LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1016 23.10.2017 Datum des Originals: 23.10.2017/Ausgegeben: 26.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 342 vom 21. September 2017 der Abgeordneten Michael Hübner und Guido van den Berg SPD Drucksache 17/700 Welche weitere Schließung von Braunkohle-Kraftwerksblöcken will die Landesregierung bei entsprechenden Forderungen des Bundes und Europa verhandeln? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Plenardebatte des Landtages NRW am 15. September 2017 sowie in vorausgegangenen Zeitungsberichten in der Aachener Zeitung und dem General Anzeiger vom 02. September 2017 hat Wirtschaftsminister Prof. Dr. Pinkwart geäußert, dass es zur Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes nötig sein könnte, in Nordrhein-Westfalen über die bisher vereinbarte Abschaltung von fünf Braunkohlekraftwerksblöcken hinaus weitere Schritte -wie etwa die Abschaltung weiterer Kraftwerksblöcke- zu prüfen. Mit der Leitentscheidung Braunkohle vom Juli 2016 zur Verkleinerung des Braunkohletagesbaus in Garzweiler II sowie dem Beschluss der Bundesregierung vom November 2015 zur Überführung von 5 Braunkohlekraftwerksblöcken in die sog. Sicherheitsbereitschaft mit anschließender Stilllegung wurden durch das Land und den Bund wichtige Schritte für eine Reduzierung der CO2-Emmission aus der Braunkohleverstromung unternommen. Die beschlossenen Maßnahmen sowie das Auslaufen des Tagebaus Inden bzw. des Kraftwerks Weisweiler bedeuten bis 2030 eine Reduzierung um etwa 40-50% der Emissionen aus diesem Sektor im Rheinischen Revier. Diese Beschlüsse haben massive Auswirkungen auf die betroffenen Kraftwerksstandorte und die Region. Schon jetzt hat der Kraftwerks- und Tagebaubetreiber RWE einen Abbau von 1500 Stellen in den nächsten Monaten angekündigt. Weitere Stilllegungen würden die Region noch zusätzlich belasten. Gleichzeitig ist nicht erkennbar, wie seitens der Landesregierung anderen Sektoren vergleichbare Anstrengungen abverlangt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1016 2 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 342 mit Schreiben vom 23. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. Aus welchen Gesprächen der Landesregierung mit der Bundesregierung über den nordrhein-westfälischen Beitrag zu den deutschen Klimaschutzzielen hat die Landesregierung ihre Einschätzung entwickelt, dass das Land NRW seine bisherigen Beiträge zu den Emissionsreduktionen noch erhöhen sollte? Über die bereits beschlossenen Maßnahmen zur Erreichung der nordrhein-westfälischen Klimaziele und zur Unterstützung der Bundes- und europäischen Ziele hinaus liegen der Landesregierung keine konkreten Einsparforderungen des Bundes oder aus Europa vor, die eine Erhöhung des nordrhein-westfälischen Beitrags zu den Emissionsreduktionen beinhalteten. Gleichwohl wurden im Vorfeld der Bundestagswahl von verschiedenen Seiten mögliche Initiativen dieser Art bekannt. Gespräche mit der gemäß Fragestellung aufgeworfenen Zielsetzung wurden seitens der Landesregierung nicht geführt. 2. Welche über die Sicherheitsbereitschaft hinausgehenden Abschaltung von Braunkohlenblöcken sind nach Einschätzung der Landesregierung unter den zu prüfenden weiteren Maßnahmen, um möglichen Anforderungen für höhere deutsche oder europäische Klimaschutzbeiträgen gerecht zu werden, sind konkret ins Auge zu fassen? (Bitte um genaue Bezeichnung des Kraftwerksstandortes und des Blocks) Der Landesregierung sind keine weiteren Einsparforderungen des Bundes oder aus Europa bekannt, die eine Erhöhung des nordrhein-westfälischen Beitrags zu den Emissionsreduktionen beinhalteten. Daher erübrigt sich die Prüfung von weiteren Maßnahmen im Hinblick auf weitere Stilllegungen von Braunkohlekraftwerken im Rheinischen Revier über die bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus. 3. Wie hoch müssten aus Sicht der Landesregierungen Kompensationsmaßnahmen für mögliche weitere Braunkohlekraftwerkstillegungen finanziell bemessen sein? Da sich Stilllegungen von Braunkohlekraftwerken im Rheinischen Revier über die bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus erübrigen (siehe Antwort zu Frage 2), besteht für die Landesregierung kein Bedarf, Kompensationsmaßnahmen für mögliche weitere Braunkohlekraftwerkstillegungen finanziell zu bemessen. 4. Konzentriert die Landesregierung bei weiteren Einsparforderungen des Bundes oder aus Europa ihre Minderungsbemühungen in NRW nur auf den Sektor Braunkohle oder gibt es auch definierte Emissionsminderungsbeiträge für Sektoren wie Landwirtschaft, Mobilität oder Wärme und wenn ja, wie hoch sind hier zusätzliche Einsparpotentiale? Bereits jetzt werden zur Erreichung der nordrhein-westfälischen Klimaziele und zur Unterstützung der Bundes- und europäischen Ziele alle klimarelevanten Sektoren einbezogen. Sollte es zu weiteren Einsparforderungen des Bundes oder aus Europa kommen, wären in gleicher Weise alle klimarelevanten Sektoren angemessen einzubeziehen