LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10362 29.07.2020 Datum des Originals: 28.07.2020/Ausgegeben: 04.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3759 vom 28. Mai 2020 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9509 Für Schulen, Unternehmen und Einzelhandel gilt: langfristig geht nur Glasfaser Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die schwarz-gelbe Landesregierung hat in ihrer Gigabitstrategie das Ziel festgeschrieben, in Nordrhein-Westfalen bis 2025 ein flächendeckendes, konvergentes Gigabit-Netz aufzubauen. Dieses soll sich aus einem Technologiemix aus HFC- und Glasfasernetzen zusammensetzen. Auch andere Länder, wie Hessen, wollen bis 2025 flächendeckende, gigabitfähige Netze aufbauen. Darüber hinaus heißt es in der Gigabitstrategie des Landes Hessen: „Bis 2030 werden Glasfaserinfrastrukturen inklusive Inhouse-Verkabelung (FTTH) ausgebaut, wobei die Eigentumsrechte grundsätzlich berücksichtigt werden müssen. Wichtig ist dabei, die Schrittfolge an die Bedarfe der einzelnen Nachfragegruppen anzupassen.“1 Diese langfristige Perspektive fehlt der Landesregierung und könnte dazu führen, dass insbesondere Schulen und Unternehmen in ländlichen Räumen oder in städtischen Mischgebieten sowie der Einzelhandel in Innenstädten perspektivisch auf Brückentechnologien bauen müssen und damit der Gefahr ausgesetzt werden, den Anschluss zu verlieren. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 3759 mit Schreiben vom 28. Juli 2020 namens der Landesregierung namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung sowie der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Ziel der Landesregierung ist es, Nordrhein-Westfalen bis 2025 flächendeckend mit gigabitfähigen Netzen zu versorgen. Gewerbegebiete und Schulen sollen bis Ende 2022 an gigabitfähige Netze angeschlossen sein. Bei Förderprojekten, die mit Landesmitteln finanziert werden, gilt der Glasfaser-First-Ansatz. 1 https://www.breitband-in-hessen.de/mm/Gigabitstrategie_WEB.pdf , S. 9 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10362 2 Seit 2018 hat die Landesregierung ein umfassendes Monitoring und Controlling zur Zielerreichung eingeführt. Der Gigabitatlas.NRW gibt adressgenau Auskunft über die Entwicklung des flächendeckenden Gigabitausbaus in Nordrhein-Westfalen. Im Zuge des flächendeckenden Gigabitausbaus wird auch die in Frage 4 genannte Zielgruppe, sofern unterversorgt, mit gigabitfähigen Bandbreiten ausgestattet werden. Der Anschluss von Gewerbegebieten und Schulen an gigabitfähige Netze genießt besondere politische Priorität, so dass im Rahmen der Aktionspläne „Gewerbegebiete und Schulen“ gesonderte statistische Erhebungen erfolgen, die zur Steuerung herangezogen werden. Die Aktionspläne sind veröffentlicht unter: https://www.wirtschaft.nrw/breitband-nordrhein-westfalen. 1. Wie hat sich nach Kenntnisstand der Landesregierung die Anzahl der Schulen in Nordrhein-Westfalen seit 2015 entwickelt, die über Glasfaserinternet (FTTH bzw. FTTB) verfügen? (Bitte sowohl die Gesamtzahl aller Schulen in NRW jahresscheibengenau und regional geclustert angeben als auch die absolute Anzahl der FTTB- und FTTH-Anschlüsse aufschlüsseln) In einer Aktuellen Stunde am 27.01.2017 wurde auf Anfrage der CDU-Fraktion die Unterversorgung der Schulen in Nordrhein-Westfalen bei Breitbandanschlüssen thematisiert. Die Anfrage hebt dabei auf ein Pressezitat ab, das eine Studie aus dem Jahr 2017 behandelt. Danach verfügten 82 Prozent der kommunalen Schulen über einen Anschluss mit einer Geschwindigkeit von weniger als 50 Mbit/s https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14069.pdf. Ein schulscharfes Monitoring