LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9980 14.10.2015 Datum des Originals: 13.10.2015/Ausgegeben: 19.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3876 vom 11. September 2015 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/9738 Wie viele Leitungsfunktionen an Schulen sind zum Beginn des neuen Schuljahres unbesetzt ? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3876 mit Schreiben vom 13. Oktober 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Schulleitungen sind für eine zukunftsgerichtete Entwicklung der Schulen von zentraler Bedeutung . Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass sowohl eine Vielzahl der Schulleitungspositionen unbesetzt sind. Noch umfänglicher waren hierbei die Vakanzen stellvertretender Schulleitungspositionen. Mit Beginn des neuen Schuljahres ist es daher wichtig zu erfahren, wie viele Leitungspositionen an nordrhein-westfälischen Schulen unbesetzt sind. Hierbei spielt selbstverständlich auch eine Rolle, wie sich diese Zahlen nach Schulformen aufschlüsseln . Eine rein von Schulbehörden vorzunehmende Besetzung von Schulleitungspositionen, wie sie nun weitgehend ohne jedwede Beteiligung der Betroffenen vor Ort durch das 12. Schulrechtsänderungsgesetz ermöglicht wurde, ist ausgesprochen kritisch zu sehen; als solche wurde diese Änderung z.B. auch von den Kommunalen Spitzenverbänden gewertet. Aber auch unabhängig von dieser Frage stellt die Zahl unbesetzter Leitungspositionen zu Beginn des Schuljahres eine sehr wichtige Frage dar. Darüber hinaus war der Presse zu entnehmen, dass Schulbehörden – zumindest teilweise – an auslaufenden Schulen keinerlei Aktivitäten zur Nachbesetzung vakanter Leitungspositionen vornehmen. Dies ist insbesondere unter dem Gesichtspunkt problematisch, als dass hier Schülerinnen und Schüler oftmals noch über Jahre von Lehrkräften unterrichtet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9980 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Kleine Anfrage enthält in der Vorbemerkung die Aussage, dass durch das 12. Schulrechtsänderungsgesetz „eine rein von Schulbehörden vorzunehmende Besetzung von Schulleitungspositionen … weitgehend ohne jedwede Beteiligung der Betroffenen vor Ort“ ermöglicht würde. Die Darstellung trifft nicht zu. Grundsätzlich sind alle Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter auszuschreiben und nach den Vorgaben des Schulgesetzes unter Beteiligung der Schulkonferenz und des Schulträgers zu besetzen. Daneben ist aber auch der Anspruch von bereits im Amt befindlichen Schulleitungen auf amtsangemessene Beschäftigung zu berücksichtigen . Dieser gehört zu den sog. hergebrachten Grund-sätzen des Berufsbeamtentums und hat damit Verfassungsrang. Er gilt uneingeschränkt und unabhängig davon, ob sich dazu Regelungen im Schulgesetz finden. Daher müssen im Ausnahmefall auch Stellen für eine rechtsgleiche Versetzung von Schulleiterinnen und Schulleitern in Anspruch genommen werden können. Dies war bisher schon möglich und wird durch § 61 Abs. 4 Satz 1 Schulgesetz lediglich klargestellt. 1. Wie viele Schulleitungspositionen sind gegenwärtig an nordrhein-westfälischen Schulen unbesetzt (bitte nach absoluter Zahl sowie jeweils nach Schulformen aufgeschlüsselt darstellen)? Die aktuelle Situation der unbesetzten Stellen für die Schulleiterinnen und Schulleiter ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht: Leitungen Schulform (Kapitel) Schulen besetzte Stellen Vakanzen Besetzung in % Grundschule 2.787 2.442 345 87,62 Hauptschule 448 267 181 59,60 Förderschule 494 450 44 91,09 Realschule 499 406 93 81,36 Sekundarschule 120 111 9 92,50 Gesamtschule 287 267 20 93,03 Gymnasium 507 476 31 93,89 Weiterbildungskolleg 47 39 8 82,98 Berufskolleg 246 232 14 94,31 Gesamt 5.435 4.690 745 86,29 Stand: 02.10.15 2. Wie viele Positionen von stellvertretenden Schulleitungen sind gegenwärtig an nordrhein-westfälischen Schulen unbesetzt (bitte nach absoluter Zahl sowie jeweils nach Schulformen aufgeschlüsselt darstellen)? Die aktuelle Situation der unbesetzten Stellen für die stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9980 3 Vertretungen Schulform (Kapitel) Sollstellen * besetzte Stellen Vakanzen Besetzung in % Grundschule 2.019 1349 670 66,82 Hauptschule 423 230 193 54,37 Förderschule 511 390 121 76,32 Realschule 476 401 75 84,24 Sekundarschule 111 100 11 90,09 Gesamtschule 279 239 40 85,66 Gymnasium 509 422 87 82,91 Weiterbildungskolleg 47 39 8 82,98 Berufskolleg 248 205 43 82,66 Gesamt 4.623 3.375 1.248 73,00 Stand: 02.10.15 * Die Anzahl der Stellen für Stellvertreterinnen und Stellvertreter entspricht nicht der Anzahl der Schulen, da bei Grund- und Hauptschulen sowie Weiterbildungskollegs aufgrund der Schülerzahl nicht alle Schulen Anspruch auf eine Vertretungsstelle haben. 3. Wie viele Leitungspositionen sind gegenwärtig an auslaufenden Schulen unbesetzt (bitte nach Schulleitungen sowie stellvertretenden Schulleitungen getrennt für die jeweiligen Schulformen aufgeschlüsselt ausweisen)? Die unbesetzten Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter an auslaufenden Schulen ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht: Auslaufende Schulen unbesetzte Schulleitung Schulform (Kapitel) unbesetzt Grundschule 15 Hauptschule 143 Förderschule 18 Realschule 77 Sekundarschule 0 Gesamtschule 1 Gymnasium 0 Weiterbildungskolleg 0 Berufskolleg 0 Gesamt 254 Stand: 02.10.15 Die unbesetzten Stellen für stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter an auslaufenden Schulen ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9980 4 Auslaufende Schulen unbesetzte Stellvertretung (Schulen, die aufgrund der Schülerzahl Anspruch auf eine Vertreungsstelle haben*) Schulform (Kapitel) unbesetzt Grundschule 1 Hauptschule 36 Förderschule 9 Realschule 35 Sekundarschule 0 Gesamtschule 0 Gymnasium 0 Weiterbildungskolleg 0 Berufskolleg 0 Gesamt 81 Stand: 02.10.15 * Die Anzahl der Stellen für Stellvertreterinnen und Stellvertreter entspricht nicht der Anzahl der Schulen, da bei Grund- und Hauptschulen sowie Weiterbildungskollegs aufgrund der Schülerzahl nicht alle Schulen Anspruch auf eine Vertretungsstelle haben. 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen gegenwärtig auslaufende Schulen, an denen sich laut Presseberichten die Schulbehörden gar nicht mehr um eine Nachbesetzung der Leitungspositionen bemühen? Sofern haushaltsrechtliche Hindernisse nicht bestehen, versuchen die Bezirksregierungen auch an auslaufenden Schulen, Leitungsvakanzen so schnell wie möglich zu schließen. Es existiert keine Statistik, aus der sich eine Antwort im Sinne der Frage ergeben würde.