LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/997 27.09.2012 Datum des Originals: 27.09.2012/Ausgegeben: 02.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 386 vom 27. August 2012 des Abgeordneten Jürgen Hovenjürgen CDU Drucksache 16/772 Einbau von Hausmüllverbrennungsasche (HMVA) in der B 58N (Wesel-Ginderich) Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 386 mit Schreiben vom 27. September namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zuge des Neubaus der B 58N wurde Hausmüllverbrennungsasche (HMVA) für den Straßenunterbau in der Wasserschutzzone „Gindericher Feld“ verwendet. Die eingebaute HMVA entsprach nicht den geltenden Anforderungen für eine Wasserschutzzone. Daraufhin musste sie wieder entfernt werden und wurde durch einen natürlichen Unterbau ersetzt. Dies führte nicht nur zu zusätzlich verursachten Kosten, sondern auch zu chaotischen Verkehrsverhältnissen während des ganzen Herbstes 2011. Nach meinen Informationen hat Straßen.NRW die Einsetzung der HMVA genehmigt und für rechtens erklärt. Jedoch erfüllte bei einer zweiten Prüfung die HMVA nicht die Qualitätsstandards , die für eine Wasserschutzzone Gültigkeit besitzen. Daraufhin musste die HMVA wieder entfernt werden. Nach wie vor wird Straßen.NRW zu den Sitzungen des Umwelt- und Planungsausschusses des Kreises Wesel eingeladen, um sich zu den oben dargelegten Vorgängen zu erklären. Bis zum heutigen Datum haben der Kreis Wesel sowie die betroffenen Anwohner von Straßen .NRW eine Absage erhalten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/997 2 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass Straßen.NRW die verwendete HMVA erst nach zweimaliger Prüfung für schädlich einstufte? 2. Welche Kosten sind dem Land Nordrhein-Westfalen durch die unsachgemäße Prüfung seitens Straßen.NRW entstanden? Bitte um genaue Auflistung. Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Nach Auffassung der Landesregierung waren die Prüfungen des Landesbetriebes bei Beachtung des Grundsatzes der Eigenverantwortlichkeit des Auftragnehmers für die von ihm verwendeten Baumaterialien sachgemäß. Die ausführende Firma hat im Rahmen ihrer Eigenüberwachungspflicht grundsätzlich das von ihr zum Einsatz gebrachte Material prüfen zu lassen. Die nach Aufforderung durch die Bauüberwachung von Straßen.NRW vorgelegten Eigenüberwachungsergebnisse waren nach dem Regelwerk nicht vollständig. Die ergänzend angeforderten Auftragnehmerprüfungen zeigten keine den Anforderungen entsprechenden Werte. Daraufhin wurde der weitere Einbau gestoppt. Dem Land Nordrhein-Westfalen sind keine zusätzlichen Kosten entstanden. 3. Wie erklärt die Landesregierung, dass die ihm unterstellte Landesbehörde Stra- ßen.NRW die Einladung des Kreises Wesel nicht wahrnehmen möchte? 4. Wie beurteilt die Landesregierung, dass Straßen.NRW ausschließlich schriftlich zu den Vorkommnissen Stellung nimmt? 5. Wird sich die Landesregierung, insbesondere der zuständige Minister Groschek, für ein Treffen eines Vertreters von Straßen.NRW mit dem Kreis Wesel zur nächsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschuss am 05.09.2012 einsetzen, um offene Fragen zu klären? Die Fragen 3, 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Vor dem Hintergrund eines drohenden Rechtsstreites zwischen der ausführenden Firma und dem Landesbetrieb Straßen.NRW sowie eines möglichen Ermittlungsverfahrens hat die Leitung der zuständigen Regionalniederlassung Niederrhein entschieden, dass Anfragen zu dieser Thematik ausschließlich schriftlich beantwortet werden. Die Landesregierung hält in dieser Situation die Entscheidung für gerechtfertigt.