LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10322 23.07.2020 Datum des Originals: 23.07.2020/Ausgegeben: 29.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3905 vom 25. Juni 2020 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/9957 Personen im Kontext von Fluchtmigration – Umfang der Erwerbsfähigkeit und der Erwerbstätigkeit in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie die Beantwortung der Großen Anfrage 201 ergeben hat, wird in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Juni 2016 der Personenkreis der „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ auf der Basis des Aufenthaltsstatus abgegrenzt. Gemäß diese Abgrenzung wird folgender Personenkreis erfasst: a. Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsgestattung; b. Drittstaatsangehörige mit dem Aufenthaltsstatus Flucht (§§ 18a, 22-26 Aufenthaltsgesetz); c. Drittstaatsangehörige mit einer Duldung. Zur weiteren Betrachtung der Situation auf dem Arbeitsmarkt in NRW, ist eine detaillierte Analyse der Zahlen für NRW erforderlich. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 3905 mit Schreiben vom 23. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. 1. Wie viele „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA) hatten in den Jahren 2016 bis 2019 (jeweils zum Stichtag 31. Dezember) eine Arbeitserlaubnis? 2. Wie viele dieser Personen waren in den Jahren 2016 bis 2019 (jeweils zum Stichtag 31. Dezember) erwerbsfähig? (Bitte jeweils nach Nationalität aufschlüsseln) Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. 1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/9630 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10322 2 Die Landesregierung kann die begehrte Auskunft nicht erteilen, da ihr Daten bezüglich der Anzahl der Arbeitserlaubnisse und der Erwerbsfähigkeit der in Nordrhein-Westfalen lebenden „Personen im Kontext Fluchtmigration“ nicht zur Verfügung stehen. Auch in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit wird nicht erfasst, ob eine Arbeitserlaubnis vorliegt. 3. Wie viele „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA) waren in den Jahren 2016 bis 2019 (jeweils zum Stichtag 31. Dezember) erwerbstätig? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln) 4. Wie hoch lag in den Jahren von 2016 bis 2019 die Erwerbstätigenquote der „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA), die im Besitz einer Arbeitserlaubnis waren? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln) Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung kann die begehrte Auskunft nicht erteilen, da die Daten zur Erwerbstätigkeit und zur Erwerbstätigenquote der in Nordrhein-Westfalen lebenden „Personen im Kontext Fluchtmigration“ nicht zur Verfügung stehen. Informationen über „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ stehen in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Diese Statistik bietet jedoch keine Informationen zur Erwerbstätigkeit. Daten zur Erwerbstätigkeit bietet der Mikrozensus. Für diese Statistik stehen allerdings keine Informationen über die Gruppe der „Personen im Kontext Fluchtmigration“ gemäß der Definition der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Auch die Statistik zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, eine Teilgruppe der Erwerbstätigen, bildet die Gruppe „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ nicht ab. 5. Wie viele „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA), die im Besitz einer Arbeitserlaubnis waren, waren in den Jahren 2016 bis 2019 (jeweils zum Stichtag 31. Dezember) sozialversicherungspflichtig beschäftigt? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln) Die Landesregierung kann die begehrte Auskunft nicht erteilen. Zahlen für die Gruppe „Personen im Kontext Fluchtmigration“ liegen in der Beschäftigtenstatistik nicht vor.