LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10339 27.07.2020 Datum des Originals: 27.07.2020/Ausgegeben: 31.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3922 vom 29. Juni 2020 des Abgeordneten Markus Wagner AfD Drucksache 17/9986 Flaschenwürfe auf Polizeibeamte in der Düsseldorfer Altstadt Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Nacht des 13. auf den 14. Juni 2020 kam es in der Düsseldorfer Altstadt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen größeren Personengruppen und der Polizei. Dabei wurden bei mindestens zwei dieser Aufeinandertreffen aus der Gruppe heraus von unbekannten Personen Flaschen auf Polizeibeamte geworfen. Die Polizisten blieben laut Meldung dienstfähig. Zur Einsatzbewältigung wurden die Beamten des Wach- und Wechseldienstes durch die Bereitschaftspolizei unterstützt. Es wurden während der Nacht zahlreiche Personalien überprüft und Platzverweise ausgesprochen. Bei einem der Einsätze mussten die Beamten Pfefferspray einsetzen.1 Im gesamten Bundesgebiet sind im Zusammenhang mit dem Tod von George Floyd in den USA und seiner politischen Instrumentalisierung Demonstrationen gegen „Polizeigewalt“ durchgeführt worden, die nicht alle friedlich verliefen. Teilweise mischten sich Personen aus dem linksextremen Spektrum unter die Demonstranten, begingen aus der Menge heraus Straftaten und versuchten, die Polizei zum gewaltsamen Einschreiten zu bewegen.2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3922 mit Schreiben vom 27. Juli 2002 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1 Vgl. RP Online (2020): Zwei Polizisten werden in Düsseldorf von Flaschen getroffen; online im Internet: https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-zwei-polizisten-werden-amburgplatz -von-flaschen-getroffen_aid-51636165. 2 Vgl. echo24 (2020): Linksextreme Gewalt bei "Black Lives Matter"-Demo - Orgateam distanziert sich; online im Internet: https://www.echo24.de/region/stuttgart-black-lives-matter-demos-polizei-gewaltrassismus -orgateam-13790448.html. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10339 2 1. Was ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen zu den Vorfällen am 13. und 14. Juni 2020 in der Düsseldorfer Altstadt? (Bitte Tatverdächtige, Tathergänge, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, sonstige polizeiliche oder nachrichtendienstliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen) 2. Weisen die unter Ziffer 1 erfragten Vorfälle auch Bezüge zur politisch motivierten Kriminalität und/oder zu einem Phänomenbereich des politischen Extremismus auf? 3. Weisen die unter Ziffer 1 erfragten Vorfälle Bezüge zu zeitlich vorangegangenen politischen Versammlungen auf? 5. Wie viele Beamte wurden in der Nacht angegriffen und/oder verletzt? (Bitte nach Anzahl, Art des Angriffs und Schwere der Verletzung aufschlüsseln) Die Fragen 1 bis 3 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zu diesen Fragen hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 13. Juli 2020 folgende Informationen zur Verfügung gestellt: „Der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 07.07.2020 im Wesentlichen Folgendes berichtet: ,Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind wegen Flaschenwürfen auf Polizeibeamte in der Düsseldorfer Altstadt in der Nacht vom 13. auf den 14. Juni 2020, aufgrund derer nach den hier vorliegenden Erkenntnissen insgesamt drei Beamte verletzt wurden, die Verfahren 82 UJs 23/20 und 82 UJs 24/20 gegen Unbekannt wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung anhängig. Der dem Verfahren 82 UJs 23/20 zugrunde liegenden Strafanzeige ist zu entnehmen, dass in der Tatnacht gegen 2:20 Uhr Beamte des Präsenzprojektes „PI Mitte 2020“ auf eine körperliche Auseinandersetzung im Bereich Altstadt/Schloßufer aufmerksam wurden und sich