LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10303 22.07.2020 Datum des Originals: 22.07.2020/Ausgegeben: 28.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3889 vom 24. Juni 2020 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9933 Finanzhilfen für die Regionalflughäfen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist der Flugverkehr in NRW weitgehend zum Erliegen gekommen. Dies trifft neben den Fluggesellschaften und großen Flughäfen wie Düsseldorf und Köln/Bonn vor allem auch die vier kleineren Flughäfen Paderborn/Lippstadt, Dortmund, Münster/Osnabrück und Weeze. Da diese schon in der Vergangenheit Defizite erwirtschaftet haben, die in der Regel durch die kommunalen Eigentümer ausgeglichen werden mussten, hat sich die finanzielle Lage der Regionalflughäfen nun weiter deutlich verschlechtert. Die Landesregierung hat deshalb im April 2020 im zweiten Nachtragshaushalt unter dem Stichwort „Infrastruktur-Corona“ finanzielle Hilfen für die Regionalflughäfen in NRW bereitgestellt. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3889 mit Schreiben vom 22. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Für die Institutionen der öffentlichen und sozialen Infrastruktur, die keinen Zugang zu Förderprodukten der Kreditanstalt für Wiederaufbau haben, wurde mit dem sog. „NRW.BANK.Infrastruktur Corona“ ein rein kreditwirtschaftliches Unterstützungsangebot entwickelt, für das Haftungsfreistellungen des Landes in Höhe von insgesamt 5 Milliarden Euro vorgesehen sind. Antragsberechtigt sind auch kommunale Unternehmen mit mindestens 50%-igem öffentlichen Gesellschafterhintergrund, die im Bereich der öffentlichen Infrastruktur tätig sind. Dazu gehören ganz überwiegend, bis auf den Flughafen Niederrhein, die nordrhein-westfälischen Flughäfen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10303 2 Darüber hinaus ist unter beihilferechtlichen Aspekten die Inanspruchnahme unterschiedlicher Unterstützungsmaßnahmen ausgeschlossen. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist von den kreditgebenden Instituten und der NRW.BANK im Rahmen des Antragsverfahrens zu prüfen. 1. Welche konkrete Unterstützung können die Regionalflughäfen in NRW in Zusammenhang mit „Infrastruktur-Corona“ beantragen? Nach Verabschiedung des 2. Nachtragshaushalts und dessen Veröffentlichung im Gesetzund Verordnungsblatt können Betriebsmittelkredite mit bis zu 80% Haftungsentlastung für die kreditgebenden Banken beantragt werden. Daneben ist ein Kreditangebot für Betriebsmittel über Konsortialfinanzierungen möglich, an denen die NRW.BANK mit einem Konsortialanteil von bis zu 80% beteiligt ist. 2. In welcher Höhe sind Landesmittel für die Unterstützung der Regionalflughäfen vorgesehen? Insgesamt hat das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen von „Infrastruktur Corona“ 5 Milliarden Euro für alle antragsberechtigten Unternehmen hinterlegt. Neben den kommunalen Unternehmen (z. B. Flughäfen, Häfen, Verkehrsgesellschaften) sind dies als gemeinnützig anerkannte Unternehmen bzw. Organisationsformen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe sowie private Investoren, soweit sie im Bereich der öffentlichen und/oder sozialen Infrastruktur tätig sind. Eine tatsächliche Inanspruchnahme des Landes erfolgt nur, wenn ein Kredit notleidend wird. Inwieweit und in welcher Höhe das der Fall sein könnte, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. 3. Welche Regionalflughäfen haben bislang finanzielle Unterstützung aus „Infrastruktur-Corona“ beantragt? Die Feststellung des zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 erfolgte am 25.06.2020. Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 13.07.2020 kann die NRW.BANK mit dem Programm an den Markt gehen. Das soll kurzfristig erfolgen, bislang können jedoch noch keine finanziellen Unterstützungsmaßnahmen beantragt werden. 4. Was genau wurde mit Hilfe der beantragten Mittel für die einzelnen Regionalflughäfen finanziert? (Bitte einzeln für den jeweiligen Regionalflughafen aufführen) Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Wird die Landesregierung die Regionalflughäfen zukünftig über die im zweiten Nachtragshaushalt bewilligten Mittel hinaus finanziell unterstützen? Aktuell ist über den zweiten Nachtragshaushalt hinaus keine weitere finanzielle Unterstützung vorgesehen.