LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1034 24.10.2017 Datum des Originals: 24.10.2017/Ausgegeben: 27.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 348 vom 25. September 2017 des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD Drucksache 17/727 Schwarzfahrer in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Prolog: Der NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) will laut Rheinischer Post das Schwarzfahren entkriminalisieren und nicht länger als Straftat (§ 265a) ahnden.1 NRW-Städte sind laut einer Studie von 2014 Hochburgen für Schwarzfahrer. Die Verluste für die Verkehrsbetriebe gehen jedes Jahr in die Millionen.2 Die Kommunen des Landes NRW sind an den Verkehrsbetrieben beteiligt. Die Rheinbahn freute sich im Mai 2017 über gestiegene Fahrgastzahlen, die Steigerung resultiert allerdings aus der ebenfalls gestiegenen Anzahl von Schwarzfahrern: „Das Unternehmen geht neuerdings davon aus, dass 2,9 Prozent der Fahrgäste kein gültiges Ticket haben - das ist ein Prozentpunkt mehr als bisher. Das beschert dem Unternehmen zumindest auf dem Papier einen erheblichen Zuwachs: Insgesamt gibt man ein Wachstum von 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr an, davon entfällt ein Prozentpunkt allein auf die Schwarzfahrer.“3 1 http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/nrw-justizminister-peter-biesenbach-will-schwarzfahrennicht -mehr-als-straftat-aid-1.7098542 2 http://www.express.de/duesseldorf/studie-belegt--duesseldorf-ist-hochburg-der-schwarzfahrer-- 2934400 3 http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/mehr-fahrgaeste-bei-der-rheinbahn-durchschwarzfahrer -aid-1.6828098 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1034 2 Bei einer Schwerpunktkontrolle 2011 der Rheinbahn wurde festgestellt, „bis zu einem Drittel der Fahrgäste fährt ohne Ticket“.4 In Duisburg waren bei einer Schwerpunktkontrolle im Juni 2017 über 5 Prozent der Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein unterwegs.5 Anders als in vielen anderen Städten auf der Welt, gibt es in NRW keine (elektronischen) Zugangskontrollen bzw. Bahnsteigsperren an den Bahnhöfen und keinen dauerhaften Schaffnerbetrieb in den Zügen. Der Richterbund fordert laut Rheinischer Post, dass die Verkehrsbetriebe „effektive Zugangskontrollen“ einrichten sollten, da Schwarzfahrten dann gar nicht mehr erfolgen können und so die Justiz entlastet würde. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 348 mit Schreiben vom 24. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Wäre eine Investition in elektronische Zugangskontrollen bei den Bahnen der Verkehrsverbünde in NRW im Hinblick auf die Entlastung der Justiz und der Kommunen sinnvoll? Die Anzahl von Verfahren wegen Beförderungserschleichung mittels Ausnutzens fehlender Zugangskontrollen bei den Bahnen der Verkehrsverbünde in Nordrhein-Westfalen wird statistisch nicht erfasst. Dementsprechend lässt sich die durch eine Investition in elektronische Zugangskontrollen eintretende Entlastung der Justiz nicht trennscharf feststellen. Der ÖPNV in Nordrhein-Westfalen ist heute ein offen zugängliches System. Der flächendeckende Umbau aller Bus- und Bahnhaltestellen wäre mit erheblichen Kosten verbunden. 2. Wird sich die NRW-Regierung für elektronische Zugangskontrollen einsetzen? Nein. 3. Wie hoch war schätzungsweise 2015 und 2016 der Anteil an „Schwarzfahrern“ in den Verkehrsverbünden bzw. Tarifverbünden in NRW (bitte aufschlüsseln in Prozent, Jahr und Verbund)? Auf der Ebene der Verkehrsverbünde und -gemeinschaften in NRW liegen diese Daten nicht vor. 4. Wie hoch war der Ausländeranteil an den nach § 265a (Erschleichen von Leistungen) verurteilten Personen in NRW 2015 und 2016 (bitte aufschlüsseln in Prozent und absoluten Zahlen)? In 2015 betrug der Anteil der Nichtdeutschen an Verurteilungen wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a StGB 26,7 % (4.789 Verurteilte), in 2016 30,2 % (4.848 Verurteilte). Als Nichtdeutsche gelten in der Strafverfolgungsstatistik alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. 4 http://www.wz.de/lokales/duesseldorf/rheinbahn-220-schwarzfahrer-bei-nachtkontrolle-erwischt- 1.818413 5 http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/209-fahrgaeste-ohne-gueltiges-ticket-unterwegs-aid- 1.6876808