LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10073 30.06.2020 Datum des Originals: 29.06.2020/Ausgegeben: 06.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3757 vom 28. Mai 2020 der Abgeordneten Hans-Willi Körfges, Karl Schultheis und Eva-Maria Voigt-Küppers SPD Drucksache 17/9507 Lärmschutz entlang der Hauptstrecke Aachen–Mönchengladbach Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Neben der Schnellfahrstrecke Aachen–Köln ist die Hauptstrecke Aachen–Mönchengladbach die wichtigste Bahnverbindung im äußersten Westen des Landes. Die Bedeutung der Strecke hat vor allem durch eine Verdichtung des Personenverkehrs in den letzten Jahren zugenommen: RB20 und RB 33 wurden im Takt verdichtet, letztere wird seit einigen Jahren im Kreis Heinsberg geflügelt. Der Betrieb des RE18, der eine Direktverbindung von Aachen über Herzogenrath und Heerlen nach Maastricht sicherstellt, wurde vor rund anderthalb Jahren aufgenommen. Vor allem in der Aachener Region ist diese – insgesamt zu begrüßende – Entwicklung für die Anwohnerinnen und Anwohner der Strecke zu spüren. Der Streckenabschnitt zwischen Aachen Hbf und Aachen West wurde im November 2019 durch die DB Netz AG zum überlasteten Schienenweg erklärt.1 Durch umfassende Rodungsmaßnahmen entlang des Bahndamms fühlen sich die Anwohnerinnen und Anwohner zusätzlich belastet. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3757 mit Schreiben vom 29. Juni 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesregierung obliegt bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit Eisenbahnbetriebsanlagen der Deutsche Bahn AG (DB AG) keine originäre Zuständigkeit, vielmehr liegt diese kraft Gesetzes beim Bund. Daher ist der Landesregierung ein unmittelbarer Einfluss auf die Entscheidungsfindung bei der DB AG verwehrt. 1 https://fahrweg.dbnetze.com/fahrwegde /kunden/nutzungsbedingungen/nutzungsbedingungen/ueberlastete_schienenwege-1369242 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10073 2 Zudem ist ihr eine abschließende Bewertung von Sachverhalten nicht möglich, die den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn betreffen und zu denen die Landesregierung über keine eigenen Kenntnisse verfügt. Daher können hierzu lediglich Auskünfte der DB AG sowie der dabei zuständigen Aufsichtsbehörden zum Sachverhalt und den gegebenenfalls getroffenen oder zu treffenden Maßnahmen eingeholt werden. Dementsprechend liegen der Landesregierung Stellungnahmen der DB AG vom 17. Juni 2020 und vom 26. Juni 2020 vor, aus der zur Beantwortung der Fragen nachfolgend stellenweise zitiert wird. 1. Wie hat sich die Auslastung der Strecke seit dem Jahr 2000 entwickelt? (Bitte möglichst auflisten nach einzelnen Jahren, Streckenabschnitten, Anzahl der Fahrzeugbewegungen) Hierzu teilt die DB AG in ihrer Stellungnahme vom 26. Juni 2020 Folgendes mit: „In der Tabelle sind die Gesamt-Zugzahlen je Abschnitt sowie als Mittelwert die Zahlen je Tag für die Jahre 2015 – 2020 dargestellt. Frühere Werte könnten von Seiten der DB Netz AG aus Systemgründen nicht zur Verfügung gestellt werden.“ Name 2020 2020 pro Tag 2019 2019 pro Tag 2018 2018 pro Tag 2017 2017 pro Tag 2016 2016 pro Tag 2015 2015 pro Tag Mönchengladbach Hbf - Rheydt Hbf 16.760 110 44.867 123 43.313 119 37.213 102 39.455 108 38.998 107 Rheydt Hbf - Mönchengladbach Hbf 16.811 111 44.523 122 44.302 121 36.868 101 39.843 109 39.439 108 Summe 33.571 221 89.390 245 87.615 240 74.081 203 79.298 217 78.437 215 Rheydt Hbf - Herzogenrath 7.539 50 20.683 57 19.032 52 19.546 54 19.499 53 21.221 58 Herzogenrath - Rheydt Hbf 7.291 48 19.890 54 18.343 50 18.285 50 19.049 52 21.204 58 Summe 14.830 98 40.573 111 37.375 102 37.831 104 38.548 105 42.425 116 Herzogenrath - Aachen West 14.594 96 39.586 108 31.142 85 32.838 90 29.758 81 33.949 93 Aachen West - Herzogenrath 14.416 95 38.863 106 30.573 84 31.723 87 