LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1037 25.10.2017 Datum des Originals: 24.10.2017/Ausgegeben: 30.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 370 vom 29. September 2017 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/785 Glasfaserausbau in Gewerbegebieten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrem Bericht vom 6. September 2016 an den Wirtschaftsausschuss über die Gigabit-Strategie stellte die damalige rot-grüne Landesregierung ein eindeutiges Ziel für den Glasfaserausbau in Gewerbegebieten fest: „Beim Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur in NRW wird eine zweistufige Strategie verfolgt: Im ersten Schritt erhalten die Haushalte bis Ende 2018 flächendeckend Anschluss an eine Breitbandversorgung mit 50 MBit/s. Im zweiten Schritt setzen wir auf eine flächendeckende Versorgung mit Glasfasertechnologie. Im ersten Schritt werden Versorgungslücken im ländlichen Raum […] geschlossen und alle Gewerbegebiete mit Glasfaser versorgt.“ (Anlage 2, Seite 6). Die neue Landesregierung hat sich von diesem Ziel ausweislich der Antwort auf die Kleine Anfrage 27 verabschiedet und avisiert – so jedenfalls aktuelle Äußerungen von Regierungsmitgliedern – die Glasfaserversorgung der Gewerbegebiete erst im Jahr 2021. Laut einer Ankündigung vom 11.9.2017 plant Vodafone eine eigene Gigabit-Offensive, in deren Rahmen der Konzern – teilweise in Kooperation mit anderen Partnern wie der Deutschen Glasfaser – 100.000 Unternehmen in 2.000 Gewerbegebieten an das Glasfasernetz anschließen . Vodafone will hierfür und für die Versorgung von 1 Mio. Haushalten in den ländlichen Räumen 2 Mrd. Euro investieren. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 370 mit Schreiben vom 24. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1037 2 Vorbemerkung der Landesregierung Es ist zutreffend, dass die damalige Landesregierung das Ziel postuliert hat, alle Gewerbegebiete mit Glasfaser zu versorgen. Es hat aber keine wirksamen Instrumente gegeben, mit denen dieses Ziel unterlegt wurde. Es handelte sich um eine politische Absichtserklärung ohne ergänzendes Instrumentarium. Insbesondere wurde das Problem der zu niedrigen Aufgreifschwelle nicht aufgegriffen, obwohl bekannt war, dass auf dieser Grundlage das formulierte Ziel nicht erreicht werden konnte. Die neue Landesregierung hat unverzüglich Kontakt zu den europäischen Institutionen aufgenommen mit dem Ziel, die Probleme zu lösen, die aus der Aufgreifschwelle resultieren. Darauf gibt es positives Feedback. Im Sinne der Glasfaser-first-Strategie der neuen Landesregierung werden jetzt alle Fördermaßnahmen auf das Ziel ausgerichtet, möglichst schnell Glasfaseranschlüsse - primär für Schulen und Gewerbegebiete - zu ermöglichen. 1. Wie bewertet die Landesregierung das Glasfaserprogramm privater Anbieter wie Vodafone zum Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in NRW? Die Landesregierung begrüßt jegliches eigenwirtschaftliche Engagement der Telekommunikationsunternehmen , mit dem die Glasfaserversorgung in Nordrhein-Westfalen verbessert wird. 2. Hat die Landesregierung mit Vodafone und seinen Partnerunternehmen Gespräche über die in der Vorbemerkung beschriebenen Ausbaupläne geführt? Die Landesregierung steht in regelmäßigem Gesprächskontakt zu allen am Markt tätigen Telekommunikationsunternehmen , so auch zu Vodafone. Die Ausbaupläne des Unternehmens wurden dabei avisiert. 3. Wenn ja: Mit welchem Ergebnis ggfs. auch unter Benennung konkreter Unterstützungsangebote ? Die Landesregierung begrüßt die Pläne des Unternehmens, da sie das Ziel der Landesregierung unterstützen, Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich flächendeckend mit Gigabit-Netzen auszustatten. 4. Wie beabsichtigt die Landesregierung, den Glasfaserausbau im Betreibermodell insgesamt künftig zu fördern? 5. Welche Rolle spielt das Wirtschaftlichkeitslückenmodell beim Glasfaserausbau in den Planungen der Landesregierung? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Die bestehenden Förderprogramme sehen für die Förderung des Glasfaserausbaus gleichberechtigt die Möglichkeit einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung wie auch die der Förderung von Betreibermodellen vor.