LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1030 24.10.2017 Datum des Originals: 24.10.2017/Ausgegeben: 27.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 351 vom 26. September 2017 des Abgeordneten Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/737 Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Europäischen Union gibt es jährlich etwa zwei Millionen Entsendungen. Die Anzahl der entsandten Arbeitskräfte ist dabei in den letzten Jahren enorm gestiegen: Zwischen 2010 und 2014 konnte ein Anstieg um fast 45 Prozent verzeichnet werden. Gleichzeitig häufen sich die Berichte von betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von missbräuchlichen Praktiken im Rahmen von Entsendungen berichten. Hierbei wissen kriminelle Unternehmerinnen und Unternehmer bestimmte Lücken bei der Anstellung gezielt auszunutzen, um geltendes Recht zu umgehen. Auf diese Weise gelingt es ihnen, Mindeststandards bei der Arbeitszeit, der Sicherheit am Arbeitsplatz oder beim Kündigungsschutz zu umgehen. Die betroffenen Arbeitskräfte bekommen häufig noch nicht einmal den Mindestlohn ausgezahlt. Um die genannten Lücken zu schließen, wird die EU- Entsenderichtlinie derzeit überarbeitet. Deutschland ist einer der Mitgliedstaaten mit der höchsten Zahl entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, so dass vermutet werden kann, dass auch nach NRW besonders viele Menschen entsandt werden. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 351 mit Schreiben vom 24. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1030 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die politische und strategische Steuerung der Zollverwaltung obliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Das BMF hat zu den Fragen Stellung bezogen. Die Antworten sind dieser Stellungnahme entnommen. Der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen liegen zu den Fragestellungen darüber hinaus keine eigenen Erkenntnisse vor. 1. Wie viele entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten in NRW in Subunternehmen des Hauptauftragnehmers? (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Branche, und Herkunftsland.) 2. Auf wie viele entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird ein Tarifvertrag angewandt? (Bitte aufschlüsseln nach Branche und Herkunftsland) Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sinnzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Daten über die Anzahl von nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen der Deutschen Rentenversicherung nur mittelbar über Auswertungen der sozialversicherungsrechtlichen A 1-Bescheinigungen für Deutschland insgesamt zur Verfügung. Eine Differenzierung nach Merkmalen wie in Frage 1 ist nicht möglich. Die Fragen 1 und 2 können daher seitens der Landesregierung nicht beantwortet werden. 3. Wie viele Kontrollen führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Unternehmen durch, in denen entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt werden? 4. Wie viel Personal steht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit für die Kontrolle von Unternehmen, in denen entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt werden, zur Verfügung? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sinnzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) steht in Nordrhein-Westfalen für alle durch die FKS wahrzunehmenden Tätigkeiten Personal im Umfang von 1.208 Arbeitskräften zur Verfügung. Eine Differenzierung des Personaleinsatzes nach einzelnen Prüfaufgaben ist nicht vorgesehen, da die FKS einen ganzheitlichen Prüfansatz verfolgt. Eine statistische Differenzierung der Prüfungen nach Unternehmen, die entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzen, erfolgt daher nicht. 5. Wie viel Personal wird laut eigener Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit benötigt, um flächendeckend effektive Kontrollen durchzuführen? Die FKS ist für die wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung personell gut aufgestellt. Zur Verstärkung der Mindestlohnkontrollen hat die Zollverwaltung im Haushalt 2015 insgesamt 1.600 zusätzliche Planstellen zuerkannt bekommen, die in den Haushaltsjahren 2017 bis 2022 zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese sind aus Sicht der Zollverwaltung für die bundesweite Erfüllung der zusätzlichen Aufgabe notwendig und hinreichend.