,7 2003 67,0 2004 67,0 2005 67,0 2006 67,0 2007 67,0 2008 67,0 2009 70,0 2010 67,0 2011 55,0 2012 53,0 2013 44,0 2014 42,0 Für 2015 beträgt der Haushaltsansatz 37,0 Mio. € und für 2016 ist ein Haushaltsansatz von 32,0 Mio. € vorgesehen. Die Mittel für Baumaßnahmen des Landesstraßenausbauplans sind im Kapitel 09 150 im Titel 777 13 etatisiert. Dieser Haushaltstitel ist mit den übrigen Titeln der Hauptgruppe 7 im Kapitel 09 150 gegenseitig deckungsfähig. Mit den nicht verausgabten Mitteln bei den Baumaßnahmen des Landesstraßenausbauplans wurden in den vergangenen Jahren vor allem die Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen verstärkt, um der weiteren Verschlechterung der Qualität des Straßennetzes begegnen zu können. 5. Wie steht die Landesregierung zu der Aussage von Herrn Arndt Klocke MdL, dass nur noch wenige neue Landesstraßen benötigt würden, angesichts der Dringlichkeit der Ortsumgehung Kevelaer? Die Haltung der Landesregierung ist durch die Vorbemerkung dargestellt.