LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10301 21.07.2020 Datum des Originals: 21.07.2020/Ausgegeben: 27.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3880 vom 19. Juni 2020 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers und Jochen Ott SPD Drucksache 17/9900 Aus Fehlern lernen: Aufgabenqualität im Zentralabitur und Möglichkeiten der Nachsteuerung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zentrale Leistungsüberprüfungen gewährleisten Vergleichbarkeit bei Leistungsüberprüfungen. Hierbei sind die Aufgabenqualität und die eindeutige Lösbarkeit von grundlegender Bedeutung, um den Schülerinnen und Schülern gleiche Voraussetzungen zu schaffen und eine gerechte Bewertung durch Lehrkräfte zu gewährleisten. Trotz der Erstellung und Überprüfung der Leistungsüberprüfungen in Aufgabenkommissionen unter der Leitung der Fachaufsicht, kommt es immer wieder zu Problemen bei formalen und inhaltlichen Aspekten. Insbesondere im Fach Mathematik kam es wiederholt zu dysfunktionalen Aufgabenstellungen. Lehrerinnen und Lehrer, aber insbesondere Schülerinnen und Schüler stehen in diesen Situationen vor großen Herausforderungen bei der Bearbeitung und Korrektur solcher Aufgaben. Hier besteht der Wunsch von Lehrkräften nach Transparenz seitens des Ministeriums im Umgang mit solchen Rückmeldungen. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 3880 mit Schreiben vom 21. Juli 2020 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen der zentralen Abiturprüfungen sind jedes Jahr umfangreiche Prüfungsunterlagen bereitzustellen. In diesem Jahr wurden insgesamt 565 Klausuren im Umfang von ca. 7.400 Seiten an die Schulen ausgegeben. Trotz zahlreicher Qualitätskontrollen sind bei dieser Menge redaktionelle Fehler nicht hundertprozentig auszuschließen. Die Abituraufgaben durchlaufen vor ihrer Verwendung umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen (Wissenschaftscheck durch Hochschullehrende, Dezernentencheck durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen, Praxischeck durch erfahrene Lehrkräfte). In den vergangenen Jahren gab es in den insgesamt 40 Abiturfächern keine gravierenden fachlichen oder redaktionellen Nachsteuerungsnotwendigkeiten. Dennoch LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10301 2 notwendige Korrekturen werden per Schulmail rechtzeitig versendet, sodass den Schülerinnen und Schülern in der Prüfung und den Lehrkräften für die Bewertung die korrekten Materialien vorliegen. Im Fach Mathematik stellen die Modelllösungen in den Unterlagen für die Lehrkraft eine von den Schülerinnen und Schülern erwartbare Lösung dar. Die Modelllösungen in den Bewertungsvorgaben lassen ausdrücklich weitere sachlich richtige Lösungsalternativen zu. Solche weitergehenden Überlegungen und Lösungsansätze können gemäß den Bewertungsvorgaben von der korrigierenden Lehrkraft mit der entsprechenden vollen Punktzahl bewertet werden, wenn diese Alternativen sachlich richtig sind. 1. Wie sieht in den entsprechenden Gremien die Nachbereitung dieser Problemfälle aus und welche Konsequenzen werden gezogen? (Bitte aufschlüsseln nach Fächern, sowie Grund- und Leistungskurs.) In jedem Jahr werden in allen Fächern und Kursarten sämtliche Problemanzeigen ausgewertet und daraus mögliche Optimierungen abgeleitet und umgesetzt. Selbstverständlich fließen diese Ergebnisse in die Entwicklung der Abituraufgaben für die Folgejahre ein. Zu Nachsteuerungsbedarfen in den einzelnen Fächern und Kursarten siehe Antwort auf Frage 5. 