LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10379 31.07.2020 Datum des Originals: 31.07.2020/Ausgegeben: 06.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3918 vom 29. Juni 2020 des Abgeordneten Markus Wagner AfD Drucksache 17/9982 Schlägerei an einer Erstaufnahmeeinrichtung in Essen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 18. Juni 2020 wurde die Polizei zur Haltestelle Hammerstraße in Essen-Fischlaken gerufen. Dort sei es in einem Linienbus zu einer Schlägerei zwischen mehreren Personen gekommen. Als zwei Diensthundeführer an der Einsatzörtlichkeit eintrafen, wurden diese umgehend von mehreren Personen angegriffen. Die Beamten setzten zur Eigensicherung ihre Diensthunde ein. Die Angreifer konnten nur durch Bisse der Diensthunde gestoppt werden und flüchteten beim Eintreffen weiterer Polizeikräfte in Richtung der Erstaufnahmeeinrichtung. Die Beamten eilten den Angreifern nach, bis sich ihnen eine größere Personengruppe entgegenstellte und drohend auf sie zuging. Auf Grund der Lage kam es zu einem erneuten Biss durch einen der eingesetzten Diensthunde. Um die Lage letztlich unter Kontrolle zu bringen, wurden von der Essener Polizei Sofortunterstützungskräfte aus den umliegenden Behörden angefordert. Bei dem Einsatz sollen drei Personen durch Hundebisse verletzt worden und zur Behandlung in ein Krankenhaus verbracht worden sein. Eine Polizeibeamtin wurde nach offiziellen Angaben durch einen Angriff leicht verletzt.1 Die im Bericht nicht näher definierte Personengruppe versuchte die polizeiliche Maßnahme zu verhindern oder sie zumindest erheblich zu stören. Gemäß § 113 StGB stellt das Drohen mit Gewalt gegenüber Vollstreckungsbeamten bei der Durchführung einer Diensthandlung den Tatbestand des Widerstands dar. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3918 mit Schreiben vom 31. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. 1 Vgl. https://www.nrw-aktuell.tv/2020/06/diensthunde-eingesetzt-schlagerei.htm. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10379 2 1. Was ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu diesem Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergänge, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen) Bei dem Polizeipräsidium Essen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Beteiligung an einer Schlägerei gegen neun Beschuldigte eingeleitet. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung befindet sich der Vorgang in polizeilicher Bearbeitung. Die zuständige Staatsanwaltschaft ist mit dem Vorgang noch nicht befasst worden. 2. Wie viele Beamte wurden in der Nacht insgesamt zur Einsatzbewältigung eingesetzt? (Bitte Anzahl der Kräfte aus der eigenen Behörde und von Fremdbehörden nennen) Aufgrund der Lageentwicklung wurden durch das Polizeipräsidium Essen neben den eigenen zur Verfügung stehenden Einsatzkräften auch Sofortverstärkungskräfte aus den umliegenden Behörden angefordert. Insgesamt waren 43 Beamtinnen und Beamte aus dem Polizeipräsidium Essen und 40 Beamtinnen und Beamte aus anderen Polizeibehörden zur Einsatzbewältigung eingesetzt. 3. Wie viele Beamte wurden in der Nacht angegriffen und verletzt? (Bitte nach Anzahl, Art und Schwere der Verletzung aufschlüsseln) Eine Beamtin wurde durch einen Tatverdächtigen angegriffen und durch einen Tritt an der linken Schulter leicht verletzt. Sie erlitt eine Prellung, verblieb aber dienstfähig. 4. Was ist über die Personengruppe, die die Beamten an der Durchführung ihrer Diensthandlung hindern wollte, bekannt? (Bitte Angaben zu Personenzahl, Herkunft/Nationalität und Bezug zur Erstaufnahmeeinrichtung machen) Zum aktuellen Informationsstand zu der Personengruppe hat mir das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 14.07.2020 folgende Informationen zur Verfügung gestellt: „Bei der in der Frage bezeichneten Personengruppe handelt es sich um neun Personen, sieben Personen sind algerische Staatsangehörige, eine Person ist irakischer Staatsangehöriger, eine Person libyscher Staatsangehöriger. Die Personen waren zum Zeitpunkt des Geschehens am 18.06.2020 Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung Essen.“