LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1017 23.10.2017 Datum des Originals: 23.10.2017/Ausgegeben: 26.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 337 vom 18. September 2017 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/687 Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit längerer Zeit bereitet die Bundesregierung eine „Mantelverordnung Ersatzbaustoffe und Bodenschutz“ vor. Diese wurde im Bundeskabinett im Mai 2017 beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Der Bundestag hat diese Verordnung ohne Änderungen beschlossen und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet (Bundesratsdrucksache 566/17). Dort wird sie derzeit in den zuständigen Ausschüssen beraten. Ein Termin für die abschließende Beratung im Bundesrat ist noch nicht bestimmt. Mineralische Abfälle stellen mit etwa 240 Mio. t/a den größten Abfallstrom in Deutschland dar. Die Behörden und die Wirtschaft haben in Jahrzehnten ein System geschaffen, um diese Abfälle zu erfassen, zu verwerten oder anderweitig zu entsorgen. Die vorliegende Mantelverordnung hat als wesentliche Ziele die Verwertung der mineralischen Abfälle zu verbessern und den Schutz des Bodens bei der Deponierung oder der Ausbringung solcher Abfälle zu gewährleisten. Sie ist erkennbar von Fachleuten für Fachleute geschrieben. Die Auswirkungen auf die Praxis der Abfallentsorgung und der Kostenaufwand sind schwer absehbar. Die Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom März 2017 zeigt zahlreiche Bedenken und Zweifelsfragen im Hinblick auf die Vollziehbarkeit und Kosten dieser Verordnung auf. Das Positionspapier der Bundesgütegemeinschaft Recycling- Baustoffe vom August 2017 äußert die Sorge, dass durch die Mantelverordnung die Verwertung von Bauabfällen eingeschränkt wird und zusätzliche Kapazitäten für Deponien geschaffen werden müssen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1017 2 Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 337 mit Schreiben vom 23. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Welche neuen Regeln und Standards werden nach dem Urteil der Landesregierung schwer zu vollziehen sein, weil sie nicht hinreichend genau bestimmt sind oder einen hohen Ermittlungsaufwand bedingen? 2. Hält die Landesregierung den im Entwurf der Bundesregierung angegebenen Erfüllungsaufwand für realistisch oder teilt sie die Sorgen des Städte- und Gemeindebundes, dass der Aufwand, insbesondere für die Kommunen, unterschätzt wird? 3. Wie groß sind die Ströme der mineralischen Abfälle, die der Mantelverordnung unterfallen, in Nordrhein-Westfalen? 4. Wie hoch wäre der zusätzliche Aufwand für den Vollzug der vielfältigen Bestimmungen der Mantelverordnung bei den Kommunen, den Landesbehörden und den Unternehmen der Abfallwirtschaft? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Bundesratsverfahrens haben die zuständigen Ausschüsse Anfang September 2017 ihre Beratung über die Mantelverordnung bis zu der Sitzung vertagt, bis zu der das fachlich federführende Bundesministerium dem Ausschuss mitgeteilt hat, dass die neu gebildete Bundesregierung an der Verordnung in der Fassung der Bundesratsdrucksache 566/17 festhält. Begründet wird dies insbesondere mit der zu erwartenden hohen Zahl von Änderungsanträgen zu der umfangreichen und komplexen Verordnung. Da zum jetzigen Zeitpunkt offen ist, ob eine Wiederaufnahme des Bundesratsverfahrens erfolgt, ist eine inhaltliche Bewertung der Regeln und Standards sowie des Erfüllungs- und Vollzugsaufwandes auf der Grundlage des aktuell vorliegenden Verordnungsentwurfs durch die Landesregierung nicht angezeigt. Es ist abzuwarten, bis die neue Bundesregierung sich zu der Mantelverordnung positioniert hat. Ergänzend weist die Landesregierung darauf hin, dass die in der Kleinen Anfrage 337 der AfD vom 19.09.2017 angesprochene Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes aus März 2017 sowie der Bundesgütegemeinschaft-Recyclingbaustoffe von August 2017 offensichtlich Bezug auf den Referentenentwurf der Mantelverordnung vom 06.02.2017 nehmen, der inzwischen bereits inhaltlich überholt ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1017 3 5. Rechnet die Landesregierung bei einer Umsetzung der Verordnung mit einem erhöhten Anfall an mineralischer Abfällen zur Deponierung und stünde dafür ausreichend Deponieraum zur Verfügung? Eine Evaluierung der Bedarfsanalyse für DK I-Deponien, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen im August 2017 vorgenommen hat, kommt zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Restvolumina der DK I-Deponien voraussichtlich bis zum Jahr 2024 reichen werden. Das bedeutet, die vom Kreislaufwirtschaftsgesetz geforderte 10-jährige Entsorgungssicherheit ist nicht gegeben. Nur bei Realisierung aller bekannten Planungen (Stand: Juli 2017) würde das Volumen voraussichtlich bis zum Jahr 2036 reichen.