LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1031 24.10.2017 Datum des Originals: 24.10.2017/Ausgegeben: 27.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 287 vom 7. September 2017 des Abgeordneten Georg Fortmeier SPD Drucksache 17/589 Ergreift die Landesregierung nun Initiativen zur Verschärfung der Strafen bei Metalldiebstählen und zur Einführung eines Regelfalls „Grabdiebstahl“? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Konzernangaben der Deutschen Bahn seien in den vergangenen fünf Jahren die Fallzahlen bei Metalldiebstählen zwar rückläufig, doch ist der Sachschaden nach wie vor hoch sowie die daraus resultierenden zeitlichen Verzögerungen für die Fahrgäste nach wie vor ärgerlich. In diesem Kontext, so die Meldung der Deutschen Presseagentur vom 23. August dieses Jahres, fordere der Sicherheitschef des Verkehrsunternehmens härte Strafen für Metalldiebe. In ihrer Oppositionszeit brachte die CDU-Landtagsfraktion einen Antrag in die parlamentarische Debatte ein, welcher Vandalismus und Metalldiebstahl im Allgemeinen sowie speziell auf Friedhöfen zum Beratungsgegenstand machte (siehe Drucksache 15/3265 u. Plenarprotokoll 15/46, S. 4675-4680). Schlussendlich forderten die Antragstellenden die damalige Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene für eine Verschärfung der Strafandrohung bei gemeinschädlicher Sachbeschädigung und für die Aufnahme von „Grabdiebstahl“ als Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall des Diebstahls im Strafgesetzbuch einzusetzen, was in abschließender Beratung im federführenden Rechtsausschuss des Landtags mit großer Mehrheit abgelehnt wurde (vgl. Ausschussprotokoll 15/344 u. 15/387 bzw. Übersicht 17 der in diesen Gremien erledigten Anträge - Drucksache 15/3799). Von den damals vier namentlich genannten Unterzeichnern des Antrags sind in der aktuellen Wahlperiode gleich drei in der neuen Landesregierung vertreten: Herr Armin Laschet MdL als Kabinettschef. Herr Karl Josef Laumann leitet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie nicht zuletzt Herr Peter Biesenbach MdL, seinerzeit Vortragender der CDU- Landtagsfraktion im Plenum, ist nun für diesen Sachverhalt zuständiger Minister der Justiz. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1031 2 Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 287 mit Schreiben vom 24. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Betrachten Sie die aktuelle Situation bei Metalldiebstählen im Allgemeinen sowie den auf Friedhöfen im Besonderen als wesentlich verändert gegenüber der Lage zurzeit der parlamentarischen Initiative der CDU-Landtagsfraktion im November des Jahres 2011? Der Diebstahl von Metallen wird nicht speziell in der Polizeilichen Kriminalstatistik abgebildet. Die nach bundeseinheitlichen Kriterien geführte Polizeiliche Kriminalstatistik sieht zudem keine spezifische Erfassung der Tatörtlichkeit "Friedhof“ vor. 2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass in dem Zeitraum seit der genannten Antragstellung seitens ihrer beiden Vorgängerregierungen von diesen ausreichend Maßnahmen gegen Metalldiebstähle ergriffen worden sind bzw. wo sehen Sie die Defizite? Kriminalstatistisch valide Daten zur Entwicklung dieses Deliktsbereichs, auf deren Grundlage eine fundierte Bewertung erfolgen könnte, liegen nicht vor. 3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung unternehmen, welche über die Ihrer Vorgängerregierungen der Jahre 2010 bis 2017 hinausgehen (vgl. dazu die Antwort der rot-grünen Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2100 des späteren CDU-Landtagsabgeordneten Robert Stein – Drucksache 16/5595)? Die Landesregierung geht konsequent gegen Metalldiebstahl vor. Die Kreispolizeibehörden treffen an Brennpunkten eigenständig und konsequent alle erforderlichen repressiven und präventiven Maßnahmen. Darüberhinausgehend werden beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen begleitende Analysen und Auswertungen durchgeführt. Zudem stehen den Bürgerinnen und Bürgern auf der Internetseite der Polizei Nordrhein- Westfalen spezifische Präventionshinweise zur Verfügung. 4. Welche straf- bzw. haftverschärfende Maßnahmen oder härteres Durchgreifen bei Entscheidungen im Rahmen von Maßregeln, Gewährung von Erleichterungen und der Gnadenbefugnis gegenüber Metalldieben sind unter der neuen Führung speziell in der Staatskanzlei, bei den Maßregelvollzugskliniken sowie im Ministerium der Justiz vorgesehen bzw. in Vorbereitung? Keine. Die Behandlung in Maßregelvollzugseinrichtungen richtet sich nach dem jeweiligen Krankheitsbild der untergebrachten Person. Entscheidungen in Gnadensachen ergehen nach den Bestimmungen der Gnadenordnung Nordrhein-Westfalen und haben sich an den Artikeln 3 und 97 des Grundgesetzes zu orientieren. Vollzugliche Maßnahmen erfolgen auf der Grundlage der Vollzugsgesetze. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1031 3 5. Wird es nun seitens der Landesregierung eine Bundesratsinitiative oder eine ähnlich geleitete Aktivität im Sinne der ursprünglichen CDU-Antragstellung geben? Dies erscheint in Ermangelung einer konkreten Datenlage gegenwärtig nicht vordringlich.