2. Wenn Fehler in Aufgaben vorhanden sind, wie zum Beispiel bei der sogenannten Schwimmbadaufgabe (M LK HT B5 2019), warum wird dann nicht auf den entsprechenden Seiten des Ministeriums nachgesteuert bzw. warum bleiben diese Aufgaben unkommentiert im Netz stehen, anstatt Fehlerverfestigung und Weiterverbreitung zu verhindern? Wenn berechtigte Problemanzeigen zu bereitgestellten Abituraufgaben gemeldet werden, erfolgt wie in der Vorbemerkung dargelegt eine Nachsteuerung. Die in der Abiturprüfung 2019 eingesetzte „Schwimmbadaufgabe“ enthält keinen Fehler. Wenige Nachfragen und Hinweise zu dieser Aufgabe bezogen sich insbesondere auf die Modelllösung einer bestimmten Teilaufgabe. Diese stellt eine von Schülerinnen und Schülern im Sachkontext der Aufgabe erwartbare Lösung dar. Zur Bewertung von sachlich richtigen Alternativen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen. 3. Welches Unterstützungsangebot bekommen Lehrkräfte, wenn Sie feststellen, dass die Aufgaben bzw. Teilaufgaben Unzulänglichkeiten aufweisen, wie zum Beispiel bei der sogenannten Busreiseaufgabe (M GK HT B5)? Hier hängt die Form der Lösungsqualität von der Lesart der Aufgabe ab. Neben einem Funktionspostfach ist während des Abiturzeitraums eine Hotline für Schulen und Lehrkräfte zur Beantwortung von Anfragen geschaltet. Die „Busreiseaufgabe“ weist keine Fehler auf. Wenige Hinweise bezogen sich auf die Bewertung von sachlich richtigen Lösungsalternativen. Hierzu wird auf die Vorbemerkung verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10301 3 4. Beabsichtigt das Ministerium Eingaben zukünftig zu den Aufgaben von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern oder Experten ergebnisoffen zu prüfen oder transparent zu machen, indem diese Rückmeldungen auf den entsprechenden Seiten veröffentlicht werden? Alle Eingaben zu Abituraufgaben werden ernst genommen, von Fachleuten geprüft und ausgewertet. Sollte eine Eingabe tatsächlich auf einen Fehler hinweisen, erhalten die Schulen unmittelbar per Schulmail die notwendigen Korrekturen. Die korrigierte Fassung wird veröffentlicht. 5. Welche Beschwerden bzw. Korrekturen und Hinweise liegen dem Ministerium zur Aufgabenqualität seit 2018 vor? (Bitte aufschlüsseln nach Fächern sowie Grundund Leistungskurs.) In jedem Jahr geben Lehrkräfte Hinweise und stellen Fragen zur Bewertung der Klausuren und zu den Bewertungsvorgaben, die in den allermeisten Fällen unmittelbar und im konstruktiven Dialog mit den Aufgabenentwicklern geklärt werden können. Beschwerden und Hinweise auf Korrekturbedarfe bilden dabei die Ausnahme. Nachsteuerungsnotwendigkeiten und Korrekturen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 nach Auskunft der QUA-LiS: 2018: 1. Physik LK HT2: Korrektur eines Fehlers in einer Gleichung in der Modelllösung 2. Italienisch GK(n) HT1: Hinweis für die korrigierenden Lehrkräfte zu einer Textsortenbezeichnung in der Aufgabenstellung und zu der diesbezüglichen Bewertung 3. Sozialwissenschaften LK HT1: Hinweis für die korrigierenden Lehrkräfte zu einer Berechnung in der Modelllösung 4. Mathematik LK/GK B2 GTR/CAS: Hinweis für die korrigierenden Lehrkräfte zur Verwendung des Hilfsmittels im Kontext eines Operators 2019: 1. Physik GK HT2: Korrektur der Beschriftung einer Abbildung 2. Physik LK HT4: Überarbeitung einer Graphik zur besseren Lesbarkeit 3. Mathematik LK B2: Korrektur eines Fehlers bei einer einschränkenden Bedingung 2020: 1. LK Erdkunde HT3: Überarbeitung einer Graphik zur besseren Lesbarkeit 2. LK Physik HT2: Korrektur der Beschriftung einer Abbildung 3. LK/GK Technik HT1: Korrektur eines Wortfehlers in der Aufgabenstellung 4. LK/GK Technik HT3: Korrektur eines Berechnungsfehlers in der Modelllösung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10301 4 5. LK Informatik HT2: Überarbeitung einer Abbildung zur besseren Lesbarkeit 6. LK/GK Englisch: Nachversand der Hinweise zur Aufgabenauswahl 7. GK Geschichte bilingual Französisch HT1, HT3: Korrektur der Zuordnung von Bewertungseinheiten in den Bewertungsvorgaben