LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10214 16.07.2020 Datum des Originals: 15.07.2020/Ausgegeben: 22.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3771 vom 29. Mai 2020 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9521 Geld bleibt liegen – Menschen bleiben abgehängt vom schnellen Internet Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 28.5.2020 berichtete die Rheinische Post unter der Überschrift „Kommunen lassen Fördergeld für Breitbandausbau liegen“, dass insgesamt 70 Kommunen auf insgesamt rund 166 Millionen Euro Fördermittel verzichtet haben, die bereits für den Glasfaser-Ausbau zugesagt waren. 213 potenzielle Zuwendungsempfänger hätten demzufolge den Förderbescheid zurückgegeben. Als Grund hierfür wird u.a. die Überforderung der Kommunen mit den bürokratischen Anforderungen des Förderprogramms angegeben. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 3771 mit Schreiben vom 15. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Welche Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben für bereits zugesagte Fördergelder für den Breitbandausbau aus den Bundesprogrammen seit 2015 die Förderbescheide zurückgegeben? (Bitte einzeln, in chronologischer Reihenfolge und differenziert nach Fördergegenständen auflisten) 2. Welche Höhe hatten die zurückgegebenen Förderbescheide in Nordrhein- Westfalen? 3. Aus welchen Gründen wurden jeweils die Förderbescheide zurückgegeben? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10214 2 Übersicht der zurückgegebenen Zuwendungsbescheide in NRW: Zuwendungsempfängerin Antragstellung vorläufige Fördersumme (Landesanteil) Fördergegenstand Grund der Rückgabe Gemeinde Hopsten 05/2016 106.055,00 € Wirtschaftlichkeitslückenförderung (Infrastruktur-Fläche) Aufgrund des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch ein TKU wurde auf eine Förderung verzichtet. Gemeinde Roetgen 02/2017 4.480.650,00 € Wirtschaftlichkeitslückenförderung (Infrastruktur-Fläche) Aufgrund des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch ein TKU wurde auf eine Förderung verzichtet. Stadt Borken 01/2018 68.552,00 € Wirtschaftlichkeitslückenförderung (Sonderaufruf zur Förderung von Gewerbe- und Industriegebieten) Das auszubauende Gewerbegebiet wurde aufgrund der verbesserten Konditionen in einen Antrag auf Infrastrukturförderung-Fläche aufgenommen. Der Bescheid aus dem Sonderaufruf wurde daher zurückgegeben. Stadt Borken 01/2018 137.461,00 € Wirtschaftlichkeitslückenförderung (Sonderaufruf zur Förderung von Gewerbe- und Industriegebieten) Das auszubauende Gewerbegebiet wurde aufgrund der verbesserten Konditionen in einen Antrag auf Infrastrukturförderung-Fläche aufgenommen. Der Bescheid aus dem Sonderaufruf wurde daher zurückgegeben. Stadt Ahaus 06/2018 276.050,00 € Wirtschaftlichkeitslückenförderung (Sonderaufruf zur Förderung von Gewerbe- und Industriegebieten) Ende 2018 wurden die Förderbedingungen im Sonderaufruf deutlich verbessert. Deshalb wurde der ursprüngliche Bescheid zurückgegeben. Ein neuer Antrag wurde aufgrund der verbesserten Förderrichtlinie gestellt. Stadt Ahaus 06/2018 194.521,00 € Wirtschaftlichkeitslückenförderung (Sonderaufruf zur Förderung von Gewerbe- und Industriegebieten) Ende 2018 wurden die Förderbedingungen im Sonderaufruf deutlich verbessert. Deshalb wurde der ursprüngliche Bescheid zurückgegeben. Ein neuer Antrag wurde aufgrund der verbesserten Förderrichtlinie gestellt. Stadt Ahaus 06/2018 158.802,00 € Wirtschaftlichkeitslückenförderung (Sonderaufruf zur Förderung von Gewerbe- und Industriegebieten) Ende 2018 wurden die Förderbedingungen im Sonderaufruf deutlich verbessert. Deshalb wurde der ursprüngliche Bescheid zurückgegeben. Ein neuer Antrag wurde aufgrund der verbesserten Förderrichtlinie gestellt. 4. Wie hat die Landesregierung jeweils auf die Rückgabe der Förderbescheide reagiert? 5. Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Bewältigung der im Artikel zitierten Herausforderungen, die dort als ursächlich für den geringen Mittelabruf angegeben werden? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10214 3 Die Landesregierung hat erfolgreich darauf hingewirkt, dass die komplexen Förderrichtlinien des Bundes deutlich vereinfacht wurden. Diese Vereinfachungen sind mit der Novellierung der Bundesrichtlinie im November 2018 in Kraft getreten und betreffen unter anderem Vereinfachungen im Rahmen der Antragstellung, aber auch im Zusammenhang mit den Mittelabrufen. Zudem hat die Landesregierung mit den Geschäftsstellen Gigabit.NRW, den Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren sowie dem Kompetenzzentrum Gigabit.NRW die Informations- und Beratungsleistungen für die Kommunen deutlich erhöht und professionalisiert. Seit April 2018 sind in den Bezirksregierungen die Geschäftsstellen Gigabit.NRW aktiv und begleiten die Kommunen und Kreise eng beim Ausbau des schnellen Internets: Sie initiieren Förderprojekte, beraten bei fördertechnischen Fragen und setzen die Förderung verwaltungstechnisch um. Alle Förderprojekte aus dem Bundesprogramm werden seitens der Geschäftsstellen Gigabit.NRW in Abstimmung mit dem Projektträger des Bundes beraten und begleitet.