LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10215 16.07.2020 Datum des Originals: 15.07.2020/Ausgegeben: 22.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3848 vom 12. Juni 2020 der Abgeordneten Christina Kampmann SPD Drucksache 17/9775 Wird die Landesregierung ihrer eigenen Zielsetzung bei der Förderung von Frauen bei Gründungen gerecht? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat im Juli 2019 ihr Gründerkonzept „Neue Gründerzeit Nordrhein- Westfalen“ mit der Zielsetzung veröffentlicht, Nordrhein-Westfalen hinsichtlich des weiblichen Unternehmertums zu einem bundesweit führenden Land zu machen. Konkret soll der Frauenanteil an Gründungen hierzulande bis 2025 auf 33 Prozent erhöht werden. In welchen Zwischenschritten dieses Ziel erreicht werden soll, geht aus dem Gründerkonzept nicht hervor. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 3848 mit Schreiben vom 15. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Warum liegen der Landesregierung keine genauen Zahlen über den Frauenanteil bei Gründungen in NRW vor? 2. Bezieht sich der angegebene Zielwert von 33 Prozent weiblicher Gründerinnen bis 2025 auf Startup-Gründungen, wo wir in NRW laut Startup Monitor 2019 mit 10,8 Prozent noch unter dem Bundesdurchschnitt (15,1 Prozent laut Female Founders Monitor 2019) liegen? Frage 1 und Frage 2 werden gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung liegen Zahlen zum Gründungsgeschehen und dem Frauenanteil vor. Es wird zwischen dem Frauenanteil bei Gründungen und dem Frauenanteil bei Start-ups unterschieden. Eine mit der Gründungsstatistik des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn (IfM) vergleichbare repräsentative Erhebung mit geschlechtsspezifischen Angaben zum Gründungsgeschehen in Deutschland liegt in dieser umfassenden Form für Start-ups bislang nicht vor. Die Auswertung des IfM basiert auf Daten der amtlichen Gewerbeanzeigenstatistik und den Auswertungen der Finanzverwaltungen der Bundesländer. Das von der Landesregierung angestrebte Ziel von weiblichen Gründungen bezieht sich daher auf die dort LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10215 2 erfassten weiblichen Gründungen. In Bezug auf die Startups können hilfsweise die Erhebungen des Deutschen Start-up-Monitors herangezogen werden. Diese weisen für 2019 eine Quote von 15,7 % weiblicher Start-up Gründungen aus. Dies entspricht einem Anstieg von 0,6 Prozentpunkten im Vergleich zu 2018. Der Frauenanteil an den gewerblichen Existenzgründungen von Einzelunternehmen ist nach der Gründungsstatistik des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn gegenüber dem Anteil von 2018 leicht auf 29,3 % gestiegen und liegt damit über dem des Bundes (28,8 %). Der Frauenanteil in den freiberuflichen Gründungen betrug 2019 in Nordrhein-Westfalen 50,8%. Um auch den Frauenanteil bei Start-ups deutlich zu erhöhen, hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie bereits vielfältige Maßnahmen ergriffen. 3. Welche Zwischenschritte sieht die Landesregierung bei der Erhöhung des Frauenanteils bei Gründungen bis 2025 vor? (Bitte pro Jahr angeben). Die Ansprache, Förderung und Unterstützung von Gründerinnen ist eine wichtige und dauerhafte Aufgabe. Sie steht als eines von zehn Handlungsfeldern im Zentrum der von der Landesregierung begründeten landesweiten Initiative „Neue Gründerzeit.NRW“. https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/gruenderkonzept.pdf 4. Welche Maßnahmen zur Förderung von Frauen bei Gründungen von denen im Gründerkonzept schon genannten hat die Landesregierung bisher umgesetzt und darüber hinaus geplant? Das Unterstützungsangebot für Gründerinnen in Nordrhein-Westfalen ist in den letzten Monaten weiter ausgebaut worden. Die Kooperation mit der bundesweiten Initiative „FRAUEN unternehmen“ soll weiter gestärkt werden. Hierzu sind im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel weitere Veranstaltungen geplant. Um auch den Frauenanteil bei Start-ups deutlich zu erhöhen wird an der Bergischen Universität Wuppertal mit Unterstützung des Landes ein Women Entrepreneurship Center eingerichtet und in den kommenden Jahren mit rund zwei Millionen Euro gefördert. Hierdurch soll ein Hochschulnetzwerk für gründungsinteressierte Frauen aufgebaut und Gründerinnen durch Veranstaltungsformate Informationen und Zugang zu verschiedenen Finanzierungsformen, wie Venture Capital, ermöglicht werden. In Nordrhein-Westfalen haben sich bereits vielfältige Gründerinnen-Netzwerke herausgebildet. Insbesondere die STARTERCENTER NRW bieten wichtige Unterstützungsleistungen für Frauen an. Im Jahr 2018 wurden mehr als 35 Prozent der Beratungsleistungen für Frauen erbracht. Die DWNRW-Hubs und die Exzellenz Start-up Center bieten Netzwerkveranstaltungen an, die sich an Frauen richten. Dazu tragen aktuell auch drei vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung geförderte, regionale Gründungsprojekte mit gezielten Angeboten bei. Erfreulicherweise konnte beim Gründerstipendium NRW für die Mitwirkung in den Jurys ein hoher Anteil Frauen angesprochen werden, der höher liegt als der Anteil der Gründungsprojekte, der von Gründerinnen eingereicht wird. Damit jede erfolgversprechende Gründung in Nordrhein-Westfalen das nötige Startkapital findet, haben wir die Finanzierungsangebote für Gründungen – insbesondere der NRW.BANK – deutlich gestärkt. Davon profitieren Frauen genauso wie Männer. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10215 3 In Nordrhein-Westfalen haben in den letzten Jahren viele Frauen erfolgreich gegründet. Sie haben Aufmerksamkeit erfahren durch den Gründerpreis NRW, den Unternehmerinnenbrief NRW und im Rahmen von Veranstaltungen. Die Erfolgsbeispiele werden von der Landesregierung und den Partnern der Initiative „NeueGründerzeit.NRW“ landesweit kommuniziert. 5. Welche konkreten Schritte unternimmt die Landesregierung, um den Anteil an Frauen im Gründerstipendium.NRW zu erhöhen? Mit dem Gründerstipendium.NRW haben wir ein passgenaues Instrument eingeführt, welches insbesondere Gründerinnen gut anspricht. Dies zeigt sich sehr deutlich in dem bisher stetig steigenden Frauenanteil, der über den gesamten Zeitraum seit dem Start des Förderprograms bei durchschnittlich 22% liegt. Zudem werden wir durch gezielte Ansprache und Werbung darauf hinwirken, dass der Frauenanteil in den Jurys und bei den Coaches weiter erhöht wird. Dafür sollen auch die Gründerinnen aus dem Gründerstipendium.NRW aufgerufen werden, in den Jurys oder als Coach mitzuwirken. Gründerstipendiatinnen sprechen wir zudem darauf an, um als weibliche Vorbilder für das Gründen zu werben und anderen Gründerinnen Mut zu machen.