LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10346 28.07.2020 Datum des Originals: 28.07.2020/Ausgegeben: 03.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3913 vom 25. Juni 2020 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers und Jochen Ott SPD Drucksache 17/9976 Corona-Fälle an Schulen in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aufgrund des Corona-Virus (COVID-19) wurden nach Karneval 2020 erste Schulen, später dann alle Schulen in NRW geschlossen. Eine Wiedereröffnung erfolgte ab Ende April/ Anfang Mai, mit dem 15. Juni gingen die Grundschulen wieder in den Regelbetrieb. Immer wieder wurde dabei die Kommunikation seitens des Ministeriums für Schule und Bildung sowie das Krisenmanagement beklagt. Gerade in Fällen, in denen einzelne Angehörige einer Schulgemeinde positiv auf COVID-19 getestet wurden, war oftmals unklar, welche Konsequenzen zu ziehen seien. Vor allem die Eltern fühlten sich dadurch massiv verunsichert. Der schulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Frank Rock, erklärt in einer Pressemitteilung vom 17.06.2020: „Ich bin überrascht, dass Menschen tatsächlich von dem Auftreten einzelner Corona-Fälle an Grundschulen und deren Schließung überrascht sind“1. Derartige Äußerungen nähren Zweifel, ob die Koalition die Sorgen der Menschen im Land ernst nimmt. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 3913 mit Schreiben vom 28. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Corona-Pandemie hat Staat und Gesellschaft mit ihren Auswirkungen auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben, aber auch auf private Lebensumstände vor große Herausforderungen gestellt. 1 https://www.cdu-nrw-fraktion.de/artikel/es-gab-konzepte-fuer-die-oeffnung-es-gibt-konzepte-fuerkrankheitsfaelle LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10346 2 Die zur Eindämmung des Geschehens erforderlichen Maßnahmen haben zu einer noch nie dagewesenen Situation geführt und Schulen vor große Herausforderungen gestellt. So belastend die Folgen dieser Maßnahmen waren, so haben sie doch zu dem erhofften Effekt geführt und eine rasante Ausbreitung des Infektionsgeschehens verhindern können. Da alle Schülerinnen und Schüler außerhalb von Schule in unterschiedlichen Bereichen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, ist es nicht auszuschließen, dass das Corona-Virus auch in die Schule hineingetragen werden kann. Schulische Hygienemaßnahmen sowie die Regelungen für einen Ansteckungsfall oder -verdacht in einer Schule und deren Abstimmung mit der Wissenschaft und den Gesundheitsbehörden tragen dazu bei, das Infektionsgeschehen in Schulen zu reduzieren, so dass ein verantwortungsvoller Präsenzunterricht in Schulen stattfinden kann. 1. An welchen Schulen in NRW wurden Schülerinnen/ Schüler, Lehrkräfte oder weiteres Personal zwischen der Wiedereröffnung und den Sommerferien 2020 positiv auf COVID-19 getestet? (bitte auflisten nach Datum, Ort, Schule sowie ggf. Zahl der Fälle) Zur Beantwortung der Frage liegen hinsichtlich der einzelnen Schulen keine automatisierten Daten vor. Eine händische Auswertung aller Einzelsachverhalte ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft darüber, • wie viele Schulen (aufgeschlüsselt nach Schulformen) zu einem wöchentlichen Stichtag mindestens einen Quarantänefall gemeldet haben, • wie viele Schülerinnen und Schüler sich zum wöchentlichen Stichtag in Quarantäne befanden und wie viele Fälle davon bestätigt waren, • wie viele Lehrkräfte sich zum wöchentlichen Stichtag in Quarantäne befanden und wie viele Fälle davon bestätigt waren. Die dargestellten Zahlen beziehen sich auf Rückmeldungen der Bezirksregierungen ab dem 19. Mai 2020. Stichtag GS HS RS/Sek GE GY BK