29.605 81 34.273 94 Summe 29.010 191 78.449 215 61.715 169 64.561 177 59.363 162 68.222 187 Aachen West - Aachen Hbf 17.236 113 46.399 127 39.456 108 37.349 102 37.025 101 38.149 105 Aachen Hbf - Aachen West 17.011 112 46.589 128 38.491 105 36.035 99 36.233 99 38.660 106 Summe 34.247 225 92.988 255 77.947 214 73.384 201 73.258 200 76.809 210 2. Wie hat sich analog die Lärmbelastung entlang der Strecke seit dem Jahr 2000 entwickelt? (Bitte möglichst auflisten nach einzelnen Jahren, Streckenabschnitten, Anzahl der Fahrzeugbewegungen) Hierzu teilt die DB AG in ihrer Stellungnahme vom 17. Juni 2020 mit, dass von ihrer Seite keine Datenerhebungen an der genannten Strecke erfolgen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10073 3 Im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird die Lärmbelastung für den Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie in Ballungsräumen in Nordrhein-Westfalen in einem Turnus von fünf Jahren ermittelt und in Lärmkarten dargestellt. Die Kartierung des Schienenlärms von Eisenbahnen des Bundes erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt. Lärmkarten für den Schienenverkehr existieren seit 2007. Aktuelle Lärmkarten finden sich auf dem Umgebungslärmportal des Landes (www.umgebungslaerm.nrw.de). Die Karten der Jahre 2007 und 2012 können noch über TIM-online eingesehen werden. Ein Abgleich der Lärmentwicklung in Abhängigkeit von Fahrzeugbewegungen, Streckenabschnitten etc. findet in der Umgebungslärmkartierung nicht statt. 3. Wie wird sich die Streckenauslastung bis zum Jahr 2030 voraussichtlich entwickeln? Hierzu teilt die DB AG in ihrer Stellungnahme vom 17. Juni 2020 Folgendes mit: „Die verkehrliche Entwicklung auf der Strecke 2550 zwischen Aachen und Mönchengladbach stellt sich gemäß der Prognose des Bundesverkehrswegeplans 2030, für den das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verantwortlich ist, wie folgt dar: Im Güterverkehr zwischen Aachen und Aachen West geht die Prognose von einer Steigerung von heute 32 auf dann 38 Züge je Tag/Richtung aus, zwischen Aachen West und Herzogenrath von heute 9 auf dann 13 Züge je Tag/Richtung und zwischen Herzogenrath und Rheydt (kurz vor Mönchengladbach) von heute ebenfalls 9 auf dann 11 Züge je Tag/Richtung. Anzumerken ist hierbei, dass diese Prognosezahlen den Ausbau im Knoten Aachen voraussetzen. Dies wurde bei der Knoten-Aachen-Konferenz im Januar 2020 noch einmal ausdrücklich festgehalten. Somit ist auch der Ausbau des Schallschutzes vom Ausbau des Knotens abhängig. Im Schienenpersonennahverkehr geht die Prognose von dem heutigen Niveau (etwa 100 Züge je Tag/Richtung zwischen Aachen und Herzogenrath und etwa 45 Züge je Tag/Richtung zwischen Herzogenrath und Rheydt) aus. Gemäß der Prognose findet auf der genannten Strecke kein Schienenpersonenfernverkehr statt.“ 4. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Strecke zukünftig besser zu schützen? (Bitte möglichst auflisten nach Streckenabschnitten) Hierzu teilt die DB AG in ihren Stellungnahmen vom 17. Juni 2020 und vom 26. Juni 2020 Folgendes mit: „An der Strecke 2550 Aachen – Mönchengladbach wurden bzw. werden Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des sogenannten freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes realisiert. Die Regeln für die Umsetzung dieses Programms sind in der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ (Förderrichtlinie Lärmsanierung) des BMVI festgelegt. Diese Richtlinie ist von der federführenden DB Netz AG zwingend anzuwenden, die Einhaltung wird vom Eisenbahnbundesamt überwacht.