LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10071 30.06.2020 Datum des Originals: 29.06.2020/Ausgegeben: 06.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3753 vom 27. Mai 2020 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/9492 Land lässt Kommunen des Rheinischen Braunkohlereviers mit Eigenanteilen bei geförderten Projekten im Regen stehen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen soll Mitte Juni in 2. und 3. Lesung im Bundestag beschlossen werden. Anfang Juli soll die abschließende Beschlussfassung im Bundesrat erfolgen. Das Gesetz sieht Strukturhilfen von 14 Milliarden Euro für das Rheinische Revier vor. Projekte der Kommunen aus dem Fördergebiet sollen mit 90% vom Bund gefördert werden. 10% Eigenanteil verbleibt bei den Kommunen. Eine Übernahme des Eigenanteils durch das Land ist bisher nicht klar von der Landesregierung zugesagt worden. Dabei stehen die Kommunen im Rheinischen Revier wegen des Ausstiegs aus der Braunkohle zusätzlich vor finanziellen Problemen. Gewerbesteuereinnahmen sowie der Anteil an der Einkommenssteuer werden sinken. Es befinden sich schon heute einige Kommunen in der Haushaltssicherung und stehen vor enormen Herausforderungen. Personelle Engpässe und kaum Mittel für dringend notwenige Investitionen sind beispielhaft genannt. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 3753 mit Schreiben vom 29. Juni 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Welche Gesetzes- und Erlasslage gibt es für die betroffenen Kommunen in Bezug auf die Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes sowie die Umsetzung der sich daraus ergebenden Projekte in haushaltsrechtlicher Sicht zu beachten (bitte auch einschlägige Erlasse nennen)? Da sich das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen gegenwärtig noch in der parlamentarischen Beratung befindet und noch nicht verabschiedet worden ist, können Fragen zu dessen Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10071 2 2. Welche Abstimmungen hat es in der Frage der von den Kommunen im Rheinischen Revier bei Projekten zu tragenden Eigenanteilen zwischen dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie anderen Landes-, Bundes- und europäischen Behörden gegeben (bitte mit Zeitpunkt, Gegenstand der Abstimmung und Ergebnis der Abstimmung aufführen)? Mangels gesetzlicher Grundlage hat die Landesregierung noch keine Entscheidung bezüglich etwaiger zu erbringender Eigenanteile getroffen. Zur Frage der Eigenanteile für Kommunen gab es am 30. Oktober 2019 einen ersten Austausch mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG). Außerdem wurde die Frage der Eigenanteile verschiedentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung des Starterpakets Kernrevier in der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) Strukturwandel Rheinisches Revier angesprochen. In der Sitzung der IMAG Strukturwandel Rheinisches Revier vom 19. Mai 2020 wurde vereinbart, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die einen Vorschlag zur Klärung der Frage erarbeiten soll. 3. Besteht seitens der Kommunen die Möglichkeit, die Eigenanteile für geförderte Projekte aus dem Strukturstärkungsgesetz für Projekte zur Gestaltung des Strukturwandels haushaltsrechtlich zu isolieren und zeitlich gestreckt aufzulösen bzw. ist eine solche Möglichkeit beabsichtigt? 4. Besteht seitens der Kommunen die Möglichkeit, finanzielle Schäden durch den bevorstehenden Strukturwandel – in Form des Wegfalls der Braunkohleverstromung – haushaltsrechtlich zu isolieren und zeitlich gestreckt aufzulösen bzw. ist eine solche Möglichkeit beabsichtigt? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet: Der Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen des Bundes befindet sich noch in der parlamentarischen Beratung und ist gegenwärtig noch nicht verabschiedet. Dementsprechend kann es auch noch keine Entscheidung der Landesregierung über einen etwaigen zu erbringenden Eigenanteil des Landes oder der Kommunen, dessen möglicher Ausgestaltung sowie weitere haushaltsrechtliche Fragestellungen auf kommunaler Ebene, die im Zusammenhang mit der Gestaltung des Strukturwandels stehen, geben.