LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10211 16.07.2020 Datum des Originals: 15.07.2020/Ausgegeben: 22.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3900 vom 25. Juni 2020 des Abgeordneten Rainer Bischoff SPD Drucksache 17/9947 Schließung der Notfallpraxis im Johanniter-Krankenhaus in Duisburg-Rheinhausen. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV) hat beschlossen, die Notfallpraxis im Johanniter Krankenhaus in Duisburg Rheinhausen zum 30.6.2020 zu schließen. Für den Duisburger Westen kann dies in Zukunft ungeahnte Folgen im Bereich Gesundheitsversorgung hervorbringen. Auch aufgrund der jetzigen Situation, durch die Corona-Pandemie, ist die zukünftige Situation unvorhersehbar. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 3900 mit Schreiben vom 15. Juli 2020 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Organisation des ambulanten ärztlichen Notdienstes im Landesteil Nordrhein ist alleinige Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) und der Ärztekammer Nordrhein, die den Sicher-stellungsauftrag haben. Das Land ist dabei nicht unmittelbar beteiligt. Aufsichtsrechtlich ist wichtig, dass die ärztlichen Selbstverwaltungs-körperschaften ihren Sicherstellungsauftrag auch im Notdienst erfüllen. Die KVNO strukturiert den Notdienst seit einigen Jahren schrittweise um, dabei handelt es sich um einen laufenden Prozess. Im Zuge dieser Reform sollen die Notdienstpraxen generell an Krankenhäuser angebunden werden. Die KVNO setzt damit grundsätzlich den Konsens in NRW um, flächendeckend Portalpraxen einzuführen. Bei der Organisation des ärztlichen Notdienstes ist insgesamt zu berücksichtigen, dass es - auch in den Großstädten – notwendig ist, die knapper werdenden ärztlichen Ressourcen möglichst effizient einzusetzen, um eine steigende Inanspruchnahme durch den Notdienst zu vermeiden und auch dadurch den Arztberuf attraktiver zu gestalten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10211 2 1. Seit wann weiß die Landesregierung von den Plänen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, die Notfallpraxis im Johanniter Krankenhaus zu schließen? Eine Beteiligung der Landesregierung bei der Organisation des ärztlichen Notdienstes ist rechtlich nicht vorgesehen. Gleichwohl lässt sich das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen regelmäßig über geplante Veränderungen im Bereich des ärztlichen Notdienstes berichten. Den aktuellen Stand der geplanten und eingeleiteten Projekte zur Organisation des Notdienstes hat die KVNO dem Ministerium zuletzt noch im Juni 2020 präsentiert. Dabei wurden auch die geplanten Änderungen des Notdienstes in Duisburg dargelegt. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Pläne bezüglich der Schließung der Notfallpraxis im Johanniter Krankenhaus? Ab Juli bilden die Notdienstpraxen am Ev. Bethesda Krankenhaus in Duisburg-Hochfeld und am Helios St. Johannes-Klinikum in Duisburg-Hamborn die zentralen Anlaufstellen in Duisburg. Die Öffnungszeiten beider Einrichtungen werden gegenüber dem Status Quo deutlich ausgeweitet; beide Notdienstpraxen bleiben täglich bis 22 Uhr geöffnet – bislang war dies nur mittwochs und am Wochenende der Fall. Im Vergleich mit anderen Kreisen oder kreisfreien Städten mit vergleichbaren oder höheren Fallzahlen im Notdienst ist Duisburg auch in Zukunft mit zwei Notdienstpraxen weiterhin relativ gut versorgt. So besteht beispielsweise in Düsseldorf nur eine einzige Notdienstpraxis; in der Notdienstpraxis in Aachen Stadt werden jährlich beinahe ein Drittel mehr Fälle behandelt als bisher in den Duisburger Notdienstpraxen. Ein Grund für die Änderung ist auch die in NRW getroffene Vereinbarung zur Errichtung von Portalpraxen mit dem Ziel, an zentral gelegenen Standorten Notdienstpraxen einzurichten. Damit sollen ambulante und stationäre Versorgung enger miteinander verzahnt und durch kooperative Strukturen die Versorgung besser gesteuert werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass für bettlägerige und immobile Patienten flächendeckend weiterhin die Möglichkeit besteht, im Bedarfsfall einen ärztlichen Hausbesuch anzufordern. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch in Zukunft die Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Duisburg ausreichend sichergestellt bleiben wird. Die Gründe für die geänderten Notdienststrukturen in Duisburg sind insgesamt nachvollziehbar. 3. Wie groß ist die Frequenz der Notfallpraxis im Johanniter Krankenhaus in den letzten drei Jahren gewesen? Die Fallzahlen der drei letzten Jahre waren wie folgt: Kalenderjahr Fallzahlen 2017 5.451 2018 6.320 2019 5.646 Damit weist die Notdienstpraxis am Johanniter Krankenhaus Rheinhausen in den letzten drei Jahren nach Angaben der KVNO insgesamt die niedrigsten Fallzahlen in den Duisburger Notdienstpraxen auf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10211 3 4. Wie weit sind die nächsten Notfallpraxen entfernt? Die nächstgelegene Notdienstpraxis befindet sich in 6 km Entfernung am Evangelischen Bethesda Krankenhaus in Duisburg-Hochfeld. Die Notdienstpraxis am Bethanien Krankenhaus Moers liegt etwa 8 km von der Notdienstpraxis am Johanniter Krankenhaus Rheinhausen entfernt. Auch die Notdienstpraxis am St. Johannes-Klinikum in Duisburg- Hamborn in 13 km Entfernung ist mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln noch gut erreichbar. 5. Welchen Einfluss hat die Corona-Pandemie auf die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Schließung der Notfallpraxis im Johanniter Krankenhaus? Die Entscheidung über die Schließung der Notdienstpraxis am Johanniter Krankenhaus Rheinhausen wurde unabhängig von der COVID-19-Pandemie getroffen.