LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10376 30.07.2020 Datum des Originals: 30.07.2020/Ausgegeben: 05.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3911 vom 26. Juni 2020 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/9974 Wie unterstützt das Land die stationären Hilfen zur Erziehung in der Corona-Krise? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend und Sozialhilfe in Nordrhein- Westfalen hat das Land auf die prekäre Situation der stationären Jugendhilfeeinrichtungen hingewiesen. Durch die Schließung von Schulen und Kitas war eine zusätzliche Betreuung in der Vormittagszeit notwendig, verbunden mit der Notwendigkeit zusätzliche pädagogische Fachkraftstunden einzusetzen. Das war in der Regel nur durch die Aufstockung von Teilzeitstellen und über Überstunden möglich, da auch in diesem Bereich ein großer Fachkräftemangel vorherrscht. Die Refinanzierung dieses zusätzlichen Aufwandes war allerdings nicht geregelt. Auch das Raphaelshaus aus Dormagen hat den Fachpolitikern des Landtages entsprechend berichtet. Insbesondere kleinere Träger sehen sich vor existenzielle Nöte gestellt. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 3911 mit Schreiben vom 30. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Gewährung von Hilfen zur Erziehung ist Aufgabe der Kommune im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Die Jugendämter definieren im Rahmen des Hilfeplans im Einzelfall pädagogische Ziele, wozu auch die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen - zur Gewährleistung des Kindeswohls - zählt. Die Finanzierung dieser Hilfen zur Erziehung erfolgt auf Grundlage der §§ 78 a ff. SGB VIII als Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und dem Träger der Einrichtung. Das Land ist an diesen Verhandlungen nicht beteiligt und greift auch nicht in diese ein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10376 2 1. Auf welche Unterstützung seitens des Landes können stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung in der Corona-Krise zurückgreifen? Das Land stellt keine eigenen Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung. Es gibt jedoch auf Bundesebene zwei Programme, das KfW-Kreditprogramm und das Paket mit Überbrückungshilfen, die Unterstützungsleistungen vorsehen. Grundsätzlich haben Träger von stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe die Möglichkeit, hier Anträge zu stellen. 2. In welcher Höhe stehen dafür Mittel des Landes bereit? Seitens des Landes Nordrhein-Westfalen werden keine eigenen Mittel zur Verfügung gestellt. 3. Welche Informationen hat die Landesregierung darüber, dass die Corona-Krise zu einer Ausdünnung des pluralistischen Angebots der stationären Hilfen führen könnte? Diesbezüglich liegen der Landesregierung keine belastbaren Informationen vor. 4. Gibt es Empfehlungen seitens des Landesministeriums, wie die Jugendämter auf die Corona-bedingten Kostensteigerungen der Träger stationärer Jugendhilfeeinrichtungen reagieren sollten? Von Seiten des Landes gibt es diesbezüglich keine Empfehlungen. Die zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern stationärer Einrichtungen ausgehandelten Entgelte/Tagessätze können jedoch gem. § 78d Abs. 3 SGB VIII nachverhandelt werden, wenn unvorhersehbare wesentliche Veränderungen der Annahmen, die den Entgelten zugrunde lagen, eingetreten sind. Eine Pandemie von landesweiter Tragweite, wie sie der Landtag für Nordrhein-Westfalen am 14.04.2020 festgestellt hat, dürfte ein solches Ereignis sein. 5. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung, um die Arbeitsbedingungen für stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe zu verbessern? Es obliegt gem. § 79 SGB VIII den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, als Träger der Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Achten Sozialgesetzbuch, die Arbeitsbedingungen der stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu beeinflussen.