LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/999 27.09.2012 Datum des Originals: 27.09.2012/Ausgegeben: 02.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 389 vom 29. August 2012 des Abgeordneten Dr. Joachim Paul PIRATEN Drucksache 16/775 Umstrukturierung der deutschen Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 389 mit Schreiben vom 27. September 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) in Köln und Bonn ist die größte lebenswissenschaftliche Fachbibliothek der Welt und die größte medizinische Fachbibliothek Europas. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di-Landesbezirk NRW hat in Ihrer Broschüre „ZB MED – eine erfolgreiche Landeseinrichtung!“ darauf hingewiesen, dass es Bestrebungen gibt die ZB MED in eine Forschungseinrichtung umzuwandeln und gleichzeitig die Rechtsform zu ändern. Vorbemerkung der Landesregierung Die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein -Westfalen nach § 14 Landesorganisationsgesetz. Sie ist Mitglied der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL). Als solche wird sie von Bund und Ländern wegen ihrer überregionalen Bedeutung und eines gesamtstaatlichen wissenschaftspolitischen Interesses gemeinsam gefördert. Wie alle Einrichtungen der WGL wird auch die ZB MED regelmäßig, spätestens alle sieben Jahre, evaluiert. Bund und Länder überprüfen auf Grundlage des Evaluierungsgutachtens, ob die Voraussetzungen für die gemeinsame Förderung einer Leibniz-Einrichtung erfüllt sind. Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft hat seine LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/999 2 Stellungnahme am 14. März 2012 beschlossen. Der Ausschuss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz hat daraufhin in seiner Sitzung am 30. Mai 2012 festgestellt, dass die ZB MED die Voraussetzungen für eine gemeinsame Förderung weiterhin erfüllt. 1. Inwiefern unterstützt die Landesregierung die Bestrebungen die bestehende Deutsche Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) aus ihrer jetzigen Rechtsform als Einrichtung des Landes NRW in eine andere umzuwandeln? Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft empfiehlt in seiner Stellungnahme u.a., die ZB MED, wie für Leibniz-Einrichtungen üblich, in eine rechtlich selbständige Institution zu überführen. Ziel der Landesregierung ist es, die ZB MED als Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft strategisch zu stärken. Mit Blick auf die nächste Evaluierung ist davon auszugehen, dass eine rechtliche Selbständigkeit der WGL-Einrichtungen zukünftig zum Kriterium zur Fortführung der gemeinsamen Bund-Länder-Finanzierung wird, auch weil die vom Senat der LeibnizGemeinschaft empfohlenen Rechte und Pflichten des Aufsichtsgremiums der ZB MED nur in der Form einer rechtlich selbständigen Einrichtung zu gewährleisten sind. Es ist vor diesem Hintergrund beabsichtigt, die Empfehlung des Senats der WGL – vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber – umzusetzen. 2. Inwiefern beabsichtigt die Landesregierung die Vorschläge des Senats der Leib- niz-Gemeinschaft vom 14.03.2012 aufzunehmen und aus dem ZB MED eine Forschungseinrichtung zu entwickeln? Die Empfehlungen des Senats der Leibniz-Gemeinschaft zielen nicht darauf ab, die ZB MED in eine Forschungseinrichtung umzuwandeln. In der Stellungnahme des Senats der LeibnizGemeinschaft wird die ZB MED (wie auch in der Senatsstellungnahme aus dem Jahr 2005) als Einrichtung charakterisiert, die „in erheblichem Umfange wissenschaftliche Infrastrukturaufgaben wahrnimmt“. Als solche ist die ZB MED Mitglied des Interdisziplinären Verbundes der Infrastruktureinrichtungen (IVI) der Leibniz-Gemeinschaft, in dem sich die 18 LeibnizEinrichtungen , die in erheblichem Umfang wissenschaftliche Infrastrukturaufgaben wahrnehmen , zusammengeschlossen haben. Der Senat empfiehlt in seiner Stellungnahme eine Profilierung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der ZB MED. Vor dem Hintergrund der dynamischen informationstechnologischen Entwicklung müssen Infrastruktureinrichtungen wie die ZB MED auf Entwicklungen und neue Bedarfe ihrer Kunden reagieren. Hierzu bedarf es einer kontinuierlich betriebenen angewandten Forschung und Methodenentwicklung. 3. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die gesammelten Werke und Erkenntnisse bei einer etwaigen Rechtsformänderung weiterhin öffentlich zugänglich sind? Der öffentliche Zugang zu den Beständen, Informationen und Dienstleistungen der ZB MED ist und bleibt gewährleistet – unabhängig von ihrer Rechtsform. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/999 3 4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Förderung von Kunst und Kultur , damit auch die Förderung von Bibliotheken wie z.B. der ZB MED eine öffentliche Aufgabe ist? Ja. Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen sind Kultur, Kunst und Wissenschaft durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern. 5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass ZB MED als Landeseinrichtung NRW den Forschungsstandort NRW, die Qualität der medizinischen Versorgung, sowie die Ausbildung an den Hochschulstandorten Köln und Bonn fördert und unterstützt? Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft stellt in seiner Stellungnahme fest, dass die ZB MED in der überregionalen Literatur- und Informationsversorgung in ihren Aufgabenbereichen eine unverzichtbare Dienstleistungsfunktion für die bibliothekarische Versorgung nahezu aller deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wahrnimmt. Die Landesregierung teilt diese Einschätzung uneingeschränkt.