LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1025 23.10.2017 Datum des Originals: 23.10.2017/Ausgegeben: 26.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 303 vom 13. September 2017 der Abgeordneten Sigrid Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/639 Soll die politische Neutralität bei Schulbesuchen abgewickelt werden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Besuche von Ministerinnen und Ministern sowie von Abgeordneten in Bildungseinrichtungen sind ein wichtiges Mittel, um sich aus erster Hand über Probleme und Bedarfe zu informieren und die Auswirkung der Politik des Landes auf das Schulleben wahrzunehmen. Dabei ist es bislang guter Brauch der vergangenen Landesregierungen gewesen, bei Besuchen von Landesministerinnen und -ministern die örtlichen Landtagsabgeordneten zu informieren und zur Begleitung einzuladen. Ausschließlich der örtliche Bezug und nicht die Fraktionszugehörigkeit spielten dabei eine Rolle. Weiter war es bislang guter Brauch in NRW wie in anderen Bundesländern auch, vor allem kurz vor der Wahl von einem Besuch öffentlicher Einrichtungen durch Abgeordnete abzusehen . Dazu hat regelmäßig das Ministerium schriftlich informiert. Eine Ausnahme bilden Podiumsdiskussionen zur Wahl, zu denen die Schulen alle im Parlament vertretenen Parteien einladen . Nach Berichten der Neuen Westfälischen und des Westfalen-Blatts hat Schulministerin Yvonne Gebauer am 8. September ein Berufskolleg und eine Realschule in Paderborn besucht . Sie wurde, wie auf dem Zeitungsfoto gut zu erkennen ist, allein von den FDP-Abgeordneten Marc Lürbke (Paderborn) und Martina Hannen (Lage) begleitet. Abgeordnete anderer Fraktionen fehlen. Damit stellt sich die Frage, ob die neue Landesregierung tatsächlich von dem abweichen will, was über Jahrzehnte demokratischer Konsens war. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1025 2 Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 303 mit Schreiben vom 23. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Wie will die Landesregierung dem Eindruck begegnen, dass Besuche von Mitgliedern der Regierung als Wahlkampfhilfe verstanden werden? Die Mitglieder der Landesregierung leisten in der Ausübung der ihnen übertragenen Regierungsämter keine Wahlkampfhilfe. Sie nehmen Besuche von Schulen allein in amtlicher Funktion wahr. 2. Beabsichtigt die Landesregierung, bei Besuchen von Angehörigen der Regierung vor Ort alle örtlichen Abgeordneten zu informieren und zur Begleitung einzuladen ? 3. Falls nein, wie begründet die Landesregierung die Abkehr von bisherigen Gepflogenheiten ? Die Fragen 2. und 3. werden aufgrund des bestehenden Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung beabsichtigt, die bisherige Praxis einer Information aller örtlichen Abgeordneten – gegebenenfalls erfolgt dies über die Büros der parlamentarischen Geschäftsführer – über presseöffentliche Besuche von Schulen fortzuführen. Zudem wird sie dafür Sorge tragen, dass bei entsprechenden Terminen auch die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten informiert werden. 4. Mit welcher Begründung beabsichtigt die Landesregierung gegebenenfalls die politische Zurückhaltung bei Besuch von Bildungseinrichtungen in einer Karenzzeit vor Wahlen aufzugeben? 5. Welche Regelungen sind aus Sicht der Landesregierung im Detail für den Besuch von Bildungseinrichtungen vor Wahlen einzuhalten? Die Fragen 4. und 5. werden aufgrund des bestehenden Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung hat nicht die Absicht, die politische Zurückhaltung beim Besuch von Schulen aufzugeben. Die Landesregierung achtet das aus dem Grundgesetz sowie der Landesverfassung folgende Gebot der Neutralitätspflicht in Zeiten des Wahlkampfs. Die Wählerinnen und Wähler sollen in freier Wahl und ohne jede unzulässige Beeinflussung von staatlicher oder nicht staatlicher Seite zu einer Wahlentscheidung kommen können. Die Landesregierung achtet ebenfalls das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit. Darüber hinaus findet sich auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung (Bildungsportal) ein Leitfaden zur Sensibilisierung bei Schulbesuchen von Abgeordneten und Wahlbewerberinnen und -bewerbern vor anstehenden Wahlen.