deshalb zu der Örtlichkeit begaben. Unmittelbar vor ihrem Eintreffen dort zerbrach eine Glasflasche neben einer der Beamtinnen auf dem Boden, die offenbar aus südlicher Richtung geworfen worden war. Die Beamten setzten daraufhin den Einsatzhelm auf. Aufgrund der Dunkelheit und der Vielzahl der anwesenden Personen konnte ein Tatverdächtiger nicht ausgemacht werden. Die Beamtin, neben der die Flasche zu Bruch gegangen war, bemerkte zunächst keine Verletzung. Erst nach Dienstende stellte sie fest, dass sich einige kleine Glassplitter in ihrer linken Wange befanden, welche zum Teil ärztlich entfernt werden mussten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Glassplitter während des Einsatzes in den Diensthelm gelangt waren und sich die Beamtin die Verletzungen erst bei einem späteren erneuten Aufsetzen des Diensthelms selbst zufügte. Die Beamtin blieb dienstfähig. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die im Bereich des Schloßufers befindliche Videoüberwachung soll ausgewertet werden, um den oder die Flaschenwerfer(in) zu ermitteln. Dem Verfahren 82 UJs 24/20 liegt ein Vorfall in derselben Nacht gegen 01:30 Uhr ebenfalls zum Nachteil von Polizeibeamten des Präsenzprojektes „PI Mitte 2020“ zugrunde. Aufgrund des hohen Personenaufkommens im Bereich der Rheintreppen am Burgplatz wurde gegen 01:05 Uhr der Bereich an den Rheintreppen durch Kräfte des Ordnungsamtes zwecks Durchsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen geräumt und abgesperrt. Infolgedessen kam es gegen 01:30 Uhr zu einer Tumultlage auf dem Burgplatz, auf dem sich zu diesem Zeitpunkt ca. 250 bis 300 Personen befanden, mit Solidarisierungseffekten innerhalb der beiden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10339 3 Personengruppen, aus denen heraus mehrfach Glasflaschen auf die eingesetzten Polizeibeamten geworfen wurden. Zwei Beamte befanden sich währenddessen mittig auf dem Burgplatz und wurden jeweils von einer Glasflasche an dem aufgesetzten Einsatzhelm bzw. am rechten Knöchel getroffen. Hierdurch erlitten sie leichte Schmerzen bzw. überdies eine Schwellung und Rötung am Fußgelenk, blieben jedoch beide dienstfähig. Aufgrund der unübersichtlichen Lage konnten unmittelbar Tatverdächtige nicht festgestellt werden. Die Ermittlungen dauern an; die Videoaufzeichnungen der am Burgplatz installierten Kameras sollen ausgewertet werden. Anhaltspunkte für Bezüge zur politisch motivierten Kriminalität und/oder einem Phänomenbereich des politischen Extremismus liegen in keinem der vorgenannten Fälle vor. Ein Zusammenhang zu zeitlich vorangegangenen politischen Versammlungen ist ebenfalls nicht erkennbar. Vielmehr ist derzeit davon auszugehen, dass die Vorfälle vor dem Hintergrund der kurz zuvor erfolgen Durchsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen, insbesondere der Räumung der Rheintreppen am Burgplatz, zu sehen sein dürften, mit der eine Vielzahl der durch die Maßnahmen Betroffenen ersichtlich nicht einverstanden war.´ Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 8. Juli 2020 mitgeteilt, keine Bedenken gegen die Sachbehandlung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Düsseldorf zu haben.“ 4. Wie viele Beamte insgesamt waren in der Nacht zur Einsatzbewältigung eingesetzt? In der Nacht vom 13.06.2020 auf den 14.06.2020 waren im unmittelbaren Altstadtbereich der Düsseldorfer Innenstadt insgesamt 43 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zur Einsatzbewältigung eingesetzt. Darüber hinaus versahen im Rahmen des Wachdienstes weitere 13 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ihren Dienst in der für die Altstadt zuständigen Polizeiwache Stadtmitte. Bei Bedarf hätten weitere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zur Unterstützung der Einsatzbewältigung in der Altstadt hinzugezogen werden können.