LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10117 07.07.2020 Datum des Originals: 07.07.2020/Ausgegeben: 13.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3762 vom 28. Mai 2020 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9512 Datenschutzkonforme Messenger- Dienste Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 18. Mai hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) „Leitplanken für die Auswahl von Messenger-Diensten während der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie“1 veröffentlicht. Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat die Bedeutung von Messenger-Diensten im Rahmen des mobilen Arbeitens deutlich zugenommen und mit ihnen die Relevanz des Datenschutzes. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 3762 mit Schreiben vom 7. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Messenger-Dienste werden durch die Landesregierung eingesetzt? (bitte aufschlüsseln je Ministerium und nachgeordnetem Bereich) Die Messenger-Dienste, die in der Landesverwaltung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden, sind der Anlage zu entnehmen. 2. An wie vielen Arbeitsplätzen, bzw. wie vielen Endgeräten werden diese Dienste jeweils eingesetzt? Die gewünschten Angaben sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Messenger-Dienst Arbeitsplätze Cisco-Jabber 38.147 Teamwire 36.000 Skype for business 4.736 1 https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Schule_-Videokonferenzsysteme-und-Messenger- Dienste-waehrend-der-Corona-Pandemie/LDI-NRW---Videokonferenzsysteme-18_05_2020.pdf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10117 2 EIS-Messenger 1.300 iMessage 1.294 Avaya Workplace 800 Signal 600 BlueJeans Enterprise 100 Zulip 50 Threema 13 Telegram 1 WhatsApp1) 1) Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2101 verwiesen. 3. Welche dieser eingesetzten Messenger-Dienste entsprechen den in der Vorbemerkung zitierten „Leitplanken“ der LDI? Die Leitplanken der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit empfehlen bevorzugt den eigenverantwortlichen Betrieb eines Messenger-Dienstes, z. B. auf Basis offener Standards wie XMPP („Jabber“). Der von IT.NRW und dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW angebotene Dienst „Jabber“, der von vielen Landesbehörden in derRegel zusammen mit VoIP-Telefonanlagen genutzt wird, entspricht diesen Empfehlungen und somit auch den Leitplanken der LDI. Ebenso werden die Messengerdienste „Skype for Business“, „Avaya Workplace“, „Zulip“, „Teamwire“ und „EIS-Messenger“ eigenverantwortlich durch Behörden der Landesverwaltung betrieben und entsprechen hierdurch den Empfehlungen der Leitplanken der LDI. Die Zugänge zu Threema sind personalisiert, verschlüsselt und entsprechen den Vorgaben der LDI. Die Bereitstellung von weiteren Messenger-Diensten erfolgt eigenverantwortlich durch die nutzenden Behörden unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundsätze und in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Datenschutzbeauftagten. Ein Abgleich der Dienste mit den Leitplanken vom 18.05.2020 konnte aufgrund der Kürze der Zeit noch nicht abschließend durchgeführt werden. Alle Dienste wurden bereits vor der Veröffentlichung der Leitplanken von der LDI eingesetzt . 4. Wie geht die Landesregierung mit solchen Diensten um, die nicht den „Leitplanken “ entsprechen? Bei der Einführung von zukünftigen Messenger-Diensten werden die LDI-Leitplanken berücksichtigt . Sollte die Prüfung der genutzten Messenger-Dienste ergeben, dass diese den LDI- Leitplanken widersprechen und durch technische und organisatorische Maßnahmen keine Abhilfe erreicht werden kann, werden die Tools abgelöst. 1 C is co -J ab b er Sk yp e fo r b u si n es s A va ya W o rk p la ce Zu lip Te am w ir e EI S- M e ss en ge r iM e ss ag e B lu eJ ea n s En te rp ri se Th re em a Te le gr am Si gn al W h at sA p p Staatskanzlei X Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration X X Ministerium der Finanzen X X** Finanzverwaltung X Ministerium des Innern X Bezirksregierung Düsseldorf X Bezirksregierung Köln X Bezirksregierung Münster X X Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung X Polizei X X Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie X Landesbetrieb Mess- und Eichwesen X Landesbetrieb Information und Technik X X X Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales X Ministerium für Schule und Bildung Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung X Ministerium für Verkehr X Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz X Landesamt für Natur Umwelt und Verbraucherschutz X X Landesbetrieb Wald und Holz X Landwirtschaftskammer * X X Landgestüt X Ministerium für Kultur und Wissenschaft X Ressort und nachgeordneter Bereich KA 3762: Datenschutzkonforme Messenger-Dienste Frage 1: Welche Messenger-Dienste werden durch die Landesregierung eingesetzt? (bitte aufschlüsseln je Ministerium und nachgeordnetem Bereich) Messenger-Dienste * Die Landwirtschaftskammer NRW ist nur bezüglich der Direktorin/des Direktors der LWK als Landesbeauftragte/Landesbeauftragter und bezüglich der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer der Kreisstellen der LWK als Landesbeauftragte im Kreise Landesbehörde nach LOG NRW. Für diese Bereiche wie auch die Bereiche der Selbstverwaltung betreibt die LWK eine gemeinsame Informations- und Kommunikationstechnik. Da nicht zwischen Landesbeauftragtenund Selbstverwaltungsarbeitsplätzen differenziert werden kann, sind in den Antwortbeitrag des MULNV alle Arbeitsplätze der LWK eingeflossen. ** Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2101 verwiesen.