LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10187 13.07.2020 Datum des Originals: 13.07.2020/Ausgegeben: 17.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3858 vom 12. Juni 2020 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/9786 Belastungsausgleichrelevante Kosten der Kommunen. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Städte, Gemeinden und Kreise sind die Behörden, die die Corona-Pandemie an erster Stelle bekämpfen. Sowohl die unmittelbare Bekämpfung wird durch kommunale Ämter und Einrichtungen geleistet, wie auch die mittelbare. Dies betrifft insbesondere die sich aus den erlassenen Beschränkungen ergebenen Folgen. Die Beschränkungen müssen organisiert und durchgesetzt und die Folgen gehandhabt und bewältigt werden. Als Gesundheitsbehörden, Ordnungsbehörden, Wahlbehörden, Gewerbebehörden, Asylbehörden – nahezu in allen kommunalen Ämtern und Behörden sind Corona-bedingte Maßnahmen zu ergreifen. Mit dem „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“, insbesondere dem durch die SPD-Landtagsfraktion hereinverhandelten Artikel 21a, ist die Landesregierung zu einem Belastungsausgleich an die Kommunen verpflichtet worden. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 3858 mit Schreiben vom 13. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern beantwortet. 1. Unterfallen nach Ansicht der Landesregierung Kosten für lokale, durch Kommunen selbst aufgelegte Rettungs- bzw. Hilfsprogramme den belastungsausgleichrelevanten Kosten? 2. Unterfallen nach Ansicht der Landesregierung Mindereinnahmen aufgrund von Steuer-stundungen, der Reduktion von Steuervorauszahlungen oder vergleichbaren Umständen den belastungsausgleichrelevanten Kosten? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10187 2 3. Unterfallen nach Ansicht der Landesregierung die durch die Corona-Pandemie bedingt erhöhten Hygieneanforderungen notwendigen höheren Kosten bei der Durchführung der Kommunalwahl dem Belastungsausgleich? 4. Unterfallen nach Ansicht der Landesregierung die erhöhten Kosten, die den Kommunen im Rahmen der besonderen Corona-bedingten Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen entstanden sind, den belastungsausgleichrelevanten Kosten? 5. Unterfallen nach Ansicht der Landesregierung die Corona-bedingt erhöhten Kosten für die Durchführung von kommunalen Gremiensitzungen den belastungsausgleichrelevanten Kosten? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Auf die Vorlage 17/3557 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 18. Juni 2020 zur 91. Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen wird verwiesen.