LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10075 01.07.2020 Datum des Originals: 01.07.2020/Ausgegeben: 07.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3836 vom 4. Juni 2020 der Abgeordneten Sigrid Beer und Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9612 Wie ist der Mittelabfluss beim Digitalpakt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Digitalpakt des Bundes und der Länder soll helfen, die digitale Infrastruktur der Schulen zu verbessern. Die Kommunen als Schulträger sind aufgefordert, Förderanträge zu stellen, um entsprechende Mittel zu erhalten. Sie müssen dafür Konzepte entwickeln, wie die Infrastruktur aufgebaut werden soll und z.B. auch, welche Lernplattformen angeboten werden sollen. Die Erstellung solcher Konzepte braucht Zeit. Manche Kommunen sind schon weit und längst in einer erfolgreichen Praxis, andere noch in der Konzeptionsphase. NRW erließ am 22.08.2019 eine Förderrichtlinie (RL Digitalpakt NRW, BASS 11-02). Diese schreibt u.a. vor, dass für jede Schule, für die eine digitale Infrastruktur vorgesehen ist, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept vorliegt. Die Anträge, entsprechend der Förderrichtlinie gestellt, sollen dann die kommunalen Anteile schnellstmöglich verfügbar machen. Der unterschiedliche Vorbereitungsstand in den Kommunen hat Auswirkungen auf die Frage, wie Kommunen in der Lage sind, qualifizierte Anträge zu stellen. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 3836 mit Schreiben vom 1. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung In der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird der 22. August 2019 als Datum für die Veröffentlichung der Förderrichtlinie zum DigitalPakt Schule genannt. Es sei jedoch angemerkt, dass die Förderrichtlinie in Nordrhein-Westfalen am 11. September 2019 in Kraft getreten ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10075 2 1. Wie viele Kommunen haben bis zum 3.6.2020 Anträge auf Mittel aus dem Digitalpakt gestellt? Insgesamt haben 115 Kommunen und 3 Kreise bereits mindestens einen Antrag gestellt. 2. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags bis zur Genehmigung? Zur Bearbeitungszeit ist eine pauschale Aussage nicht möglich. Die Bearbeitungszeit ist sehr stark abhängig vom Umfang der Anträge sowie von der Art der zur Förderung beantragten Maßnahmen. Darüber hinaus hat die Vollständigkeit der eingereichten Anträge wesentlichen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitungszeit. 3. Die Anträge aus welchen Kommunen befinden sich noch in der Prüfung? Mit Stand vom 08.06.2020 befinden sich 51 Anträge noch in der Prüfung. Auf die Bezirksregierungen aufgeteilt, ergibt sich folgendes Bild: • Arnsberg: Gemeinde Bestwig, Gemeinde Eslohe, Gemeinde Holzwickede, Stadt Brilon, Stadt Dortmund, Stadt Olpe, Stadt Soest, Gemeinde Neunkirchen, Stadt Hallenberg, Stadt Balve, Gemeinde Wilnsdorf, Kreis Siegen-Wittgenstein • Detmold: Stadt Delbrück, Stadt Harsewinkel, Kreis Höxter, Stadt Löhne, Stadt Lübbecke, Stadt Rheda-Wiedenbrück, Stadt Spenge und Stadt Verl • Düsseldorf: Stadt Oberhausen, Stadt Hilden, Stadt Düsseldorf, Kreis Viersen, Stadt Straelen, Gemeinde Schwalmtal, Stadt Kevelaer, Stadt Kalkar, Stadt Heiligenhaus, Stadt Mönchengladbach, Gemeinde Kranenburg • Köln: Städteregion Aachen, Stadt Bergisch Gladbach, Stadt Eschweiler, Kreis Euskirchen, Gemeinde Titz, Stadt Kerpen, Gemeinde Kreuzau (vorzeitiger Maßnahmebeginn), Stadt Niederkassel, Stadt Troisdorf (Antrag soll zurückgezogen werden), Stadt Wassenberg • Münster: Stadt Beckum, Gemeinde Metelen, Gemeinde Nordkirchen, Stadt Dorsten, Stadt Oer-Erkenschwick, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Greven, Stadt Lüdinghausen, Gemeinde Laer und Stadt Ahaus 4. In welcher Höhe sind die Mittel aus dem Digitalpakt bis zum Stichtag 3.6.2020 schon an die Kommunen geflossen? Insgesamt sind mit Stand 03. Juni 2020 87.380.864,50 Euro beantragt und 38.345.745,14 Euro bewilligt worden. Um Geld abrufen und abrechnen zu können, müssen die Maßnahmen von den Schulträgern durchgeführt und abgerechnet worden sein. Dadurch ist von den Kommunen bis zum 3. Juni 2020 eine Summe von 404.199,02 Euro abgerufen worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10075 3 5. Was unternimmt die Landesregierung für einen zügigeren Mittelabfluss? Die Landesregierung hat mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 11. September 2019 ein Online-Antragsverfahren eingerichtet, um Beantragungen auf elektronischem Wege zu vereinfachen und eine schnelle Bearbeitung der Anträge zu ermöglichen. Auf den Web- Auftritten der Bezirksregierungen sowie des Ministeriums für Schule und Bildung werden umfangreiche Informationen zu Fragen der Förderung aus Mitteln des DigitalPakt Schule, der Erstellung des technisch-pädagogischen Einsatzkonzeptes sowie zum Förderverfahren zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist in den Geschäftsstellen Gigabit.NRW für die Schulträger eine Beratungsstruktur geschaffen worden, die sehr intensiv von den Antragstellern genutzt wird. Die Resonanz auf die Beratungsqualität ist sehr positiv, so dass der Großteil der Anträge zügig bearbeitet und bewilligt werden kann. Den Schulträgern steht durch die ca. 180 Medienberaterinnen und Medienberater zusätzlich landesweit eine umfassende Expertise zur Erstellung der technisch-pädagogischen Einsatzkonzepte zur Verfügung. Der Beratungsbedarf in den Geschäftsstellen Gigabit.NRW ist hoch, so dass mit einer stetig wachsenden Zahl von Anträgen in den Jahren 2020 und 2021 zu rechnen ist.