LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10340 27.07.2020 Datum des Originals: 27.07.2020/Ausgegeben: 31.07.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3923 vom 29. Juni 2020 des Abgeordneten Markus Wagner AfD Drucksache 17/9987 Versuchtes Tötungsdelikt in Düsseldorf-Garath Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am Abend des 20. Juni 2020 kam es in der Nähe des Bahnhofs in Düsseldorf-Garath zu einer Massenschlägerei mit ca. 20 beteiligten Personen. Dabei wurde ein 17-Jähriger durch einen Angriff mit einem Messer so schwer verletzt, dass er zwischenzeitlich in Lebensgefahr schwebte. Die Düsseldorfer Polizei richtete eine Mordkommission ein. Durch die sofort eingeleitete Großfahndung konnten einige kleinere Personengruppen von der Polizei angetroffen und kontrolliert werden. Alle kontrollierten Personen standen im Alter zwischen 13 und 17 Jahren.1 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3923 mit Schreiben vom 27. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu diesem Vorfall? (Bitte, sofern ermittelt, Tatverdächtige, Tathergänge, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen) 2. Wie viele Personen wurden insgesamt durch die Polizei kontrolliert? (Bitte Anzahl und Alter der Personen und etwaige Vorstrafen nennen) 3. Welche Staatsbürgerschaften besitzen die überprüften Personen? (Bei deutscher Staatsangehörigkeit bitte Vornamen nennen) Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. 1 Vgl. nrw-aktuell.tv (2020): Düsseldorf: Umfangreiche Spurensuche nach versuchtem Tötungsdelikt bei Massenschlägerei - 17-Jähriger lebensgefährlich verletzt – Min. 20 Personen beteiligt; online im Internet: https://www.nrw-aktuell.tv/2020/06/dusseldorf-umfangreiche-spurensuche.html. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10340 2 Zum aktuellen Sachstand der Ermittlungen hat mir das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 14.07.2020 folgende Informationen zur Verfügung gestellt: „Der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 08.07.2020 Folgendes berichtet: „Der in der Kleinen Anfrage behandelte Sachverhalt ist Gegenstand des bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen einen bislang strafrechtlich nicht vorbelasteten Jugendlichen wegen versuchten Totschlags geführten Ermittlungsverfahrens 10 Js 318/20, dem im Wesentlichen Folgendes zugrunde liegt: Am 20. Juni 2020 gegen 17:30 Uhr kam es im Bereich des S-Bahnhofs in Düsseldorf-Garath zu einer tätlichen Auseinandersetzung, an der etwa 20 Personen beteiligt waren. Der Beschuldigte – ein 16 Jahre alter deutscher Staatsangehöriger – ist dringend verdächtig, dem Geschädigten – einem 17 Jahre alten irakischen Staatsangehörigen – im Verlauf dieser Auseinandersetzung mittels eines Klappmessers eine Stichverletzung im Bereich des Oberkörpers zugefügt zu haben. Der Geschädigte wurde schwer verletzt und musste im Krankenhaus notoperiert werden. Er befindet sich mittlerweile außer Lebensgefahr. Am Tatabend konnte ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden. Die Überprüfung mehrerer Personen, darunter auch Kinder, vor Ort, deren genaue Anzahl und etwaigen Vorstrafen unbekannt sind, führte zu keinem Ermittlungserfolg. Der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten beruht unter anderem auf den Angaben einer Verwandten des Beschuldigten, die sich zwei Tage nach der Tat selbständig bei der Polizei gemeldet und angegeben hat, der Beschuldigte habe ihr noch am Tatabend von der Tat berichtet. Der Beschuldigte wurde festgenommen. Das Amtsgericht Düsseldorf hat gegen ihn am 24. Juni 2020 einen Untersuchungshaftbefehl erlassen, der seit diesem Tag vollstreckt wird. Hintergrund der Auseinandersetzung soll nach den Angaben einzelner Zeugen ein seit einiger Zeit schwelender Konflikt zwischen zwei Jugendgruppen aus Düsseldorf-Reisholz bzw. Düsseldorf-Garath sein, der am Tattag – nach vorheriger Verabredung – gewaltsam ausgetragen werden sollte.“ Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 09.07.2020 mitgeteilt, gegen die Sachbehandlung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Düsseldorf keine Bedenken zu haben. Dieser habe ergänzend berichtet, dass die Ermittlungen in Form weiterer Zeugenvernehmungen derzeit andauerten.“ Insgesamt wurden 26 Personen vor Ort polizeilich kontrolliert. Gegen keine dieser Personen wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt. Insoweit sieht die Landesregierung unter Berücksichtigung eines damit verbundenen Grundrechtseingriffs und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte davon ab, weitere personenbezogene Daten über die nicht beschuldigten Personen mitzuteilen. Insbesondere wird von einem zusätzlichen Grundrechtseingriff in Form einer Abfrage nach § 41 Absatz 1 Nr. 2 bzw. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) Abstand genommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10340 3 Bezüglich der Nennung des Vornamens des Beschuldigten machte das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 14.07.2020 folgende Angaben: „Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat Bedenken gegen die Aufnahme des Vornamens des in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten in die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage geltend gemacht. Der ungewöhnliche Vorname erlaube eine Individualisierung des Beschuldigten. Zum Schutze des Persönlichkeitsrechts des jugendlichen Beschuldigten und mit Blick auf die Unschuldsvermutung ist daher von der Wiedergabe des Vornamens abgesehen worden.“