LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10325 23.07.2020 Datum des Originals: 23.07.2020/Ausgegeben: 29.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3899 vom 24. Juni 2020 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/9946 Backen zu dick aufgeblasen? – Wo bleibt das Sofortprogramm für Heimat und Brauchtum? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Durch die Corona-Krise konnten bzw. können viele Vereine ihre traditionellen Veranstaltungen nicht durchführen. Vielen der Vereine in Nordrhein-Westfalen helfen diese Veranstaltungen Finanzmittel für ihren Vereinszweck zu generieren. Die jetzige Situation belastet diese Vereine finanziell. Dies betrifft gleichermaßen Heimat- und Brauchtumsvereine wie auch zahlreiche andere Vereine, die allesamt einen unverzichtbaren Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens verkörpern. Der Landtag hat am 30. April mit Mehrheit ein Sofortprogramm des Landes für Heimat- und Brauchtumsvereine beschlossen. Leider konnte sich die Regierungsmehrheit nicht dazu durchringen, einem SPD-Antrag zur Förderung aller gemeinnützigen Vereine zuzustimmen. Zwischenzeitlich mehren sich Anfragen von Vereinen, ob und wann denn nähere Informationen zu dem Förderprogramm vorliegen und ob sie selbst auch mit Hilfen rechnen können. Doch leider liegen bislang (Stand: 23.06.2020) keine Informationen vor, wann denn das Sofortprogramm an den Start geht oder wie die Förderbedingungen aussehen sollen und welche Vereine nun ganz konkret mit Hilfe rechnen dürfen. Monatelanges warten auf ein „Sofort“-Programm sorgt für Verunsicherung bei denjenigen, die dringend auf die Hilfen angewiesen sind. Von einem „Sofortprogramm“ zu sprechen, ist vor dem Hintergrund eine Farce, als dass mittlerweile gut zwei Monate seit Beschluss des Programms vergangen sind. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 3899 mit Schreiben vom 23. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. des am 30. April beschlossenen Sofortprogramms für Heimat- und Brauchtumsvereine bzw. worauf sind die Verzögerungen des Starts zurückzuführen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10325 2 2. Wann ist mit dem Start des beschlossenen Sofortprogramms Heimat- und Brauchtumspflege sowie mit der Veröffentlichung der Förderbedingungen inkl. der Definition des Kreises der Antragsberechtigten zu rechnen? 3. Welche Summe wird für das Sofortprogramm für Heimat und Brauchtum zur Verfügung gestellt? (bitte nach Fördersumme insgesamt sowie je Verein aufschlüsseln) 4. Welche Vereine fallen nach Ansicht der Landesregierung unter die Definition der Heimat- und Brauchtumsvereine? 5. Welche Hilfen sind für die Vereine angedacht, die nicht unter die Definition der Landesregierung im Rahmen des Sofortprogramms fallen werden? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet. Am 29. Juni 2020 hat der Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages die Einwilligung zu einem Sonderprogramm Heimat mit einem Gesamtfinanzvolumen von 50 Mio. EUR erteilt (vgl. Beschluss zur Vorlage 17/3575). Leistungsempfänger sind bestehende gemeinnützige, mildtätigen und/oder kirchlichen Zwecken (§§ 52 bis 54 Abgabenordnung (AO)) dienende Vereine und Körperschaften mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss versichern, dass sie oder er durch die SARS-CoV-2-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die ihre oder seine Existenz bedrohen (Liquiditätsengpass) und zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach dem im Antrag dargestellten Liquiditätsbedarf und ist grundsätzlich auf 15.000 Euro beschränkt. Anträge können seit 15. Juli 2020 online beim Land gestellt werden. Als Betrachtungszeitraum für mögliche durch die SARS-CoV-2-Pandemie ausgelöste Liquiditätsengpässe wurde analog zur aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen der Zeitraum 1. März bis 31. Oktober 2020 gewählt. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.mhkbg.nrw zur Verfügung. Mit dem NRW-Rettungsschirm, der bis zu 25 Milliarden Euro für die Bewältigung der Corona- Pandemie umfasst, stellt die Landesregierung verschiedene Sonderprogramme zur Verfügung, die auch Vereinen eine Antragstellung zur Sicherung ihrer Existenz ermöglichen, beispielsweise bei der „Soforthilfe Sport“ oder für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von Vereinen bei der „NRW-Soforthilfe 2020“.