LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10070 30.06.2020 Datum des Originals: 29.06.2020/Ausgegeben: 06.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3769 vom 29. Mai 2020 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers und Jochen Ott SPD Drucksache 17/9519 Schwierigkeiten bei Einstellungen und verspätete Gehaltszahlungen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Lehrkräfte berichten zunehmend von Problemen im Zusammenhang mit ihrer Neueinstellung nach einer erfolgreichen abgeschlossenen Ausbildung oder einem Wechsel in einen anderen Regierungsbezirk. Einstellungsverfahren würden sich verzögern, Gehaltszahlungen bislang gar nicht oder nur verspätet erfolgen. Trotz mehrfacher Rücksprache liegen zunächst der jeweiligen Bezirksregierung und später dem Landesamt für Besoldung oft die relevanten Dokumente nicht vor, wodurch sich der Einstellungstermin verschiebt und eine Auszahlung des Gehalts oft – auch über Monate – verzögert. Künftige Lehrerinnen und Lehrer verließen sich auf die ursprünglichen Angaben ihrer Bezirksregierung bezüglich des Einstellungstermins und wurden nicht darauf hingewiesen, sich vorsorglich arbeitssuchend oder arbeitslos zu melden. Dadurch mussten nicht nur Zeiträume ohne Gehalt, sondern auch ohne einen Versicherungsschutz überbrückt werden. Es gibt auch Lehrkräfte, deren Einstellung mittlerweile abgeschlossen ist, die jedoch mehrere Monate nun auf ihre Besoldung warten und keinerlei Information vom Landesamt für Besoldung bezüglich des Bearbeitungsstatus bekommen. Von Nachfragen bezüglich des Verbleibs der Besoldung bittet das Landesamt für Besoldung abzusehen. Miete, Lebensunterhalt und ggf. sogar ein Umzug zur neuen Arbeitsstelle müssen trotzdem finanziert werden, womöglich nicht nur für eine Person, sondern für eine ganze Familie. Der Bericht zur Lehrerversorgung und -einstellung zur 72. Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung gibt keinerlei Auskünfte zu derlei Problemen. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 3769 mit Schreiben vom 29. Juni 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesregierung ist es ein Anliegen, den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern möglichst umgehend nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eine dauerhafte Anschlussbeschäftigung, möglichst im Beamtenverhältnis auf Probe, zu bieten. Dazu werden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10070 2 über das sogenannte vorgezogene Listenverfahren bereits Einstellungsangebote mehrere Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes auf der Grundlage der Note des Masters of Education unter dem Vorbehalt des Bestehens der Staatsprüfung vergeben. Damit haben die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die die angebotenen Stellen annehmen, die Sicherheit einer nahtlosen Weiterbeschäftigung. Da sich dieses Verfahren bewährt hat, wird es, solange freie und besetzbare Stellen zur Verfügung stehen, jeden Monat bis zum Einstellungstermin durchgeführt. Teilweise werden auch nach dem ursprünglichen Einstellungstermin noch Angebote im Listenverfahren vergeben mit dem Hinweis der sofortigen Einstellung. Die Zahlung der Bezüge kann veranlasst werden, sobald von der Lehrkraft alle persönlichen Unterlagen vorgelegt wurden. Bei Bedarf kann vorab eine Abschlagszahlung veranlasst werden. 1. Wie viel Zeit vergeht vom Zeitpunkt der Ausschreibung einer Stelle und der abschließenden und vollständig abgeschlossenen Einstellung einer Lehrkraft in der Regel? (Bitte nach Regierungsbezirken benennen.) Ausschreibungen für die großen Ausschreibungstermine zum 1.2, 1.5, zum Schuljahresbeginn und zum 1.11 des Jahres werden in der Regel landesweit drei Monate vor dem Einstellungstermin veröffentlicht. Auswahlgespräche werden - landesweit abgestimmt - in der Regel ca. einen Monat vor dem Ende des Vorbereitungsdienstes durchgeführt. Dabei orientiert sich der genaue Termin an der Übermittlung der Noten durch das Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen. Soweit über das Ausschreibungsverfahren keine Einstellung erfolgte, wird erneut ausgeschrieben, teilweise bis kurz vor den jeweiligen Einstellungsterminen. Eine statistische Auswertung über die Dauer der einzelnen Einstellungsverfahren wird nicht geführt. Eine händische Einzelauswertung ist innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich. 2. Welche Probleme sind bei den Einstellungsverfahren bekannt? (Bitte nach Regierungsbezirken benennen.) Probleme bei der Abwicklung der Einstellungsverfahren sind nicht bekannt. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass nicht auf jede Stellenausschreibung eine Bewerbung eingeht. Deshalb ist es erforderlich Stellenausschreibungen mehrfach zu veröffentlichen. Dies führt zu Verzögerungen bei der Besetzung von Stellen. 3. Welche Maßnahmen gedenkt das Ministerium für Schule und Bildung NRW zu veranlassen, um den Ablauf in zukünftigen Einstellungsverfahren zwischen den Bezirksregierungen und dem Landesamt für Besoldung zu beschleunigen? Eine rechtzeitige Auszahlung der Besoldung bzw. des Entgelts ist sowohl im Interesse der Betroffenen als auch des Landes. Eine Beschleunigung des Verfahrens könnte durch eine elektronische Datenübermittlung zwischen den Einstellungsbehörden und dem LBV erreicht werden. Gelöst werden soll der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10070 3 elektronische Datenaustausch zwischen den personalaktenführenden Dienststellen und dem LBV durch das E-Government-Projekt my.NRW. 4. Welche Hilfestellungen gibt es für künftige Lehrerinnen und Lehrer, die durch verzögerte Einstellungsverfahren und nicht erfolgte oder verspätete Gehaltszahlungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten? 5. Wie viel Zeit vergeht bis das Landesamt für Besoldung bei Verfahren, die sich verzögern, wo die Lehrkräfte aber bereits in den Schulen arbeiten, zumindest Abschlagszahlungen an diese zahlt? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die personalaktenführenden Stellen übersenden dem Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) die für die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge erforderlichen zahlungsbegründenden Anordnungen. Nach Eingang der entsprechenden Anordnungen im LBV berechnet das LBV die Bezüge. Es ist üblich, dass das LBV bei absehbaren Verzögerungen vorab Abschlagszahlungen anweist. Sollte dies im Einzelfällen nicht erfolgt sein, können die Betroffenen beim LBV auch eine Abschlagszahlung beantragen. Das LBV erhebt keine statistischen Daten über die Dauer der Bearbeitung von der Ernennung bzw. der Vertragsunterzeichnung bis zur Auszahlung der Bezüge. Ab Eingang der Mitteilungen im LBV erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von zwei Wochen.