LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1029 24.10.2017 Datum des Originals: 24.10.2017/Ausgegeben: 27.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 291 vom 11. September 2017 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/593 Verschwendet RWE das Geld der Steuerzahler? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit über 10 Jahren plant der Energiekonzern RWE ein weiteres Braunkohlenkraftwerk am Standort Niederaußem. Mit einer Leistung von 1.100 MW soll es für die nächsten Jahrzehnte Braunkohle verstromen. Obwohl die Strompreise an der Börse durch die Erneuerbaren Energien massiv gefallen sind und sich neue fossile Kraftwerke voraussichtlich nicht mehr über den aktuellen Strommarkt mit seiner grenzkostenbasierten Strompreisbildung an der Börse refinanzieren lassen, plant RWE das Kraftwerk unbeirrt weiter. Nach dem bereits abgeschlossenen Verfahren zum Regionalplan und zur Bauleitplanung hat RWE im Juli 2016 das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz bei der zuständigen Bezirksregierung in Köln beantragt. Die wirkliche Entscheidung, ob überhaupt in ein neues Kraftwerk investiert werden soll, ist hingegen noch nicht getroffen worden und wird von RWE weiterhin in die Zukunft vertagt. Auf Grund der aktuellen und zukünftigen Marktentwicklung, auch im Hinblick vor dem Pariser Klimaschutzabkommen, ist es jedoch unwahrscheinlich, dass das neue Kraftwerk wirklich realisiert werden wird. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 291 mit Schreiben vom 24. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1029 2 1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Marktsituation für neue Kohlekraftwerke unter Berücksichtigung der Preisentwicklung an der Strombörse und den notwendigen Kapitalkosten für neue Kohlekraftwerke? Mit Blick auf die Vorbemerkungen der Kleinen Anfrage zielt die Frage auf die Beurteilung der wirtschaftlichen Realisierungsmöglichkeiten für neue Kohlekraftwerke, hier konkret der Planungen der RWE AG für ein Braunkohlekraftwerk BoAplus am Standort Niederaußem, ab. Die Entscheidung für die Wirtschaftlichkeit eines Kraftwerksneubaus wird im Einzelfall gefällt und hängt sicherlich von zahlreichen einzelfallspezifischen Beurteilungsrandbedingungen ab. Die Landesregierung äußert sich zu solchen einzelfallbezogenen Beurteilungen nicht, da diese im Verantwortungsbereich des Unternehmens liegen. 2. Wann genau haben die jeweiligen Planungsschritte (Regionalplan, Bauleitplanung etc.) für die Änderung der Standortplanung für BoAplus am Kraftwerkstandort Niederaußem begonnen? (Bitte genaue Daten angeben) Die 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Köln ist am 7.10.2011 vom Vorhabenträger angeregt worden. Der Regionalrat hat den das formelle Verfahren einleitenden Erarbeitungsbeschluss am 29.06.2012 gefasst. Die frühzeitigen Behördenbeteiligungen zur 125. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergheim und zum Bebauungsplan 261/NA „Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem“ sind ab dem 3.09.2012 im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt worden. Die jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse sind am 17.09.2012 gefasst worden. 3. Wie hoch waren die Kosten für den Verwaltungsaufwand, die RWE in Rechnung gestellt wurden, sowie für den jeweiligen Haushalt der Genehmigungsbehörde (Sachmittel und Personal) bei den jeweiligen Genehmigungsbehörden (Regionalplan, Bauleitplanung etc.) für die Änderung des Standort Planung für BoAplus am Kraftwerkstandort Niederaußem? (Bitte RWE und Haushalt der Behörde getrennt auflisten.) Über die Kosten für die Planverfahren für BoAplus liegen der Landesregierung keine Angaben vor. In der Kostenrechnung der Bezirksregierung Köln werden die Kosten für einzelne Planverfahren nicht separat ermittelt. Die Kosten für die kommunale Bauleitplanung obliegen der Stadt Bergheim in eigener Zuständigkeit. Grundsätzlich besteht für Kommunen gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB die Möglichkeit, die Kosten für die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen per städtebaulichem Vertrag einem Dritten aufzuerlegen. Nach Auskunft der Stadt Bergheim hat sie hiervon in den o. g. Planverfahren Gebrauch gemacht und über einen städtebaulichen Vertrag vereinbart, dass die Planungsleistungen sowie die Erstellung erforderlicher Unterlagen und Fachgutachten vom Vorhabenträger zu erbringen seien. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1029 3 4. Wie lange wird das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz für das geplante Braunkohlekraftwerk BoAplus am Kraftwerksstandort Niederaußem voraussichtlich dauern? (Bitte in Monaten angeben) Der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag für das Vorhaben BoAplus ist im Juli 2016 bei der Bezirksregierung Köln eingegangen und wurde seitdem im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung sukzessive ergänzt. Die Dauer von Änderungsgenehmigungsverfahren ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in § 15 Abs. 3 geregelt. Danach ist über den Genehmigungsantrag, soweit er vollständig ist, innerhalb einer Frist von 6 Monaten zu entscheiden. Die Genehmigungsbehörde kann die Frist um jeweils 3 Monate verlängern. Da die Genehmigungsdauer auch von der Anzahl und inhaltlichen Relevanz möglicher Einwendungen abhängt, lässt sich der weitere Genehmigungsverlauf zeitlich nicht abschätzen. 5. Wie hoch werden die Kosten für den Verwaltungsaufwand, die RWE in Rechnung gestellt wurde, und für den jeweiligen Haushalt der Behörde (Sachmittel und Personal) für das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzrecht für das geplante Braunkohlekraftwerk BoAplus am Kraftwerksstandort Niederaußem? (Bitte RWE und Haushalt der Behörde getrennt auflisten.) Die Kosten, welche dem Antragsteller in Rechnung gestellt werden, ergeben sich aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO) und richten sich für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach den Errichtungskosten. Für den Fall der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wäre nach derzeitiger Rechtslage eine Gebühr in Höhe von 2,64 Mio. Euro festzusetzen.