LANDTAG NORDRHEIN
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WESTFALEN
17
. Wahlperiode
Drucksache
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10261
20.07.2020
Datum des Originals:
20.07.2020
/Ausgegeben:
24.07.2020
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage
3817 vom
3. Juni 2020
der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Herbert Strotebeck AfD
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9591
Personalsituation im Gesundheitsamt des Kreises Mettmann
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Das neuartige Coronavirus stellt die Bundesrepublik, aber auch das Land Nordrhein Westfalen
vor eine Belastungsprobe. Solange es keinen Impfstoff und auch kein wi
rksames Medikament
gegen Sars
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CoV
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2 gibt, wird das Virus vorrangig in Krankenhäusern, Arztpraxen und
Forschungslaboren bekämpft. Immer bedeutungsvoller wird jedoch die Rolle der dritten Säule
der medizinischen Versorgung, nämlich die des öffentlichen Gesun
dheitsdienstes.
Es liegt an den Gesundheitsämtern, Fälle zu identifizieren, Maßnahmen anzuordnen,
Infektionsketten nachzuverfolgen und diese zu unterbrechen. Dabei handelt es sich um
Aufgaben, die so personalintensiv sind, dass kaum ein Gesundheitsamt
diese ohne massive
Personalaufstockung leisten kann.
Viele Gesundheitsämter haben offensichtlich nicht
genügend Mitarbeiter, um die Kontaktpersonen von Coronainfizierten nachzuverfolgen,
obwohl das ihre Aufgabe wäre.
In NRW wurde bei 54 Gesundheitsämtern
angefragt, ob und in wieweit sie ihre
n
Verpflichtungen in der gegenwärtigen Krisensituation nachkommen können. Von diesen hat
mehr als die Hälfte geantwortet. 21 der 33 antwortenden Ämter konnten die Vorgaben nicht
erfüllen. Es gibt einfach zu wenig Mitar
beiter, um alle Infektionsketten wie nötig
nachzuverfolgen.
1
Seit dem 24. April müssen alle Gesundheitsämter in Deutschland dem Robert Koch
-
Institut
(RKI) melden, ob bei ihnen „die vollständige Kontaktnachverfolgung gewährleistet, gefährdet
oder bereits a
ktuell nicht mehr möglich ist“.
2
Die Gesundheitsämter leisten essentielle Dienste im Kampf gegen das Coronavirus, und es
ist wichtig, die Arbeit eines jeden einzelnen dieser Ämter in Nordrhein Westfalen zu kennen
und es gegebenenfalls als Land zu unterst
ützen, sofern dies notwendig werden sollte.
1
https://www1.wdr.de/nachrichten/personalmangel
-
gesundheitsaemter
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corona
-
100.html
2
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr
-
wdr/corona
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gesundheitsaemter
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101.html
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2
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
hat die Kleine Anfrage 3817 mit Schreiben
vom 20. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern
beantwortet.
Vorbemerkung de
r Landesregierung
Nach dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein
-
Westfalen (ÖGDG
NRW) ist die untere Gesundheitsbehörde zur Durchführung ihrer Aufgaben ausreichend mit
geeigneten Fachkräften, insbesondere mit Fachärztinnen und Fachärzte
n für das Öffentliche
Gesundheitswesen und anderen Fachärztinnen und Fachärzten sowie Apothekerinnen und
Apothekern und Angehörigen sonstiger im Gesundheitswesen tätiger Berufe zu besetzen (§
22 ÖGDG NRW). Die konkrete Ausstattung obliegt der Personalhohei
t des
Hauptverwaltungsbeamten/der Hauptverwaltungsbeamtin der jeweiligen Kommune. Dies
entspricht der vom Landtag als Gesetzgeber mit dem ÖGDG NRW angestrebten Stärkung der
kommunalen Selbstverwaltung auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit.
In Nordrh
ein
-
Westfalen besteht keine Meldepflicht bezüglich der personellen Ausstattung der
Gesundheitsämter. Die in der Antwort enthaltene tabellarische Darstellung der vorliegenden
Daten zu den Beschäftigten bezieht sich auf das vorhandene Stammpersonal.
Losgel
öst davon haben die Kommunen Stammpersonal pandemiebedingt zum Teil erheblich
durch externe Unterstützungskräfte aus anderen Verwaltungsbereichen, aus anderen
Organisationen (u.a. Medizinischer Dienst der Krankenkassen, Arbeitsverwaltung) sowie
durch Studi
erende als sogenannte „Containment
-
Scouts“ (u.a. RKI
-
Programm, Medis4ÖGD)
verstärkt. Insoweit ist in der Antwort teilweise auch tatsächlicher und/oder aktuell temporär
wechselnder Personalbestand dargestellt.
In Bezug auf die Fragen 4 und 5 ist anzumerken
, dass die formale Anordnung und die
Überwachung der Quarantänemaßnahmen bei den örtlichen Ordnungsbehörden liegen. Aus
diesem Grund sind Angaben seitens der unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter)
teilweise nicht oder nur eingeschränkt möglich, die
s gilt insbesondere für die Kreise
(Ordnungsbehörden bei den kreisangehörigen Kommunen).
1
.
Wie hat sich der Personalbestand, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung
des Coronavirus im Gesundheitsamt des Kreises Mettmann im Laufe des ersten
Quartals
2020
entwickelt?
(Hier
bitte
unterscheiden
in
Beschäftigte/Beamte/Tarifbeschäftigte/Stammkräfte,
befristete/besondere
Beschäftigungsverhältnisse, weitergehend in VZ/TZ)
Monat
31.12.2019
31.03.2020
Gesamtanzahl der Beschäftigten
126
126
Davon ausgehend:
Beschäftigte in Vollzeit
39
39
Beschäftigte in Teilzeit
87
87
Beschäftigte im Beamtenverhältnis
7
7
Tarifbeschäftigte
119
119
Stammkräfte
126
126
Beschäftigte
mit
befristeten
Arbeitsverträgen
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In der Hochphase der Pandemie hat das
Kreisgesundheitsamt Mettmann grob geschätzt etwa
80
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100 Personen zusätzlich zur Bewältigung der Krise eingesetzt, weitgehend durch
Aufgabenverlagerung aus dem eigenen Gesundheitsamt oder anderen Ämtern der
Kreisverwaltung, 10 Containment
-
Scouts sowie weite
re externe Unterstützungskräfte
(Fachkräfte per Amtshilfe aus dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und der
Bundesagentur für Arbeit). Einige Mitarbeitende haben zudem ihre wöchentliche Arbeitszeit
aufgestockt.
2.
Ist
die
vom
Robert
Koch
Institut
vo
rgegebene
vollständige
Kontaktnachverfolgung gewährleistet?
Ja.
3.
In wie vielen Fällen wurde eine häusliche Quarantäne angeordnet?
In 4.825 Fällen.
4.
In wie vielen Fällen wurde die häusliche Quarantäne missachtet?
In 5 Fällen.
5.
Welche
Konsequenzen zog die Missachtung der häuslichen Quarantäne nach
sich? (Bitte unter der Angabe der Personal
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und Sachkosten bei Anordnung
ordnungsbehördlicher Kontrollen)
In drei Fällen mündliche Androhung von Zwangsmaßnahmen.
In einem Fall Einleitung
eines Ordnungswidrigkeiten
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Verfahrens.
Personal
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und Sachkosten können nicht beziffert werden.