LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9966 13.10.2015 Datum des Originals: 13.10.2015/Ausgegeben: 16.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3871 vom 8. September 2015 der Abgeordneten Marie-Luise Fasse CDU Drucksache 16/9733 Reaktivierung der Niederrheinbahn? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3871 mit Schreiben vom 13. Oktober 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bis zum Jahresende wird der Bedarfsplan 2016 für den Schienenverkehr fortgeschrieben. Die Stadt Neukirchen-Vluyn im Kreis Wesel hofft darauf, nach Jahrzehnten (die Bahnhöfe werden seit Einstellung der Moerser Kreisbahn 1968 nicht mehr von Personenzügen angefahren ) wieder ans Schienennetz angeschlossen zu werden. Weitere Beteiligungskommunen der Niederrheinbahn sind die Städte Kamp-Lintfort und Moers (Kreis Wesel) und die Stadt Duisburg. 1. Hat die Landesregierung geplant, die Niederrheinbahn zu reaktivieren? Nein, die Planung des Schienenpersonennahverkehrs ist Aufgabe der kommunalen Zweckverbände , hier des VRR. 2. Liegt der Landesregierung eine Anfrage mit aktuellen Bedarfszahlen und Investitionsaktivitäten seitens der Beteiligungskommunen vor? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9966 2 3. Ist der Landesregierung bekannt, dass der VRR als zuständiger Verkehrsträger künftige Schienen-Betriebsleistungen auch ohne Zuschüsse der Kommunen in Aussicht gestellt hat? Nein. Das Land hat den Kenntnisstand, dass der VRR eine Beteiligung davon abhängig macht, wie viele Mittel ihm künftig für den Betrieb zur Verfügung gestellt werden. 4. Welche Schwierigkeiten sieht die Landesregierung bei einer möglichen Reaktivierung , dass die Bahnlinie durch ein mittlerweile entstandenes Wohngebiet und unmittelbar am Bethanien-Krankenhaus vorbeiführte? Betroffene Belange oder Rechte Dritter müssen im Rahmen der Planung und des Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt werden.