LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10077 01.07.2020 Datum des Originals: 30.06.2020/Ausgegeben: 07.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3774 vom 29. Mai 2020 des Abgeordneten Jochen Ott SPD Drucksache 17/9524 Wie unterstützt die Landesregierung die Verlängerung der Stadtbahnlinien zwischen Köln und dem Rhein-Erft-Kreis? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im Rahmen des Strukturwandels im Rheinischen Revier stellt anerkanntermaßen eine wichtige Maßnahme zum Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der betroffenen Region dar. Dementsprechend finden sich zahlreiche Verkehrsprojekte in den entsprechenden Gesetzesentwürfen. So werden beispielsweise mehrere für die Region wichtige Bahnprojekte explizit im Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes aufgeführt und es ist hier mit Mitteln des Bundes zur Umsetzung zu rechnen. Ganz wesentlich für die weitere Entwicklung der vom Ende der Braunkohleverstromung besonders betroffenen Städte des Rhein-Erft-Kreises ist die deutliche Verbesserung der verkehrlichen Anbindung an den Metropolraum Köln. Hier erscheint ein Ausbau der Schienenverbindungen angesichts der Überlastung der Straßen im Ballungsraum Köln alternativlos. Dementsprechend finden sich auch Projekte wie die Erft-S-Bahn als Teil des Ergänzungspakets S11 oder die S-Bahn von Köln über Pulheim bis Mönchengladbach unter den besonders förderwürdigen Projekten. Neben diesen wichtigen Maßnahmen sind aber ebenfalls die Stärkung und der Ausbau der Stadtbahnverbindungen zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und Köln von besonderer Bedeutung. So hat sich der Kreisausschuss des Rhein-Erft-Kreises zuletzt in DS 85/2017 einstimmig dafür ausgesprochen, die Verbesserung der Stadtbahnverbindungen voranzutreiben. Für den Strukturwandel besonders bedeutsam sind dabei mehrere Streckenführungen. Zum einen die Verlängerung der Stadtbahn von Köln-Widdersdorf über Brauweiler und Glessen bis zum Industrie- und Hochschulstandort Niederaußem. Zum anderen die Fortführung der Stadtbahn über Frechen hinaus bis nach Kerpen. Auch die Verlängerung der Hürther Stadtbahnlinie über das Einkaufszentrum Hürth Park hinaus bis nach Kerpen ist eines dieser Projekte. Die Verlängerung der Stadtbahn bis Bergheim-Niederaußem, das unmittelbar von der Reduzierung von Kraftwerkskapazitäten betroffen sein wird, wurde bereits in einer Vorstudie untersucht , deren Ergebnisse allerdings noch nicht veröffentlicht wurden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10077 2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3774 mit Schreiben vom 30. Juni 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Ausbau der Stadtbahnverbindungen zwischen Köln und dem Rhein-Erft-Kreis hinsichtlich der Bewältigung des Strukturwandels zu? Der Ausbau der schienengebundenen Verkehrsinfrastruktur ist eine der zentralen Aufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bewältigung des Strukturwandels. Die Anbindung des Rheinischen Reviers an die umliegenden Oberzentren stellt für den gesamten Arbeitsmarkt und Forschungseinrichtungen einen wichtigen Beitrag für notwendige Einpendler-Bewegungen in der Stadt-Umland-Beziehung dar. Darüber hinaus leistet dies einen Beitrag zu klimafreundlicher Mobilität im ländlichen Raum. Eine Verlängerung der Kölner Stadtbahn in den Rhein-Erft-Kreis (Pulheim-Brauweiler, Bergheim -Glessen oder Bergheim-Niederaußem) wurde für den nächsten ÖPNV-Bedarfsplan des Landes angemeldet. Das Land lässt derzeit ein Landesverkehrsmodell erstellen, auf dessen Grundlage der nächste ÖPNV-Bedarfsplan erstellt wird. In diesem Rahmen werden die angemeldeten und bedarfsplanrelevanten Vorhaben als Grundlage für die Erstellung des ÖPNV-Bedarfsplans bewertet und eingestuft. Um dringende, wirtschaftlich sinnvolle und erforderliche Maßnahmen auch bis zur Aufstellung des neuen ÖPNV-Bedarfsplans weiter voranzubringen hat die Landesregierung eine Übergangsregelung eingerichtet (vgl. Vorlage 17/258). 2. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung den Ausbau der Stadtbahnverbindungen zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Köln unterstützen? Sollten die Aufgabenträger die in der Antwort zu Frage 1 genannte Übergangsregelung in Anspruch nehmen wollen, wird die Landesregierung die erforderliche Erstellung der standardisierten Bewertung begleiten. Sie ist Voraussetzung für eine Zustimmung des Landtages zur vorzeitigen Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan. 3. Welche Trassenvarianten wurden im Rahmen der Vorstudie für den Ausbau der Stadtbahn bis nach Niederaußem konkret geprüft? 4. Welche der im Rahmen der Vorstudie für den Ausbau der Stadtbahn bis nach Niederaußem geprüften Trassenvarianten präferiert die Landesregierung? Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Rhein-Erft-Kreis hat im Rahmen der kommunalen Planungshoheit die Vorstudie bezüglich mehrerer Trassenvarianten beauftragt. Die Entscheidung über die mögliche Veröffentlichung der Vorstudie und deren Inhalte obliegt dem Rhein-Erft-Kreis. Gemäß § 3 Absatz 1 ÖPNV- Gesetz NRW ist die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte, sowie - mit Ausnahme des SPNV - von mittleren und großen kreisangehörigen Städten, die ein eigenes ÖPNV-Unternehmen betreiben oder an einem solchen wesentlich beteiligt sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10077 3 5. In welchem Zeitrahmen strebt die Landesregierung die Umsetzung der einzelnen Infrastrukturmaßnahmen im Schienenverkehr angesichts der bevorstehenden einschneidenden Abschaltungen von Kraftwerkskapazitäten im nördlichen Rheinischen Revier an? Die Fördersystematik für das Rheinische Revier als Basis für die zukünftige Projektförderung nach dem Strukturstärkungsgesetz befindet sich derzeit im Aufbau. Aufgrund der ausstehenden gesetzlichen Grundlagen fehlen noch entscheidende Informationen bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Förderung. Prinzipiell hat das Land für seinen Anteil an Investitionsaufwendungen entsprechende haushaltsmäßige Vorsorge im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens für die Jahre 2020 ff. getroffen. Sofern Infrastrukturvorhaben einen Mehrwert für die Gestaltung des Strukturwandels leisten, einer Wirtschaftlichkeitsprüfung standhalten und auf regionaler Ebene konsensual sind, werden sie von der Landesregierung auch in Zukunft konstruktiv begleitet und unterstützt. Eine gut ausgebaute Schieneninfrastruktur ist die entscheidende Grundlage für die Mobilität im Rheinischen Revier.