LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10319 23.07.2020 Datum des Originals: 22.07.2020/Ausgegeben: 29.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3902 vom 19. Juni 2020 der Abgeordneten Jürgen Berghahn, Christian Dahm, Angela Lück, Ernst-Wilhelm Rahe und Christina Weng SPD Drucksache 17/9954 Weser-Ministerkonferenz im August: Welche Position vertritt die Landesregierung zur Entsorgung von Salzabwasser in Werra und Weser? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die K+S Minerals and Agriculture GmbH hat beim Regierungspräsidium Kassel die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Salzabwasser aus der Gewinnung und Aufbereitung von Kalisalzen sowie der Aufhaldung von Salzabfällen in die Werra gem. §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2027 beantragt. Die Antragstellerin betreibt in Hessen und Thüringen das Werk Neuhof-Ellers (Hessen) sowie das Werk Werra, welches ein Verbundbergwerk mit den Kalifabriken Hattorf (Hessen), Unterbreizbach (Thüringen) und Wintershall (Hessen) ist. In den beiden Werken werden Kalirohsalze abgebaut und anschließend zur Verwertung als Düngemittel sowie als Vorprodukte für vielfältige technische, industrielle und pharmazeutische Anwendungen aufbereitet. Hierbei fallen salzhaltige Produktionswässer an. Bei der Aufbereitung fallen feste Rückstände an, die nach Maßgabe zugelassener bzw. planfestgestellter bergrechtlicher Betriebspläne aufgehaldet werden. Bei der Aufhaldung entstehen aufgrund von Niederschlägen salzhaltige Wässer. Des Weiteren fallen im Rahmen des Bergbaubetriebes noch weitere Salzabwasserströme wie beispielsweise Gruben- und Drainwässer an. Sämtliche Wässer sind durch die Antragstellerin ordnungsgemäß zu entsorgen. Die beantragte Einleitung von Salzabwasser in die Werra/Weser soll der Entsorgung der anfallenden Salzabwasserströme dienen. Der Antrag umfasst im Wesentlichen - die maximalen Einleitmengen von 6,7 Mio. m3/a Salzabwasser für das Jahr 2021 bzw. 6,0 Mio. m3/a Salzabwasser für die Jahre 2022-2027, - die maximale Jahreseinleitfracht für die Wässer der Sicherungs- und Kompensationsmaßnahmen der Haldenerweiterungen Wintershall und Hattorf von bis zu 28.500 t/a Gesamtmineralisation für das Jahr 2021 und bis zu 64.000 t/a Gesamtmineralisation für den Zeitraum 2022-2027. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10319 2 Die neu beantragten Einleitungsmengen überschreiten die Zielvorgaben für einen guten ökologischen Zustand von Werra und Weser bis spätestens 2027 deutlich. Unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen von Chlorid, Kalium und Magnesium liegen die Belastungen der Abwässer um ein Vielfaches über den angestrebten natürlichen Werten. Die Weserministerkonferenz hatte am 15.08.2019 den Weserrat gebeten, das Zielwertkonzept für die Aktualisierung des Bewirtschaftungsplanes bis zum 2. Quartal 2020 fortzuschreiben. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3902 mit Schreiben vom 22. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Firma K+S Minerals and Agriculture GmbH hat beim Regierungspräsidium Kassel einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung salzhaltiger Abwässer aus den Werken Werra und Neuhof-Ellers in die Werra für den Zeitraum 1.01.2021 bis 31.12.2027 beantragt. Für die Werra und die Weser besteht aktuell ein „Detaillierter Bewirtschaftungsplan 2015 bis 2021 für die Flussgebietseinheit Weser bzgl. der Salzbelastung gemäß § 83 Abs. 3 WHG“ einschließlich eines zugehörigen Maßnahmeprogramms. Der Bewirtschaftungsplan enthält hinsichtlich der Salzbelastung gestufte Zielwerte für den Zeitraum bis Ende 2021, für den Zeitraum von 2022 bis Ende 2027 und für die Zeit ab 2028. Der Bewirtschaftungsplan ist behördenverbindlich. Zurzeit befindet sich die Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans für den Zeitraum 2022 bis Ende 2027 in Vorbereitung. Die Weser-Ministerkonferenz wird im August 2020 über diese Fortschreibung beraten. Aufgrund der damit verbundenen Unsicherheiten hat die Firma K+S Minerals and Agriculture GmbH für die Einleitungserlaubnis eine stufenweise Entscheidung beantragt. Es wird beantragt, im Jahr 2020 die Erlaubnis für das Jahr 2021 zu erteilen und über die Einleitung im Zeitraum 2022 bis 2027 im Laufe des Jahres 2021 zu entscheiden, nachdem sich die Bewirtschaftungsplanung bis dahin konkretisiert hat. 1. Sieht die Landesregierung das Ziel der europaweiten Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) durch den neuen Einleitungsantrag der Firma K+S gefährdet? Maßgeblich für die Frage der Gefährdung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ist nicht der gestellte Antrag, sondern die Entscheidung der Behörde. Da das Regierungspräsidium Kassel in seiner Entscheidung an die Vorgaben des Bewirtschaftungsplans gebunden ist, sieht die Landesregierung eine Gefährdung derzeit nicht. 2. Wird die Landesregierung zu dem Antrag Stellung nehmen oder den Landtag NRW über den Sachverhalt unterrichten? Die Bezirksregierung Detmold ist als Trägerin öffentlicher Belange im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren beteiligt. Sie wird zum Antrag eine Stellungnahme abgeben und dabei LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10319 3 insbesondere darauf hinweisen, dass die mit dem vorliegenden Antrag beantragten Zielwerte deutlich von den im aktuell geltenden Bewirtschaftungsplan für den Zeitraum 2022 bis Ende 2027 festgelegten Zielwerten abweichen. 3. Welches Ergebnis erwartet die Landesregierung vom Treffen der Weser- Ministerkonferenz im August 2020 für den Bewirtschaftungsraum bis 2027? Die Landesregierung erwartet von der Weser-Ministerkonferenz eine Abstimmung der Schlussfolgerungen für die Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans/Maßnahmeprogramms Salz für den Zeitraum 2022 bis 2027. 4. Liegt der Landesregierung ein neues Zielwertkonzept gemäß Weser- Ministerkonferenz vom 15.08.2019 vor? Das Zielwertkonzept liegt noch nicht vor, da noch weitere Ergebnisse eines im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu erstellenden Gutachtens darin Eingang finden sollen. 5. Welche Perspektive hat die Weser, wenn die Bezirksregierung Kassel den genannten Antrag der Firma K+S genehmigt? Das Regierungspräsidium Kassel ist in seiner Entscheidung an die Vorgaben der Bewirtschaftungsplanung gebunden. Die Landesregierung geht daher davon aus, dass eine Erlaubnis für das Jahr 2021 den Vorgaben des bestehenden Bewirtschaftungsplans und für die Folgejahre bis 2027 denen der Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans entsprechen wird.