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10073 4 In der untenstehenden, von der DB AG zur Verfügung gestellten Tabelle befindet sich eine Aufstellung der Lärmsanierungsmaßnahmen an der genannten Strecke. In dieser Aufstellung wird u. a. unterschieden nach aktiven und passiven Lärmsanierungsmaßnahmen. Aktive Lärmschutzmaßnahmen sind z. B. Schallschutzwände, passive z. B. der Einbau von Schallschutzfenstern an den betroffenen Wohngebäuden. Ortsdurchfahrt Status Schalltechnische Untersuchung: Untersuchungsbereich Lärmschutzwand umgesetzte WE von Bahn-km bis Bahn-km Ges. km-Länge Ges. km-Länge Aachen Abgeschl. 1,900 4,800 2,900 0,000 837 WE Aachen Laurensberg/ Richterich Abgeschl. 4,900 9,900 5,000 2,653 31 WE Aachen West Abgeschl. -0,300 2,700 3,000 1,447 448 WE Herzogenrath STU 10,000 21,000 11,000 1,920 0 WE Übach-Palenberg STU 21,000 25,800 4,800 1,402 0 WE Geilenkirchen STU 25,800 35,800 10,000 1,535 0 WE Erkelenz-Tenhold STU 44,400 45,000 0,600 in Planung 0 WE Erkelenz STU 46,300 48,600 2,300 in Planung 0 WE Mönchengladbach STU 58,200 66,200 8,000 in Planung 0 WE „Auf den Strecken 2550 & 2552 wurden zwischen Aachen Hbf und Aachen Laurensberg in Summe 10,9 km schalltechnisch untersucht und mit aktiven und passiven Maßnahmen lärmsaniert. Dabei wurden ca. 4,1 km Lärmschutzwände gebaut, sowie ca. 1.300 Wohnungseinheiten passiv saniert. Weitere Maßnahmen sind im Bereich Herzogenrath – Übach-Palenberg – Geilenkirchen, sowie Erkelenz geplant. Andere Abschnitte, wie z. B. Mönchengladbach Wickrath, sind (…) durch das BMVI freigegeben, aber noch nicht in Bearbeitung.“ Sanierungsbereich von km bis km Länge [km] Erkelenz - Bellinghoven 45,8 45,9 0,1 Erkelenz - Erkelenz 46,5 48,6 2,1 Erkelenz - Mennekrath 49,0 49,5 0,5 Erkelenz - Tenholt 43,9 44,0 0,1 Erkelenz - Tenholt 44,3 44,9 0,6 Hückelhoven - Baal 40,2 40,4 0,2 Hückelhoven - Baal 40,4 41,0 0,6 Hückelhoven-Baal 41,1 42,0 0,9 Hückelhoven - Brachelen 36,3 37,3 1,0 Hückelhoven - Brachelen 31,4 37,6 0,2 Mönchengladbach - Beckrath 52,6 52,7 0,1 Mönchengladbach - Herrath 51,6 52,2 0,6 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10073 5 „Die bereits sanierten Abschnitte zwischen Aachen-Hbf und Aachen-Laurensberg wurden mit einem Auslösewert von 65 dBA saniert. Diese Lärmsanierungsbereiche befinden sich im aktuellen Gesamtkonzept 2019 (…). Damit eine Nachsanierung auf den aktuellen Auslösewert von 57 dBA erfolgen kann, müssen diese LS-Bereiche für eine weitere Bearbeitung durch das BMVI freigegeben werden. Die Freigabe der Abschnitte erfolgt nach einer Priorisierungskennziffer. Daher ist mit einer Nachsanierung in den nächsten Jahren nicht zu rechnen.“ „Grundlegende Informationen zur Lärmsanierung finden Sie auf der Homepage des BMVI unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/laermvorsorge-und-laermsanierung.html (dort ist auch die Förderrichtlinie eingestellt) oder auf der Seite der DB unter https://laermsanierung.deutschebahn.com/startseite.html.“ 5. Welchen Einfluss hat der Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern auf den Lärmschutz? Hierzu teilt die DB AG in ihrer Stellungnahme vom 17. Juni 2020 Folgendes mit: „Lärmschutzanlagen wie Schallschutzwände und -wälle haben entsprechend ihrer Geometrie Einfluss auf die Ausbreitung und Minderung von Schall und Lärm. Vegetation hat hingegen keine akustische Minderungswirkung auf die Schallausbreitung. Die optische Abschirmung von Schienenwegen erzeugt jedoch bei Betroffenen die psychologische Wirkung einer Lärmminderung. Der Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen hat somit keinen akustischen, kann jedoch einen psychologischen Effekt auf die wahrgenommene Lärmbelastung haben.“ u. a. Mönchengladbach Hardterbroich, Mönchengladbach Stadtmitte, Mönchengladbach - Dahl 58,4 63,7 5,3 Mönchengladbach - Wickrath 55,0 56,5 1,5 Mönchengladbach - Wickrath 56,6 57,1 0,5 Mönchengladbach - Wickrath 57,1 57,3 0,2 Mönchengladbach Wickrath, Mönchengladbach - Wickrathhahn 54,7 55,0 0,3 Sanierungsbereich von km bis km Länge [km] Aachen - Aachen 2,6 6,1 3,5 Aachen - Laurensberg 6,4 6,6 0,2 Aachen - Richterich, Aachen - Laurensberg 6,7 9,8 3,1