LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10167 09.07.2020 Datum des Originals: 09.07.2020/Ausgegeben: 15.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3766 vom 29. Mai 2020 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/9516 Inwiefern hat die Landesregierung die Einbeziehung eines Fördergebietes „Kernrevier“ aus den Verhandlungen zum Strukturstärkungsgesetz streichen lassen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 20 Städte und Gemeinden im Rheinischen Revier sind Kraftwerks- oder Tagebaustandort. Diese haben sich in der sog. Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier zusammengefunden. Vor den Sommerferien sollen Bundestag und Bundesrat das Strukturstärkungsgesetz beschließen. 14 Milliarden Euro Strukturhilfen soll NRW in den nächsten 20 Jahren erhalten. Neben dem Strukturstärkungsgesetz und dem Kohleausstiegsgesetz, soll eine Bund-Länder- Vereinbarung zur Absicherung von Maßnahmen und Projekten aus dem Strukturstärkungsgesetz geschlossen werden. Die Einzelheiten des Verfahrens zur Gewährung der Strukturhilfen sollen nach § 10 Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) durch eine Verwaltungsvereinbarung geregelt werden. Die Verhandlungen dazu finden aktuell zwischen den Landesregierungen der sog. Kohleländer und der Bundesregierung statt. In den Medien wurde berichtet, dass sich die Berichterstatter von Union und SPD auch schon auf konkrete „Kernfördergebiete“ geeinigt hätten. Aus dem Rheinischen Revier seien 20 Städte und Gemeinden namentlich benannt worden. Bei den weiteren Verhandlungen habe aber die NRW-Landesregierung eine solche Konkretisierung abgelehnt.1 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 3766 mit Schreiben vom 9. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Minister für Verkehr und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1 https://www.aachener-zeitung.de/wirtschaft/anpassungsgeld-auf-zuruf-von-rwe_aid-51356771 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10167 2 1. Ist es zutreffend, dass die Landesregierung die erzielte Einigung zum sog. Kernrevier der Berichterstatter der Koalitionsfraktionen im Bundestag abgelehnt hat? Nein, dies ist nicht zutreffend. 2. Wenn ja, warum? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wenn nein, wieso setzt sich die Landesregierung nicht für die Nennung eines Kernreviers als Fördergebiet im Strukturstärkungsgesetz ein? 4. Welche Kommunen würden aus Sicht der Landesregierung zum Kernrevier gehören? 5. Inwiefern zieht die Landesregierung in Betracht, die 20 Anrainerkommunen mit zusätzlichen Landesmitteln zu unterstützen? Die Fragen 3-5 werden zusammen beantwortet. Eine angemessene Verteilung der Strukturhilfemaßnahmen innerhalb des Reviers wird im Rahmen der Projektauswahl und der innerhalb der Landesregierung und mit der Region abgestimmten Verfahren sichergestellt, ohne dass dafür zusätzlich eine weitere gesetzliche Grundlage erforderlich wäre. Dass dabei insbesondere die stark betroffenen Anrainerkommunen im Fokus stehen sollen, ist unstrittig. In diesem Sinne arbeitet die Landesregierung zum Beispiel gemeinsam mit der Region und den betroffenen Städten und Gemeinden an einem Entlastungspaket für die 20 Anrainerkommunen Bergheim, Bedburg, Elsdorf, Frechen, Hürth, Kerpen, Düren, Jülich, Aldenhoven, Inden, Langerwehe, Merzenich, Niederzier, Titz, Erkelenz, Eschweiler Grevenbroich, Jüchen, Rommerskirchen und Mönchengladbach, die in diesem Zusammenhang als Kernrevier bezeichnet werden. Der erste Baustein ist das „Starterpaket Kernrevier“, in dessen Rahmen nun zunächst je ein prioritäres Projekt pro Kommune und Tagebauumfeldinitiative gemeinsam mit Vertretern der Region und des Landes bis zur Antragsreife qualifiziert werden soll. Die Landesregierung prüft darüber hinaus, wie die Anrainerkommunen bei der Projektbeantragung, -entwicklung und -umsetzung praktisch vor Ort unterstützt werden können. Auf diese Stärkung der Kommunen ist auch das durch die Zukunftsagentur beauftragte und durch die Landesregierung geförderte Gewerbeflächengutachten ausgerichtet. Ziel ist es, die Anrainerkommunen in die Lage zu versetzen, für etwaige Erweiterungs- und Ansiedlungsanfragen zeitnah geeignete Flächen bereitstellen zu können. Mit einem Abschluss des Gutachtens ist im Sommer 2020 zu rechnen.