LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9967 13.10.2015 Datum des Originals: 12.10.2015/Ausgegeben: 16.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3848 vom 4. September 2015 des Abgeordneten Nicolaus Kern PIRATEN Drucksache 16/9691 Alle sind gleich, aber manche sind gleicher – Konsequenzen aus der aktuellen Kölner Wahlpanne Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3848 mit Schreiben vom 12. Oktober 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Stadt Köln will die eigentlich für den 13.September vorgesehene Oberbürgermeisterwahl aktuellen Presseberichten nach verschieben. Der Grund hierfür sind Mängel auf den bereits ausgegebenen Stimmzetteln – einige Kandidaten, allen voran Jochen Ott, der Kandidat der SPD, waren hier durch Nennung der Parteien in Fettdruck sehr viel größer präsentiert worden , als andere. Damit fand aufgrund des optischen Eindrucks eine Bevorzugung bestimmter Kandidaten statt – unabhängige Kandidaten fallen weniger ins Auge. Damit verstoßen die Stimmzettel für die Kölner Oberbürgermeisterwahl gegen die Wahlfreiheit , die Wahlgleichheit und das Recht auf Chancengleichheit der Wahlvorschlagsträger und Wahlbewerber – so die zuständige Bezirksregierung. Die Folge: rund 53000 Kölner, die mit den alten Stimmzetteln bereits abgestimmt hatten, werden nun noch einmal abstimmen müssen. Insgesamt 800.000 Stimmzettel sind wertlos geworden. Wie der Kölner Stadtanzeiger und der Express in ihren Ausgaben vom 03.09.2015 kommentieren , gibt es beim zuständigen Wahlamt der Stadt Köln offensichtlich schon seit mehr als 15 Jahren in Bezug auf die Gestaltung von Stimmzetteln Verstöße gegen amtliche Vorgaben : seit 1999 werden die Kurzbezeichnungen der Parteien im Fettdruck auf die Stimmzettel gedruckt! LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9967 2 1. Wo sind laut Meinung der Landesregierung die Ursachen für diesen eklatanten Fehler zu suchen? Die Organisation und Durchführung der Oberbürgermeisterwahl obliegt allein der Wahlleitung der Stadt Köln. Es ist Aufgabe der örtlichen Wahlorganisation zu prüfen, welche Abläufe zu dem rechtlich fehlerhaften Stimmzettel führten und dabei erkannte Mängel für zukünftige Wahlen zu beheben. Im Einflussbereich der Landesregierung sind entsprechende Ursachen nicht erkennbar. Vielmehr verweist § 75 c Kommunalwahlordnung auf das Muster der Anlage 17 c, welches von dem durch die Bezirksregierung Köln als nicht rechtskonform bewerteten Stimmzettel erheblich abweicht. Den Kommunen wurden zudem durch Erlass vom 14. November 2014 - 12 - 35.12.00 - („Durchführungserlass“) weitere Hinweise zur Durchführung der Wahl an die Hand gegeben. Dort heißt es unter Ziffer 9 auf S. 15: „Es ist sorgfältig darauf zu achten, dass die Stimmzettel dem Muster für den amtlichen Stimmzettel (Anlage 17c und für die Stichwahl Anlage 17d KWahlO) entsprechen .“ 2. Wie hoch sind die Kosten, welche durch die Verschiebung der Kölner OBWahlen und den damit verbundenen Neudruck der Stimmzettel plus organisatorischen Mehraufwand entstehen? Die Landesregierung kann nur zu Fragen Stellung nehmen, die sich auf Gegenstände beziehen , die innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Landesregierung liegen. Die Fragestellung bezieht sich auf Punkte, die die durch Art. 28 GG gewährleistete kommunale Selbstverwaltung betreffen. In diesem Fall kann nur die Stadt Köln selbst die entsprechende Antwort geben. 3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Vorgängen in Zusammenhang mit den kommunalen Wahlpannen in der Stadt Köln? Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, sind Ursachen im Verantwortungsbereich der Landesregierung nicht erkennbar. Die Bezirksregierung Köln hat die Stadt Köln korrekt beraten. Insofern sind auch keine Konsequenzen zu ziehen. 4. Sind der Landesregierung strukturelle Mängel bekannt, die Fehler wie die in Köln aufgetretenen Wahlpannen befördern? Nein.