LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1033 24.10.2017 Datum des Originals: 24.10.2017/Ausgegeben: 27.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 333 vom 18. September 2017 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/680 Studiengebühren für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger: warum sind der Landesregierung weniger Details bekannt als dem FDP-Fraktionsvorsitzenden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 14. September 2017 debattierte der Landtag unter anderem zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Laschet und zum Antrag „Studienplätze und Hochschulfinanzierung sicherstellen “ der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN (Drs. 17/528). In mehreren Redebeiträgen ging es dabei um das Vorhaben der Landesregierung Studiengebühren für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger einzuführen. Der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion, Christian Lindner, erklärte unter anderem in der Aussprache zur Regierungserklärung, dass es viele Ausnahmen von den Gebühren gäbe – er sprach als gäbe es sie bereits –, so für Bildungsinländer, Studierende aus Entwicklungsländern, Flüchtlinge und Hochbegabte mit Stipendium. Somit würden von den 86.000 Studierenden aus dem Nicht-EU-Ausland rund 30.000 die Gebühren bezahlen müssen . Zur Einordnung: Die Landesregierung hatte in der Antwort auf die Kleine Anfrage 173 vom 1. September 2017 geantwortet: „Die mögliche Einführung von Studienbeiträgen für Nicht-EU- Ausländerinnen und -Ausländer in Nordrhein-Westfalen befindet sich derzeit im Beratungsprozess. Abschließende Aussagen über die zu erwartenden Wirkungen eines solchen Gesetzes können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.“ Ministerin Pfeiffer-Poensgen erläuterte in der Plenardebatte am 14. September zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion unter anderem, dass die im Antrag genannten Forderungen bereits umgesetzt oder aber im Koalitionsvertrag entsprechend konkret vereinbart wären. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1033 2 Zur Einordnung: Eine der Forderungen des Antrags lautete: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, von ihren Plänen zur Einführung von Studiengebühren – egal in welcher Form oder für wen – Abstand zu nehmen und stattdessen die Qualitätsverbesserungsmittel für die Hochschulen zu dynamisieren, damit jährlich automatisch die erhöhten Studierendenzahlen berücksichtigt werden.“ Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 333 mit Schreiben vom 24. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Warum kann der FDP-Fraktionsvorsitzende konkrete Details über den von den geplanten Studiengebühren betroffenen Personenkreis machen, während die Landesregierung dazu nicht in der Lage ist? 2. Entsprechen 3.000 Euro pro Jahr mal 30.000 Studierende 100 Millionen Euro Einnahmen für die Hochschulen? Die Fragen 1. und 2. werden zusammen beantwortet: Die wesentlichen Daten im Zusammenhang mit der Einführung von Studienbeiträgen für Studierende aus Nicht-EU-Staaten sind der amtlichen Statistik zu entnehmen. So beläuft sich die Zahl der Studierenden aus Nicht-EU-Staaten an den Hochschulen in Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen im Wintersemester 2016/17 auf 62.226. Davon liegt der Anteil der voraussichtlich von der Beitragspflicht zu befreienden Bildungsinländer bei ca. 34% und der Studierenden aus LDC /ACP-Staaten(Least developed Countries/ACP-Countries: Africa/Carribean /Pacific) bei ca. 8%. Da weitere Ausnahmetatbestände beabsichtigt sind, aber noch nicht inhaltlich vertieft wurden, erscheint es plausibel, dass sich die Beitragspflicht prozentual weiter absenken wird. 3. Wie hoch werden nach Einschätzung der Landesregierung aus Erfahrungswerten die möglichen Verwaltungskosten sein, die von den erwarteten Einnahmen in Höhe von nur noch 90 Millionen Euro abzuziehen sind? 4. Wie hoch werden nach Einschätzung der Landesregierung die möglichen Einnahmeausfälle durch Abschreckungseffekte sein, die von den erwarteten Einnahmen in Höhe von 90 Millionen Euro minus Verwaltungskosten abzuziehen sind? Die Fragen 3. und 4. werden zusammen beantwortet: Die Landesregierung hat keine Erfahrungswerte über Verwaltungskosten und mögliche Abschreckungseffekte im Zusammenhang mit Studienbeiträgen. (Die nach dem Studienbeitragsund Hochschulabgabengesetz vom 21. März 2006 möglichen Studienbeiträge wurden von den Hochschulen in eigener Zuständigkeit erhoben und verwaltet.) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1033 3 5. Plant die Landesregierung, statt der Einführung von Studiengebühren für Nicht- EU-Bürger*innen nunmehr doch die Qualitätsverbesserungsmittel zu dynamisieren , wie aus der Äußerung von Ministerin Pfeiffer-Poensgen geschlussfolgert werden kann? Die Einführung von Studienbeiträgen für Studierende aus Nicht-EU-Staaten befindet sich dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien entsprechend im Beratungs- und Vorbereitungsprozess .