zur Erreichung des Gigabitziels für Schulen besteht seit dem Jahr 2018. Erst in der 17. Legislaturperiode wurde mit dem Aktionsplan Schulen ein Instrument geschaffen, um die Entwicklung der Bandbreiten zu controllen. Der Aktionsplan Schulen ist im Internet veröffentlicht und wird laufend aktualisiert. Er ist zu finden unter: https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/20-05- 08_bs_aktionsplan_schulen_2020_q1.pdf. Beim Start des Aktionsplans (Stichtag 31.12.2018) zeigten die Schulträger für 15 Prozent aller Schulhauptstandorte gigabitfähige Bandbreiten an. Zum Stichtag 30.06.2019 wurden 17 Prozent der Schulen als erschlossen gemeldet. Bis zum 31.03.2020 erhöhte sich der Anteil der gigabitfähig versorgten Schulen auf 28 Prozent. 2. Wie hat sich nach Kenntnisstand der Landesregierung die Anzahl der Schulen in Nordrhein-Westfalen seit 2015 entwickelt, die über das HFC-Kabel an gigabitfähige Netze angeschlossen sind? (Bitte sowohl die Gesamtzahl aller Schulen in NRW jahresscheibengenau und regional geclustert angeben, als auch die absolute Anzahl der HFC-Anschlüsse aufschlüsseln) Die Anzahl der Schulen, die über das HFC-Kabel an verlässliche gigabitfähige Netze angeschlossen sind, hat sich von 2018 bis 2020 von null auf drei Schulen erhöht. 3. Wie hat sich nach Kenntnisstand der Landesregierung die Anzahl der Betriebe und Unternehmen außerhalb von Gewerbegebieten in Nordrhein-Westfalen seit 2015 entwickelt, die über Glasfaserinternet (FTTH bzw. FTTB) verfügen? (Bitte sowohl die Gesamtzahl aller Unternehmen und Betriebe außerhalb von Gewerbegebieten in NRW jahresscheibengenau und regional geclustert angeben, als auch die absolute Anzahl der FTTB- und FTTH-Anschlüsse aufschlüsseln) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10362 3 Dazu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Es fehlt die verlässliche Datenbasis, da es kein zentrales Register gibt, in dem alle Unternehmen und Betriebe in Nordrhein-Westfalen adressgenau erfasst werden. Durch den eigenwirtschaftlichen und geförderten Netzausbau in der Fläche sollen alle Unternehmen und Betriebe mit zukunftsfähiger Netzinfrastruktur versorgt werden. Für Unternehmen in Gewerbegebieten zeigt der Aktionsplan Gewerbegebiete in Nordrhein-Westfalen Wege zur Gigabitversorgung bis Ende 2022 auf. 4. Wie hat sich nach Kenntnisstand der Landesregierung die Anzahl der Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen seit 2015 entwickelt, die über Glasfaserinternet (FTTH bzw. FTTB) verfügen? (Bitte sowohl die Gesamtzahl aller Einzelhändler in NRW jahresscheibengenau und regional geclustert angeben, als auch die absolute Anzahl der FTTB- und FTTH-Anschlüsse aufschlüsseln) Dazu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen 5. Wie sehen die Planungen der Landesregierung in Bezug auf den FTTB- bzw. FTTH- Ausbau über das Jahr 2025 hinaus aus? Das Ziel der Landesregierung ist es, Nordrhein-Westfalen bis 2025 mit gigabitfähigen Netzen zu versorgen. Gewerbegebiete und Schulen sollen bis Ende 2022 an gigabitfähige Netze angeschlossen sein. 68 Prozent der im Aktionsplan erfassten Gewerbegebiete sind bereits heute (Stand 31.03.2020) vollständig mit gigabitfähigen Netzen erschlossen bzw. werden nach Abschluss geplanter Ausbaumaßnahmen erschlossen sein. Vor einem Jahr waren dies erst 37 Prozent. 93 Prozent der Schulen sind mittlerweile an Gigabitnetze angeschlossen, befinden sich im Ausbau oder haben eine gesicherte Planung dafür. Ende 2018 waren es nur 59 Prozent. Darüber hinaus gehende Ziele werden dann definiert, wenn die digitalen Transformationsprozesse, die Entwicklung des Telekommunikationsmarktes und andere Rahmenbedingungen dies erfordern.