FS gesamt gesamt bestätigt gesamt bestätigt 26.06.2020 84 4 17 14 20 21 4 164 411 47 62 2 16.06.2020 66 4 18 9 14 17 4 132 196 40 49 2 09.06.2020 80 8 18 10 16 18 4 154 287 48 52 4 03.06.2020 83 12 26 16 15 26 6 187 255 41 43 3 26.05.2020 112 19 29 21 17 22 5 225 381 49 68 5 19.05.2020 77 19 31 22 24 18 6 197 250 55 32 5 Quarantäne SuSZahl Schulen, an denen sich mindestens eine/ein SuS oder Lehrkraft zum Zeitpunkt der Abfrage in Quarantäne befindet Quarantäne LuL LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10346 3 2. Welche Konsequenzen wurden im Einzelfall gezogen? (bitte auflisten oder in der Liste zu Frage 1 ergänzen) Die unteren Gesundheitsbehörden (uGB) sind gemeinsam mit den örtlichen Ordnungsbehörden für die Maßnahmen zuständig, die ergriffen werden, wenn eine Covid-19- Erkrankung oder ein -Verdachtsfall an einer Schule festgestellt wird. Folgende Maßnahmen sind an verschiedenen Schulen in Nordrhein-Westfalen von den uGB und den örtlichen Ordnungsbehörden ergriffen worden: • infizierte Person wurde isoliert, • die Kontaktpersonen wurden ermittelt, • nach ihrer Klassifizierung wurden ggf. weitere Quarantänemaßnahmen angeordnet, • Maskenpflicht für den Rest der Lerngruppe wurde verhängt sowie • Teil- oder Schulschließungen wurden angeordnet. 3. Welche Schulen wurden nach ihrer Öffnung erneut geschlossen, ohne dass es Fälle in der eigenen Schulgemeinde gab? (bitte auflisten nach Datum, Ort, Schule und Grund der Schließung) Schließungen von Schulen oder Teilen davon (z.B. Klassen) im Zusammenhang mit dem Corona-Virus erfolgen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und nicht auf schulrechtlicher Grundlage. Konkret vorgenommen wird die Schließung von der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt. Aufgrund des Lockdowns im Kreis Güterloh und im Kreis Warendorf wurden alle in den Kreisen befindlichen Schulen, ohne dass eine Covid-19-Erkrankung im Einzelfall festgestellt werden musste, geschlossen. Im Kreis Gütersloh waren insgesamt 110 Schulen und im Kreis Warendorf 88 Schulen davon betroffen. Weitere Schulschließungen, ohne dass es bestätigte Fälle unter Schülerinnen oder Schülern und Lehrkräften gab, liegen nicht vor. 4. Beabsichtigt die Landesregierung Lehrkräfte auf Corona zu testen, wenn Verdachtsfälle an Schulen auftreten? Grundsätzlich gilt: Ist ein Erwachsener (z.B. Lehrkraft) oder auch ein Kind positiv getestet worden, müssen umgehend alle Kontaktpersonen identifiziert werden, um möglichst alle potentiellen Ansteckungen frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten unterbrechen zu können. Die nachgewiesene Infektion eines Schülers bzw. einer Schülerin muss beispielsweise durch den behandelnden Arzt bzw. die Ärztin dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses wird dann die Personen ermitteln, mit denen er bzw. sie Kontakt hatte und bei denen eine Infektion daher nicht ausgeschlossen werden kann. Das konkrete Vorgehen liegt in der Verantwortung der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde. Diese entscheidet, welche Lehrkräfte oder Schülerinnen und Schüler zu testen sind. Dieses Vorgehen wird jeweils individuell auf das konkrete Infektionsgeschehen abgestimmt. Vorrangig ist zunächst die Identifizierung aller Kontaktpersonen im schulischen, aber auch im privaten Umfeld des infizierten Schülers oder der infizierten Lehrkraft. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10346 4 5. Plant die Landesregierung eine Übertragung der Corona-Testreihen auf Schulen, wie sie derzeit an Düsseldorfer Kitas durchgeführt werden? Ob und mit welchem wissenschaftlichen Ansatz Corona-Testreihen durchgeführt werden sollen, wird derzeit erörtert. Hierzu stehen abschließende Entscheidungen noch aus.