LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10216 16.07.2020 Datum des Originals: 15.07.2020/Ausgegeben: 22.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3860 vom 16. Juni 2020 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9833 Ausbau der digitalen Infrastruktur im Voucher-Modell Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zahlreiche Verbände der Telekommunikationswirtschaft fordern seit geraumer Zeit den Einsatz des Voucher-Modells beim Ausbau der digitalen Infrastruktur. In diesem Modell erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Gutscheine für den Ausbau eines gigabitfähigen Hausanschlusses. Dieses Modell soll den Ausbau insbesondere in solchen Gebieten beschleunigen, in denen aufgrund der bestehenden Versorgung oder der Förderkulisse absehbar kein flächendeckender Ausbau zu erwarten ist. In Nordrhein-Westfalen wurde der Einsatz des Voucher-Modells im April 2018 durch Minister Pinkwart im Rahmen einer Pressekonferenz gemeinsam mit der damaligen Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Detmold vorgestellt. Mit dem Haushaltsgesetz 2019 wurden Mittel zur Förderung im Voucher-Modell bereitgestellt. Ein Modellversuch zur Glasfaserförderung im Voucher-Modell wurde im Oktober 2019 im „Aktionsplan Gewerbegebiete“ der „Gigabitstrategie NRW“ angekündigt. Weder auf der Website des MWIDE NRW noch auf der Seite des Kompetenzzentrums Gigabit.NRW finden sich – Stand 12.06.2020 – über diese Ankündigungen hinausgehende Informationen zum Voucher-Programm. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 3860 mit Schreiben vom 15. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie viele Hausanschlüsse wurden seit 2018 im Rahmen des Voucher-Modells gefördert? (Bitte jahresscheiben genau differenziert nach Ort, Privathaushalt oder Unternehmen und geförderter Anschlusstechnologie) 2. Wie sieht der aktuelle Umsetzungsstand des im Oktober 2019 angekündigten Modellversuches aus? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10216 2 3. Wie informiert die Landesregierung potenzielle Fördernehmerinnen und Fördernehmer über die Möglichkeit der Förderung im Voucher-Modell? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet. Das Ziel der Landesregierung ist es, Nordrhein-Westfalen bis 2025 mit gigabitfähigen Netzen zu versorgen. Gewerbegebiete und Schulen sollen bis Ende 2022 an gigabitfähige Netze angeschlossen sein. Die Landesregierung sieht in dem Voucher-Modell als nachfrageorientierte Fördermaßnahme für kleine und mittelständische Unternehmen grundsätzlich ein vielversprechendes Instrument für den flächendeckenden Ausbau durch Nachfragestimulation. Sie hat sich daher intensiv mit dessen praktischer Umsetzung im Rahmen des europäischen Regelsystems befasst und festgestellt, dass hierzu ein komplexes und aufwendiges Förderverfahren in Abstimmung mit der EU-Kommission erforderlich wäre. Hierbei liegen die verfahrens- und beihilferechtlichen Hürden so hoch, dass eine zielorientierte, unbürokratische und effiziente Förderung unter dem derzeitigen europäischen Beihilferegime nicht umsetzbar erscheint. Ein Voucher-Modell eignet sich als Instrument für die Erreichung des o.g. Ausbauzieles daher derzeit nicht. Eine angebotsseitige Förderung, wie die aktuelle kontinuierlich verbesserte Förderpraxis, ist im aktuellen Regelungskontext deutlich effizienter. Daher hat die Landesregierung auf die Einführung eines Modellversuchs verzichtet. 4. Welche Rolle soll das Voucher-Modell zukünftig in der Förderstrategie der Landesregierung spielen? Abgesehen von den zuvor genannten beihilferechtlichen und verfahrenstechnischen Fragen hat sich am Markt eine gesteigerte Nachfrage nach Anschlüssen mit hohen Bandbreiten entwickelt. Unter diesen Voraussetzungen ist zur Zeit keine nachfrageorientierte Voucher- Förderung vorgesehen. Sollten sich das Nachfrageverhalten der Konsumenten oder die Rahmenbedingungen, z.B. im europäischen Beihilferecht, ändern, wird die Landesregierung das Voucher-Modell erneut prüfen.