LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10206 15.07.2020 Datum des Originals: 15.07.2020/Ausgegeben: 21.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3849 vom 12. Juni 2020 der Abgeordneten Stefan Kämmerling und Jochen Ott SPD Drucksache 17/9776 In welchem baulichen Zustand sind unsere Häuser des Lernens? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Eine gute Lernumgebung wirkt sich positiv auf das Lernen und Leben unserer Schülerinnen und Schüler aus. Seien es intakte Fenster, Türen und sanitäre Anlagen sowie eine voll funktionierende digitale Infrastruktur. Sind die Schulgebäude jedoch baufällig, marode, schimmlig oder schlichtweg in einem mangelhaften baulichen Zustand und die digitale Infrastruktur nur unzureichend vorhanden, beeinträchtigt dies die Bildung unserer Kinder. Jede Schülerin und jeder Schüler hat ein Anrecht auf eine angemessene Lernumgebung. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 3849 mit Schreiben vom 15. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wie stellt sich die bauliche sowie die digitale Infrastruktur der Schulen in NRW aus Sicht der Landesregierung dar? Die bauliche und digitale Infrastruktur gehört nach dem Schulgesetz zum Zuständigkeitsbereich der Schulträger. Daher liegen der Landesregierung keine Daten vor, die eine Beantwortung der Fragen ermöglichen würden. Nichtsdestotrotz unterstützt die Landesregierung die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bei der schulischen Infrastruktur. Die Landesregierung hat die Schulpauschale / Bildungspauschale von 600 auf rund 683 Mio. Euro erhöht. Über das Programm „Gute Schule 2020“ werden 2 Mrd. Euro für die Infrastruktur bereitgestellt. Die digitale Infrastruktur in den Schulen wird durch den Digitalpakt Schule vom Bund und den Ländern mit insgesamt 5 Mrd. Euro unterstützt. Hiervon entfallen auf NRW rund 1,1 Mrd. Euro. Hinzu kommt das vom Bund und den Ländern im Rahmen des Digitalpaktes bereitgestellte „Sofortausstattungsprogramm“ mit Endgeräten für bedürftige Schülerinnen und Schüler in einem Umfang von 500 Mio. Euro vom Bund. Auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallen rund 105 Mio. Euro. Außerdem stellt das Land Nordrhein- Westfalen zusätzliche 55 Mio. Euro zur Verfügung, um die Schulträger in die Lage versetzen zu können, allen Kindern und Jugendlichen, soweit hierzu ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen oder Schulträger besteht, ein LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10206 2 digitales Endgerät zur Verfügung stellen zu können. Die Kommunen beabsichtigen sich mit einem Anteil von ca. 17,8 Mio. Euro zu beteiligen. Hinzu kommen weitere Förderprogramme, die in Kooperation mit dem Bund durchgeführt werden (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1 und Kapitel 2). 2. Wie haben sich die Abschreibungen auf Schulgebäude in den NRW-Kommunen im Verhältnis zu getätigten Investitionen der NRW-Kommunen in Schulgebäude in den Jahren 2010 bis heute entwickelt? (bitte Abschreibungen sowie Investitionen nach Jahren aufgeschlüsselt darstellen) Die Werte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle Bilanzielle Abschreibungen sowie Investitionsauszahlungen der nordrhein-westfälischen Kommunen im Produktbereich „Schulträgeraufgaben“ im Zeitraum 2010 bis 2018 Mio. Euro Aufwands- bzw. Auszahlungsposition 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Aufwendungen für Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände im Produktbereich "Schulträgeraufgaben" 241,6 261,9 327,3 351,1 369,7 354,7 366,6 339,9 Daten noch nicht verfügbar Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Produktbereich "Schulträgeraufgaben" 519,3 479,7 333,6 284,6 309,1 303,5 362,1 406,6 603,8 Quelle: IT.NRW (Finanzrechnungsstatistik [Auszahlungen aus Investitionstätigkeit] bzw. Ergebnisrechnungsstatistik [Aufwendungen für Abschreibungen]). In Bezug auf die Interpretation der o.g. Daten sind jedoch verschiedene Aspekte zu beachten: • So wird ein Teil der von den Kommunen im Schulbereich getätigten Investitionen finanzstatistisch nicht im Produktbereich "Schulträgeraufgaben" verbucht und ist daher in den oben dargestellten Zahlen nicht enthalten. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Investitionstätigkeit von einer kommunalen Einrichtung erbracht wird, die Aufgaben für die gesamte Verwaltung erfüllt (z.B. durch ein zentrales Gebäudemanagement). In diesem Fall werden die Schulinvestitionen unter Umständen nicht im Produktbereich "Schulträgeraufgaben" gebucht, sondern z.B. im Produktbereich "Innere Verwaltung". • Hinsichtlich der Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Ergebnisrechnungsstatistik in allen Jahren des Darstellungszeitraums fehlende Meldungen enthält. Dies gilt insbesondere für die Berichtsjahre 2009 und 2010, in denen 152 bzw. 126 Meldungen von Gemeinden bzw. Gemeindeverbände fehlen. In den Berichtsjahren 2016 und 2017 fehlen jeweils 72 der insgesamt 430 kommunalen Meldungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10206 3 3. Wie haben sich die Mängelanzeigen der Schulleitungen gegenüber dem Land bzw. den Bezirksregierungen seit 2010 bis heute entwickelt? (bitte nach Jahren und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt darstellen) Hierzu werden keine systematischen Erhebungen durchgeführt. 4. Wie haben sich Anträge von Schulleitungen auf Maßnahmen in die bauliche sowie die digitale Infrastruktur seit 2010 entwickelt? (bitte nach Jahren und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt darstellen) Fördermittelanträge der Schulträger zur Verbesserung der baulichen oder digitalen Infrastruktur werden bei den zuständigen Behörden im Rahmen der Förderprogramme gestellt, die beispielhaft in der Antwort zur Frage 1 aufgeführt sind. Belastbare Daten liegen nicht vor und können in der im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich. Anträge von Schulleitungen sind nicht vorgesehen, da dafür die Schulträger zuständig sind. 5. Welche Beschwerden von Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern zum baulichen Zustand der Schulen sind der Landesregierung bekannt? Die Landesregierung erreicht seit vielen Jahren eine Vielzahl von Eingaben von Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern zu verschiedensten Themengebieten. Eine Statistik wird dazu nicht geführt. Hierzu gehören auch Beschwerden über Zustände und Entwicklungen der baulichen Infrastruktur. Soweit sich die Eingaben und Beschwerden auf den Aufgabebereich der Schulträger beziehen, muss die Landesregierung auf die Zuständigkeit der Schulträger verweisen, die diese im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ausüben. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die Schulträger mit einer Vielzahl von Maßnahmen (siehe Antwort zur Frage 1).