LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10233 20.07.2020 Datum des Originals: 20.07.2020/Ausgegeben: 24.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3790 vom 3. Juni 2020 der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Sven W. Tritschler AfD Drucksache 17/9557 Personalsituation im Gesundheitsamt des Rhein-Erft Kreises Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das neuartige Coronavirus stellt die Bundesrepublik, aber auch das Land Nordrhein Westfalen vor eine Belastungsprobe. Solange es keinen Impfstoff und auch kein wirksames Medikament gegen Sars-CoV-2 gibt, wird das Virus vorrangig in Krankenhäusern, Arztpraxen und Forschungslaboren bekämpft. Immer bedeutungsvoller wird jedoch die Rolle der dritten Säule der medizinischen Versorgung, nämlich die des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Es liegt an den Gesundheitsämtern, Fälle zu identifizieren, Maßnahmen anzuordnen, Infektionsketten nachzuverfolgen und diese zu unterbrechen. Dabei handelt es sich um Aufgaben, die so personalintensiv sind, dass kaum ein Gesundheitsamt diese ohne massive Personalaufstockung leisten kann. Viele Gesundheitsämter haben offensichtlich nicht genügend Mitarbeiter, um die Kontaktpersonen von Coronainfizierten nachzuverfolgen, obwohl das ihre Aufgabe wäre. In NRW wurde bei 54 Gesundheitsämtern angefragt, ob und in wieweit sie ihren Verpflichtungen in der gegenwärtigen Krisensituation nachkommen können. Von diesen hat mehr als die Hälfte geantwortet. 21 der 33 antwortenden Ämter konnten die Vorgaben nicht erfüllen. Es gibt einfach zu wenig Mitarbeiter, um alle Infektionsketten wie nötig nachzuverfolgen.1 Seit dem 24. April müssen alle Gesundheitsämter in Deutschland dem Robert Koch-Institut (RKI) melden, ob bei ihnen „die vollständige Kontaktnachverfolgung gewährleistet, gefährdet oder bereits aktuell nicht mehr möglich ist“.2 Die Gesundheitsämter leisten essentielle Dienste im Kampf gegen das Coronavirus, und es ist wichtig, die Arbeit eines jeden einzelnen dieser Ämter in Nordrhein Westfalen zu kennen und es gegebenenfalls als Land zu unterstützen, sofern dies notwendig werden sollte. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 3790 mit Schreiben vom 20. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet. 1 https://www1.wdr.de/nachrichten/personalmangel-gesundheitsaemter-corona-100.html 2 https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-gesundheitsaemter-101.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10233 2 Vorbemerkung der Landesregierung Nach dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) ist die untere Gesundheitsbehörde zur Durchführung ihrer Aufgaben ausreichend mit geeigneten Fachkräften, insbesondere mit Fachärztinnen und Fachärzten für das Öffentliche Gesundheitswesen und anderen Fachärztinnen und Fachärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern und Angehörigen sonstiger im Gesundheitswesen tätiger Berufe zu besetzen (§ 22 ÖGDG NRW). Die konkrete Ausstattung obliegt der Personalhoheit des Hauptverwaltungsbeamten/der Hauptverwaltungsbeamtin der jeweiligen Kommune. Dies entspricht der vom Landtag als Gesetzgeber mit dem ÖGDG NRW angestrebten Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit. In Nordrhein-Westfalen besteht keine Meldepflicht bezüglich der personellen Ausstattung der Gesundheitsämter. Die in der Antwort enthaltene tabellarische Darstellung der vorliegenden Daten zu den Beschäftigten bezieht sich auf das vorhandene Stammpersonal. Losgelöst davon haben die Kommunen Stammpersonal pandemiebedingt zum Teil erheblich durch externe Unterstützungskräfte aus anderen Verwaltungsbereichen, aus anderen Organisationen (u.a. Medizinischer Dienst der Krankenkassen, Arbeitsverwaltung) sowie durch Studierende als sogenannte „Containment-Scouts“ (u.a. RKI-Programm, Medis4ÖGD) verstärkt. Insoweit ist in der Antwort teilweise auch tatsächlicher und/oder aktuell temporär wechselnder Personalbestand dargestellt. In Bezug auf die Fragen 4 und 5 ist anzumerken, dass die formale Anordnung und die Überwachung der Quarantänemaßnahmen bei den örtlichen Ordnungsbehörden liegen. Aus diesem Grund sind Angaben seitens der unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) teilweise nicht oder nur eingeschränkt möglich, dies gilt insbesondere für die Kreise (Ordnungsbehörden bei den kreisangehörigen Kommunen). 1. Wie hat sich der Personalbestand, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung des Coronavirus im Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises im Laufe des ersten Quartals 2020 entwickelt? (Hier bitte unterscheiden in Beschäftigte/Beamte/Tarifbeschäftigte/Stammkräfte, befristete/besondere Beschäftigungsverhältnisse, weitergehend in VZ/TZ) 2. Ist die vom Robert Koch Institut vorgegebene vollständige Kontaktnachverfolgung gewährleistet? 3. In wie vielen Fällen wurde eine häusliche Quarantäne angeordnet? 4. In wie vielen Fällen wurde die häusliche Quarantäne missachtet? 5. Welche Konsequenzen zog die Missachtung der häuslichen Quarantäne nach sich? (Bitte unter der Angabe der Personal- und Sachkosten bei Anordnung ordnungsbehördlicher Kontrollen) Die Fragen 1 bis 5 werden im Sachzusammenhang beantwortet. Aus dem Rhein-Erft Kreis liegen der Landesregierung zu den erfragten Daten keine Informationen vor.