LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10185 13.07.2020 Datum des Originals: 13.07.2020/Ausgegeben: 17.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3856 vom 12. Juni 2020 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/9784 Corona-bedingte Kosten für Erstattungen an Kommunen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Städte, Gemeinden und Kreise sind die Behörden, die die Corona-Pandemie an erster Stelle bekämpfen. Sowohl die unmittelbare Bekämpfung wird durch kommunale Ämter und Einrichtungen geleistet, wie auch die mittelbare. Dies betrifft insbesondere die sich aus den erlassenen Beschränkungen ergebenen Folgen. Die Beschränkungen müssen organisiert und durchgesetzt und die Folgen gehandhabt und bewältigt werden. Als Gesundheitsbehörden, Ordnungsbehörden, Wahlbehörden, Gewerbebehörden, Asylbehörden – nahezu in allen kommunalen Ämtern und Behörden sind Corona-bedingte Maßnahmen zu ergreifen. Mit dem „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“, insbesondere dem durch die SPD-Landtagsfraktion hereinverhandelten Artikel 21a, ist die Landesregierung zu einem Belastungsausgleich an die Kommunen verpflichtet worden. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 3856 mit Schreiben vom 13. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Mit welchen Kosten kalkuliert die Landesregierung bei der Haushaltsplanfeststellung für das Haushaltsjahr 2021 für Zahlungen an die Kommunen, die auf Corona-bedingte Ursachen zurückzuführen sind? (Bitte einzelne Position mit jeweiliger Summe aufschlüsseln) 2. Unterfallen nach Ansicht der Landesregierung die den Kommunen für Coronabedingt erhöhte Heimarbeitsplätze entstandenen Mehrkosten den belastungsausgleichrelevanten Kosten? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10185 2 3. Unterfallen nach Ansicht der Landesregierung die den Kommunen durch Überwachung der von der Landesregierung erlassenen Corona- Rechtsverordnungen entstandenen Mehrkosten den belastungsausgleichrelevanten Kosten? 4. Welche Verfahren zur Bezifferung der Corona-bedingten Aufwendungen bzw. Mehraufwendungen hat die Landesregierung mit den Kommunen vereinbart bzw. beabsichtigt die Landesregierung anzuwenden? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Auf die Vorlage 17/3557 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 18. Juni 2020 zur 91. Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen wird verwiesen.