LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/100 07.07.2017 Datum des Originals: 05.07.2017/Ausgegeben: 12.07.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1 vom 1. Juni 2017 der Abgeordneten Horst Becker und Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/28 Kleine Anfrage an die Landesregierung zur Lärmverteilung während der Sanierung der Bahn 14L/32R (lange Parallelbahn) am Flughafen Köln/Bonn Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach der Sanierung der Bahnen 06/24 (Querwindbahn) und 14R/32L (kurze Parallelbahn) steht die Sanierung der 14L/32R (lange Parallelbahn) im Frühjahr 2018 an. Zumindest für sechs Monate wird sich der Flugverkehr auf die Querwindbahn und die kurze Parallelbahn verteilen. Dabei sind einige Rahmenbedingungen für die Verteilung der Lärmbelastungen von wesentlicher Bedeutung: a. Die Querwindbahn ist 2.459 Meter lang. b. Die kurze Parallelbahn ist lediglich 1.863 Meter lang und damit nicht hinreichend für voll beladene Abflüge der B747 und der MD-11, je nach Beladung möglicherweise auch nicht der B777. c. Der Abflug während der Nacht auf der 24 (Querwindbahn Richtung Porz) ist in der Betriebsgenehmigung im Regelfall während der Nachtstunden untersagt. Gesetzt den Fall, dass die unter c. genannte Einschränkung weitestgehend (bis auf Wetter- Windverhältnisse, die eine Landung über die 24 nicht zulassen) eingehalten werden soll, ist es praktisch nur denkbar, dass während der Nacht-Starts über die kurze Parallelbahn und Landungen über die Querwindbahn aus Richtung Bergisches Land (24) durchgeführt werden. Dies ginge aber nur, wenn für die Zeit der Sperrung der langen Parallelbahn mit den Carriern vereinbart würde, dass die Einsatzpläne der Maschinen so verändert werden, dass während der Nacht komplett von der kurzen Parallelbahn gestartet werden kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/100 2 Andernfalls käme es für die Anwohnerschaft im Bergischen Land und angesichts der topografischen Lage neben den dann extremen Belastungen durch den kompletten Anfluglärm auf der Bahn 24 zu zusätzlichen Spitzenbelastungen für Abflüge auf der 06, insbesondere für Rösrath, Lohmar, Overath und Much. Diese Menschen hätten dann zusätzlich in der zweiten Nachthälfte auch noch die Abflüge von B747, MD-11 und wahrscheinlich der B777 zu tragen. Eine solche Mehrfachbelastung wäre einmalig und unverantwortlich. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1 mit Schreiben vom 5. Juli 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, naturund Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Anders als in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage angenommen, sieht die Sanierungsmaßnahme nicht vor, die lange Hauptbahn durchgängig außer Betrieb zu nehmen. Die Baumaßnahmen wurden, nach Evaluierung verschiedener Varianten durch die Flughafenbetreiberin, auf 30-stündige Zeitfenster an den betriebsschwachen Wochenenden, in der Zeit zwischen Samstag 12:00 Uhr und Sonntag 18:00 Uhr, verteilt und die Luftfahrtunternehmen durch Information weit im Voraus in die Lage versetzt, voll beladene Abflüge von Luftfahrzeugen des Typs B747, MD-11 und B777 auf die Zeiten vor und nach der Bahnsperrung zu verlegen. An- und Abflüge auf der Startbahn 24 sowie der Landebahn 06 (Querwindbahn Richtung Porz) während der Nachtstunden sind nicht Bestandteil des Antrages auf Abweichung von der derzeit gültigen Betriebsregelung. 1. Welche Anträge auf Sondergenehmigung zur Abweichung von der Betriebsgenehmigung wurden wann bei welcher staatlichen Stelle durch den Flughafen gestellt? (Bitte präzise mit Datum, Nennung der staatlichen Stelle und Antragsgegenstand angeben.) Mit Datum vom 10. März 2017 hat die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) einen Antrag gem. §25 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gegenüber dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt. Gegenstand ist die Erlaubnis nachfolgend beschriebener Abweichungen von der derzeit gültigen Betriebsregelung: - Starts auf der Bahn 14R in der Zeit von Samstag 22:00 Uhr bis Sonntag 06:00 Uhr an 34 Bauwochenenden (07.04.2018 bis 30.11.2018) - Starts auf der Bahn 32L in der Zeit von Samstag 22:00 Uhr bis Sonntag 06:00 Uhr an den 8 Bauwochenenden im Kreuzungsbereich (21.04.2018 bis 10.06.2018) - Landungen auf der Bahn 14R in der Zeit von Samstag 22:00 Uhr bis Sonntag 06:00 Uhr an den 8 Bauwochenenden im Kreuzungsbereich (21.04.2018 bis 10.06.2018) 2. Welche Beratung für eventuelle Sondergenehmigungen wurden durch welche staatliche Stellen gegeben? (Bitte präzise mit Datum, Nennung der staatlichen Stelle und Antragsgegenstand angeben.) Keine LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/100 3 3. Hält die Landesregierung die oben beschriebene Mehrfachbelastung der Anwohnerinnen und Anwohnern im Bereich des Anfluges über die Bahn 24 und des Abfluges über die Bahn 06 während der Nacht für vorstellbar und akzeptabel? Die Nutzung der Bahn 06/24 in Richtung 24 als Landebahn und in Richtung 06 als Startbahn ist nach der gültigen Betriebsgenehmigung auch in der Nachtzeit zulässig. Eine signifikante Mehrnutzung der Bahn 06/24 in der Nachtzeit anders als am Tage ist allerdings aus den in der Vorbemerkung angesprochenen Gründen (Baumaßnahmen an betriebsschwachen Wochenenden , Verlagerungsmöglichkeit von Flügen der Großluftfahrt in Zeiten außerhalb der Baumaßnahme ) zurzeit nicht vorgesehen. 4. Welche Empfehlungen, bzw. Vorgaben oder Hinweise bezüglich der Abwicklung der Verkehre während der Sperrung der langen Parallelbahn für den Tag / die Nacht gibt es von der Deutschen Flugsicherung? (Bitte getrennt für Tag und Nacht angeben.) Nicht bekannt 5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass sowohl die Fluglärmkommission wie auch die betroffenen Kommunen vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten? Die Fluglärmkommission Köln/Bonn wurde im Rahmen der letzten beiden Kommissionssitzungen am 22.02.2017 und am 08.06.2017 durch die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) im Sinne des § 32b Abs. 2 LuftVG umfassend über die geplante Generalsanierung der großen Start- /Landebahn unterrichtet. In der Kommission sitzen u.a. auch Vertreter der betroffenen Kommunen . Die Kommissionsmitglieder haben die Informationen ohne Beschlussfassung zur Kenntnis genommen. Insbesondere die durch die Sanierung an Wochenenden entstehende Reduzierung des Zeitfensters, in der Flugbewegungen verlagert werden müssen, wurde dabei positiv bewertet. Gefordert wurde eine umfassende Information und Kommunikation mit den betroffenen Kommunen vor und während der Bauzeit.