LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10212 16.07.2020 Datum des Originals: 15.07.2020/Ausgegeben: 22.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3746 vom 27. Mai 2020 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/9485 Wie will die Landesregierung die Kommunen im Kernrevier des Rheinischen Reviers unterstützen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 20 Städte und Gemeinden im Rheinischen Revier sind Kraftwerks- oder Tagebaustandort. Diese haben sich in der sog. Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier zusammengefunden. Auf Druck der SPD-Landtagsfraktion und der kommunalen Familie haben sie nun auch endlich Sitz und Stimme im Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier. Aktuell finden die abschließenden Verhandlungen zwischen Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat sowie den sog. Kohle-Ländern zum Strukturstärkungsgesetz statt. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 3746 mit Schreiben vom 15. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung eine Lösung, im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes eine Definition eines „Kernreviers“ zu schaffen? 2. Wie würde die Landesregierung das Kernrevier definieren? 3. Welche Kommunen würden aus Sicht der Landesregierung zum Kernrevier gehören? 4. In welcher Form hat die Landesregierung in Betracht gezogen, ein Kernrevier in das Strukturstärkungsgesetz zu verankern? Die Fragen 1-4 werden gemeinsam beantwortet. Eine angemessene Verteilung der Strukturhilfemaßnahmen innerhalb des Rheinischen Reviers wird im Rahmen der Projektauswahl und der innerhalb der Landesregierung und mit der Region abgestimmten Verfahren sichergestellt, ohne dass dafür zusätzlich eine besondere LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10212 2 gesetzliche Grundlage erforderlich wäre. Dass dabei insbesondere die stark betroffenen Anrainerkommunen im Fokus stehen sollen, ist unstrittig. In diesem Sinne arbeitet die Landesregierung zum Beispiel gemeinsam mit der Region an einem Entlastungspaket für die Anrainerkommunen Bergheim, Bedburg, Elsdorf, Frechen, Hürth, Kerpen, Düren, Jülich, Aldenhoven, Inden, Langerwehe, Merzenich, Niederzier, Titz, Erkelenz, Eschweiler, Grevenbroich, Jüchen, Rommerskirchen und Mönchengladbach. Der erste Baustein ist das „Starterpaket Kernrevier“, in dessen Rahmen nun zunächst je ein prioritäres Projekt pro Kommune und Tagebauumfeldinitiative gemeinsam mit Vertretern der Region, der betroffenen Städte und Gemeinden und des Landes bis zur Antragsreife qualifiziert werden soll. Aufgrund dieses konkreten und erfolgreichen Ansatzes auf der regionalen und örtlichen Ebene gibt es aus Sicht der Landesregierung keinen zusätzlichen Nutzen einer gesetzlichen Definition des Begriffs „Kernrevier“. 5. Inwiefern war das Kernrevier Gegenstand von Verhandlungen mit der Bundesregierung? Der Begriff „Kernrevier“ findet sich nicht im Abschlussbericht der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung und war daher auch nicht Gegenstand der Verhandlungen zwischen Bundes- und Landesregierung zum Strukturstärkungsgesetz.